Die Kammerwahl 2019 naht – FON stellt sich auf

Im Februar 2019 sind alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aufgerufen, die Vertreterversammlung als das höchste Gremium ihrer berufsständigen Selbstverwaltung neu zu wählen.

Viele gute Gründe FoN zu wählen

Wir, die Wahlgruppe FoN – Fortbildung ohne Nachweispflicht – sind ein Zusammenschluss von freiberuflichen und angestellten Architekt*innen, die sich seit 10 Jahren in der Gremienarbeit der AKH erfolgreich für eine Veränderung der Kammer hin zu einer stärkeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder engagiert.

Neben unserem Kernanliegen – der vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung – haben wir uns unter anderem für mehr Transparenz bei kammerinternen Vorgängen, für einen offenen Diskurs in den Gremien der AKH, gegen Beitragserhöhungen und für ein gerechtes Mitgliedsbeitragsmodell eingesetzt.

Was hat die FoN bisher erreicht?

  • Die Fortbildungsordnung wurde 2010 vereinfacht, Härten wurden abgebaut
  • Wir haben Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Wir haben ein neues mehrstufiges Modell für einen statusunabhängigen, einkommensorientierten und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt und in der Vertreterversammlung 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer solchen neuen Beitragsordnung durchgesetzt
  • Die Transparenz kammerinterner Prozesse wurde auf unser Drängen hin verbessert. So sind z. B. Protokolle von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt
  • Wir haben durch unsere direkte Kritik die Gesprächskultur in den Gremien der AKH hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

Was will die FoN in Zukunft durchsetzen?

  • Wir stehen weiterhin für das Recht der Mitglieder auf eine eigenverantwortliche Fortbildung ohne Nachweispflicht
  • Wir fordern die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger – gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Wir setzen uns ein für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • Wir treten ein für die Einführung eines Freiseminars der Akademie als Bestandteil des Jahresbeitrages
  • Wir bestehen auch in Zukunft auf größtmögliche Transparenz bei kammerinternen  Vorgängen
  • Wir fordern, den Zugang zur Teilnahme an Wettbewerben gerade für junge Büros wieder zu ermöglichen und den Berufseinstieg zu erleichtern

In welchen Gremien hat sich die FoN eingebracht?

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung 12 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Transparenz, Wettbewerbe, Mitgliedergewinnung und Beitragsstrukturreform eingebracht. Diese wurden kontrovers diskutiert und in den Gremien intensiv behandelt.

Die FoN ist vertreten im Vorstand durch Ulrich Goedel, im Haushaltsausschuss durch Rosita Gräf, im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss durch Harald Etzemüller und in den Arbeitsgruppen »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« durch Jürgen Schulz-Anker, »Aus-, Fort- und Weiterbildung« durch Wolf Vogl, »Öffentlichkeitsarbeit« durch Carsten Ott und »Öffentliches Baurecht« durch Matthias Hamm.

Wie hat sich die FoN noch engagiert?

Wir haben das Format der positiv beurteilten Open-Space-Konferenz 2013 aufgegriffen und durch eigene Veranstaltungen fortgeführt.
Wir haben einen Ideenwettbewerb für die Lobby eines Frankfurter Hochhauses initiiert und durchgeführt.
Wir haben uns bei Veranstaltungen und Regionalkonferenzen der AKH engagiert und selbstorganisierte Fortbildungen unternommen.

Was will die FoN noch erreichen?

Neben einer starken Vertretung des Berufstandes durch die AKH wollen wir, dass sich die Kammer neuen Entwicklungen stellt und hierfür Konzepte erarbeitet.
So steht der Berufsstand vor weiteren Herausforderungen durch die Digitalisierung und vor immer komplexer werdenden Bauprozessen.
Intern zeigt sich eine sich ändernde Mitgliederstruktur mit steigendem Anteil angestellter Architekt*innen mit ihren spezifischen Anforderungen und Erwartungen.
Dem stellen wir den Wunsch nach mehr Mitbestimmung und Engagement gegenüber.
Die Schaffung regionaler Netzwerke ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Nehmen Sie auf die Kammerpolitik Einfluss!

Nutzen Sie Ihre Chance – unterstützen Sie unser Engagement!

Wählen Sie FoN!

 

Beitrag erstellt 20.10.2018 von H. Etzemüller, geä. 05.01.2019 von J. Schulz-Anker

 

 

Fortbildungspflicht ist ernst zu nehmen – OVG-Urteile aus NRW

Auch in NRW sind bereits Ehrenverfahren vor dem Berufungsgericht verhandelt worden, die den Verstoß gegen die Fortbildungspflicht wegen Verletzung der Nachweispflicht sanktionieren.
Hier finden sie vier Urteile des OVG NRW mit den Aktenzeichen:

