PROGRAMM 2014

Bei der Kammerwahl 2009 war der Wahlerfolg unserer Initiative »FoN«, die sich ausdrücklich gegen die bis dato gültige Fortbildungsordnung ausgesprochen hatte, mit ausschlaggebend dafür, dass die damalige Fortbildungsordnung novelliert wurde. So wurden u.a. die geforderten Fortbildungspunkte je Abrechnungszeitraum halbiert und eine neue Regelung für ältere Mitglieder über 60 Jahre eingeführt. Mit dem überragenden Wahlerfolg 2014 setzen wir den Weg der Veränderungen fort, für eine Kammer von und für Architekt/innen.

1. Vollständige und ersatzlose Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung

Trotz der o.g. Änderung vertreten wir weiterhin den Standpunkt, dass die bestehende Fortbildungsordnung und ihre Sanktionierungsmaßnahmen vollständig abgeschafft werden müssen:

Die Nachweispflicht mit ihren möglichen Sanktionsmaßnahmen von Bußgeldstrafen bis zur Eintragungslöschung ist für unseren Berufstand unzumutbar und überflüssig. Die eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte berufliche Fortbildung der Architekten allein ist ausreichend.

  • Die Kosten für den organisatorischen Aufwand der Erfüllung und der Kontrolle der Nachweispflicht durch die AKH gehen zu Lasten der Mitglieder.
  • Nach Einführung der Nachweispflicht hat die Bürokratisierung unseres Berufs nachweislich weiter zu genommen. Die Kosten für den organisatorischen Aufwand der Erfüllung und der Kontrolle der Nachweispflicht durch die AKH gehen zu Lasten der Mitglieder.
  • Die Quantität der nachgewiesenen Fortbildungspunkte sagt nichts aus über die Qualität der besuchten Fortbildungsveranstaltungen.
  • Die Nachweispflicht ist kein geeignetes Mittel, den gewünschten Verbraucherschutz sicher zu stellen.
  • Fortbildung gehört seit jeher zum freiberuflichen Selbstverständnis und sichert Qualität sowie Wettbewerbsfähigkeit.

Vor dem Hintergrund des geltenden Architekten- und Baurechts (z.B. Werkvertrags- und Haftungsrecht) bildet sich ohnehin jedes verantwortungsbewusste und praktizierende Mitglied der AKH selbstverständlich fort im Rahmen seines beruflichen Tätigkeitsfeldes, seines persönlichen Arbeitsverhältnisses und seiner Bürosituation.

Daher fordern wir weiterhin:

  • vollständige und ersatzlose Abschaffung der bestehenden Fortbildungsordnung mit ihren Sanktionierungsmaßnahmen
  • Einstellung aller anhängigen Ehrenverfahren.

2. Inhaltliche und finanzielle Abkopplung der Akademie von der Kammer

Die Haushaltsetats der letzten Jahre zeigen, dass die Akademie der AKH sich nicht aus ihren eigenen Einnahmen (z.B. aus Fortbildungsveranstaltungen) trägt.

Jedes Jahr muss daher die Akademie mit ca. 290.000 Euro aus den Einnahmen der Kammer mitfinanziert werden, zum größten Teil aus den Mitgliedsbeiträgen.

Unser Vorschlag:

  • Ausgliederung der Akademie aus der Kammer, z.B. in Form einer eigenwirtschaftlich arbeitenden Bildungs-GmbH.

3. Mehr Transparenz bei kammerinternen Vorgängen und umfassende Information aller Mitglieder

Bisher erhalten die Mitglieder keine direkten Informationen über laufende Diskussions-, Beratungs- und Entscheidungsvorgänge.

So sind z.B. Protokolle von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen laut Vorstandsbeschluss »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt. Alle Mitglieder haben jedoch einen Anspruch auf diese grundsätzliche Möglichkeit der Information!

Unsere Forderung:

  • Erweiterung der Internetseite mit dem beriets eingericvhteten passwortgeschützten Zugang zu einer umfassendenm Informationsplattform für die Mitglieder.

4. Direkte Mitbestimmung der Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen

Alle Mitglieder sollten über grundlegende Kammer-Entscheidungen in direkter Form mit abstimmen können, insbesondere über berufspolitische Regelungen (z.B. Fortbildungsordnung).

Ein weiterer Bereich für direkte Mitbestimmung stellen die im HASG (Hessisches Architekten- und Stadtplaner-Gesetz) benannten »optionalen Aufgaben« der Kammer dar,  zu denen auch z.B. die Öffentlichkeitsarbeit zählt.

Unsere Forderung:

  • Befragung der Mitglieder zu Art und Umfang dieser zusätzlichen Leistungen der AKH. Für solche Mitgliederbefragungen kann das bereits vorhandene Umfrage-Tool der AKH-Internetseite eingesetzt werden.

5. Gleichstellung aller Mitglieder

In Hinblick auf die Wandlung der Mitgliederstruktur – schon heute sind mehr als die Hälfte der Mitglieder im Angestelltenverhältnis – und die beabsichtigte Anpassung der Beitragsstruktur an diesen Wandel muss die Kammer die Interessen beider Berufsgruppen »freischaffend« und »angestellt« wahrnehmen:

  • gleiche Rechte, gleiche Pflichten.

6. Keine Beitragserhöhungen

In den letzten Jahren sind die Beiträge fast jährlich und in nicht unerheblichem Maße gestiegen.

Dies ist zurückzuführen auf ein Anwachsen der obligatorischen Aufgaben und optionalen Leistungen der AKH.
Grundsätzlich sollen Beitragserhöhungen jedoch nicht Folge sein von gestiegenen Budgetkosten für Leistungen der AKH, die über die obligatorischen Aufgaben hinausgehen.
Durch die Reduktion der Aufgabenbereiche auf die gesetzlich vorgeschriebene Leistungen ist eine Zurückführung des wachsenden Personal- und Kostenaufwands und eine Verschlankung der Kammer möglich (der prozentuale Anteil der Personalkosten im AKH-Haushaltsetat ist einer der höchsten im Bundesländervergleich)..

Daher fordern wir:

  • Den Mitgliedern wird der vollständige Haushaltsetat zur Kenntnis gegeben.
  • Beitragserhöhungen können nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden.

7. Förderung junger Mitglieder

Für junge Absolventen ist der Zugang in die berufliche Selbstständigkeit erschwert. Der bloße Hochschulabschluss mit anschliessender Berufspraxis genügt schon lange nicht mehr. Vor der Aufnahme in die Architektenliste müssen erst zahllose und teure Fortbildungsseminare besucht und Punkte gesammelt werden.

Auch nach Eintragung in die Architektenliste ist die Teilnahme an Wettbewerben kaum möglich.

Es sollten vielfältige Möglichkeiten gefunden werden, den »Nachwuchs« zu fördern, z.B. durch:

  • Aufhebung der Teilnahmebeschränkung bei Wettbewerben
  • Förderung von Netzwerken, »Kammer in den Regionen«
  • verminderter Mitgliedsbeitrag in den ersten Berufsjahren

8. Wiederbelebung des offenen Wettbewerbs

Die Teilnahmemöglichkeit aller Architekten an Wettbewerben ist schon lange nicht mehr gegeben, das Feld wird von wenigen etablierten Büros besetzt. Offene Wettbewerbe werden kaum noch ausgelobt, Einladungswettbewerbe und qualifizierte Bewerbungs-/Auswahlverfahren sind die Regel. An dieser Situation haben weder die Aktivitäten des Vergabe- und Wettbewerbsausschusses, noch die wettbewerbsbetreuenden Planungsbüros selbst oder die Novellierungen der RPW etwas verändert – trotz zahlreicher Bekundungen von Seiten der AKH und mancher Verbände (die Jahres-Statistiken der in Hessen ausgelobten Wettbewerbe, der betreuenden und teilnehmenden/eingeladenen Büros spricht eine deutliche Sprache!).

Wettbewerbe sind nicht nur ein wesentlicher Teil des Architekten-Selbstverständnisses, sie sind auch ein wichtiger Teil der eigenverantwortlichen beruflichen Qualifizierung. An der oft zitierten »Wettbewerbskultur« müssen alle Architekten teilhaben können.

Unser Standpunkt:

  • die AKH (bzw. der Landeswettbewerbsausschuss LWA) muss sich explizit für die Auslobung offener Wettbewerbe einsetzen
  • Einführung einer Quotenregelung bei beschränkten Wettbewerben, die den Anteil von jungen und kleinen Büros mit einem Anteil von 50% festschreibt
  • Aufnahme einer solchen Proporzregel in die Richtlinien für Planungswettbewerbe
  • bei eingeladenen Wettbewerben dürfen nicht immer dieselben Teilnehmer bzw. Büros Berücksichtigung finden