Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.