6s E 1629/08.S
6s E 1631/08.S
6s E 1638/08.S
6s E 1640/08.S

Diese Urteile bestätigen die Sanktionierung von Verstößen gegen die Fortbildungsordnung in NRW.
Bemerkenswert dabei:
aus dem Urteil  6s E 1629/08.S ist herauszulesen, dass die Architektenkammer NRW gegen das Urteil des Berufsgericht Einspruch erhoben hatte mit folgender Begründung:
„Das Berufsgericht setze sich über die Regelung des § 1 Abs. 2 FuWO hinweg, wonach eine Ausnahme von der Fortbildungspflicht nur für diejenigen Mitglieder bestehe, die das 65. Lebensjahr vollendet hätten und nicht mehr berufstätig seien. Zwar habe der am 27. August 1942 geborene Beschuldigte bereits das 65. Lebensjahr vollendet; er sei aber nach seinen eigenen Angaben weiterhin beruflich tätig. Hierbei sei gleichgültig, ob ein Mitglied nur in einem geringen Umfang tätig sei, gelegentlich aus Gefälligkeit Aufträge annehme oder nur hobbymäßig als Architekt tätig werde. In allen Fällen sei er berufstätig und unterfalle damit der Fortbildungsverpflichtung. Dass das Berufsgericht die Nichtfortbildung im fortgeschrittenen Alter als geringfügigen Verstoß ansehe, könne von der Antragstellerin unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes nicht nachvollzogen werden. Ihr seien genügend Fälle bekannt, in denen noch über 70jährige Mitglieder beruflich tätig seien. Derzeit seien bei ihr noch 1524 Mitglieder, die bereits das 65. Lebensjahr erreicht hätten, „freischaffend“ tätig und in die Architektenliste der Antragstellerin eingetragen. Damit sei eine Berufstätigkeit in diesem Alter kein Sonderfall. Auch ältere Mitglieder müssten sich über die geltenden Bestimmungen auf dem aktuellen Stand halten, um dieses Wissen an ihre Auftraggeber weitergeben zu können. Sinn und Zweck der Fortbildungsverpflichtung sei gerade, dem Verbraucher ein hohes Maß an Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Antragstellerin zu gewährleisten.“

Folgt man dieser Argumentation, so scheint die Festsetzung einer Altersgrenze für die Nachweispflicht, die mit der Novellierung der Fortbildungsordnung in Hessen von 65 auf 60 Jahre heruntergesetzt worden ist, nicht mehr als eine Farce zu sein. Da gerade diese Altersgruppe in den vergangenen Jahren vehement Kritik geübt und ihre ablehnende Haltung gegenüber der Nachweispflicht deutlich gezeigt hatte, steht wohl eher die Absicht hinter der Neuregelung, diesen Mitgliedern „den Wind aus den Segeln zu nehmen“.
Es kann daher nur eine Lösung für die Nachweispflicht geben: die Abschaffung der Nachweispflicht!

In einem anderen, uns vorliegenden Urteil hat das Berufsgericht die Höhe des Bußgelds bei 300 € je erforderlichen Fortbildungstag festgelegt.
Auf Hessen übertragen würde dies bedeuten:
für den 1. Abrechnungszeitraum (32 Fortbildungspunkte, 4 tage in 2 Jahren) maximal 1.200 EUR; für den 2. Abrechnungszeitraum (48 Punkte, 6 Tage) maximal 1.800 EUR.

Novellierung der Fortbildungsordnung

Mit der Abstimmung in der Vertreterversammlung zur Novellierung der Fortbildungsverordnung hat die Diskussion um die Nachweispflicht ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Dass es überhaupt zu dieser Novellierung gekommen ist, ist ausschließlich auf Betreiben der „Initiative Hessischer Architekten“ und „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ zurückzuführen, die genau vor einem Jahr die Sanktionierung der Nachweispflicht zu einem polarisierenden Thema bei den Kammerwahlen 2009 gemacht haben.
Die Vertreterversammlung der AKH hat am 8.12.2009 in Wiesbaden mit 39 zu 22 Stimmen (keine Enthaltung) für den Vorschlag des Sonderausschusses zur Novellierung der Fortbildungsordnung gestimmt. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Sonderausschusses zuvor mit 6 zu 4 Stimmen (keine Enthaltung) als Mehrheitsvotum zur Vorlage verabschiedet. Auch der Vorstand der AKH empfahl der Vertreterversammlung diesen Vorschlag zur Beschlussfassung.
Lt. AKH-Homepage sind die wesentlichen Änderungen der Novellierung Folgende:

  • Durch eine vorangestellte Einleitung wird die Notwendigkeit kontinuierlicher beruflicher Fortbildung stärker hervorgehoben.
  • Die Vergabe von Fortbildungsurkunden, -zertifikaten und -siegeln schafft zusätzliche Anreize zum Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.
  • AKH-Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen nicht mehr der Nachweispflicht. Derzeit gilt dies erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Der Abrechnungszeitraum wird auf vier Jahre (derzeit drei Jahre) verlängert; pro Abrechnungszeitraum sind künftig 32 Fortbildungspunkte nachzuweisen (derzeit 48 Fortbildungspunkte in drei eines Abrechnungszeitraums zu erwerben und nachzuweisen). Hierfür erhält das Mitglied ein „Fortbildungssiegel AKH“.
  • Über die Mindestverpflichtung hinausgehende, nachgewiesene Fortbildungspunkte können komplett in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden (derzeit maximal acht).
  • Zusätzlich können ausdrücklich auch Besuche von Fachvorträgen und „Qualitätszirkeln“ zum Nachweis der Fortbildungspflicht herangezogen werden. (Infos zu „Qualitätszirkeln“ finden Sie z. B. hier.)

Wir, die „Initiative Hessischer Architekten“ und die Wahlgruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“, konnten uns mit unserer Forderung nach Abschaffung der Nachweispflicht einschließlich ihrer Sanktionierung in Form eines „Minderheitenantrags“nicht durchsetzen. Damit fällt das Wählervotum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht, wofür ca. 40% der Wähler bei den Kammerwahlen gestimmt hatten, „unter den Tisch“!
Obwohl die jetzige Novellierung Vorschläge von uns aufgreift (die Vergabe von Fortbildungsurkunden und -zertifikaten), vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als freischaffende (und auch angestellte) Architekten auch durch diese Novelle unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Nach wie vor bleibt die Nachweispflicht, ihre Sanktionierung, die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und die Bürokratisierung durch die Fortbildungskonten bestehen.

Für die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume gilt weiterhin die „alte“ Fortbildungsordnung. Es ist zu erwarten, daß die Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht, die bislang noch nicht durchgeführt bzw. „auf Eis gelegt“ worden waren, in der nächsten Zeit wieder aufgenommen werden.