Thema Fortbildungsordnung
Thema Beitragsstrukturreform
Thema Transparenz
Thema Haushaltplanung
Thema Open-Space-Veranstaltungen
Thema Akademie der AKH
Thema Wettbewerbswesen
Thema Mitgliedergewinnung
Der gestellte Antrag sah vor, dass der Leiter der Akademie Herr Toyka in der nächsten Vertreterversammlung in Form eines Berichtes umfassend zu den Aufgaben und Leistungen der Akademie Auskunft geben solle. Wir erachten es angesichts der umfassenden Veränderung in der Zusammensetzung der neuen VV für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden.
Dem Antrag wurde von der Vertreterversammlung in einer leicht modifizierten Form in großem Konsens zugestimmt. Der schriftliche Bericht wird vom Vorstand (und nicht von der Geschäftsführung der Akademie) zur VV im Juni 2015 vorgelegt, und es wird eine Aussprache in der Vertreterversammlung geben.
Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)
Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie
Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher
Auf Seite 14 in seinem Tätigkeitsbericht weist der AKH-Vorstand auf eine Kammer-Initiative unter dem Motto „Zertifizierte Nachhaltigkeit“ hin, die zum Ziel hat, neben dem in Deutschland bereits angewendeten Zertifizierungsprogramm DGNB das bereits in den USA entwickelte Zertifizierungssystem LEED zu importieren und auf deutschen Standard umzuschreiben.
Es stellt sich die Frage, in wie weit die Einführung eines weiteren sogenannten „Green-Building-Zertifizierungssystems“ Sinn macht, das mit anderen, auf dem Markt befindlichen konkurriert (neben DGNB, BREEAM, Green Star, Green Mark, gibt es auch regionale Zertifizierungssysteme wie z.B. das Gütesiegel Energie der Stadt Stuttgart oder dasUmweltzeichen der HafenCity der Hansestadt Hamburg).
Auf Grund der Erfahrungen mit den Fortbildungsthemen der AKH liegt die Vermutung nahe, dass auch ein massives Interesse der Kammer daran besteht, das Fortbildungsprogramm der Akademie zu erweitern, um damit vielleicht das nachlassende Fortbildungsinteresse in Zukunft besser kompensieren zu können (siehe auch: Online-Fortbildung floppt!).
Denn immerhin wird die Akademie dann Lehrgänge in BEIDEN Zertifizierungssystemen anbieten.
In diesen Zusammenhang passt auch der Kommentar zur Evaluierung der HBO (Seite 5), bei der „erstmalig die Möglichkeit für die AKH bestand, sich sehr frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubringen“.
Die AKH hat es dabei nicht versäumt, bei dieser Gelegenheit auch die Fortbildungspflicht der “Kleinen Bauvorlageberechtigten” zu thematisieren, die noch nicht von der für Architekten und Bauingenieure geltenden Fortbildungspflicht (und Nachweispflicht !) erfasst worden sind. Auch hier versucht die AKH die durch den staatlichen Rückzug aus der Ausbildung entstandenen Probleme durch Angebote ihrer Akademie zu kompensieren.
In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die Akademie der AKHzugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie uns.
Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .