FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Akademie-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Der gestellte Antrag sah vor, dass der Leiter der Akademie Herr Toyka in der nächsten Vertreterversammlung in Form eines Berichtes umfassend zu den Aufgaben und Leistungen der Akademie Auskunft geben solle. Wir erachten es angesichts der umfassenden Veränderung in der Zusammensetzung der neuen VV für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden.

Dem Antrag wurde von der Vertreterversammlung in einer leicht modifizierten Form in großem Konsens zugestimmt. Der schriftliche Bericht wird vom Vorstand (und nicht von der Geschäftsführung der Akademie) zur VV im Juni 2015 vorgelegt, und es wird eine Aussprache in der Vertreterversammlung geben.

Anträge für die 3. Sitzung der VV am 2. Dezember 2014 sind eingereicht

Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie

 

Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher

 

Novellierung der HBO 2011

Die neue HBO 2011 ist zum 03.12.2010 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen finden Sie z. B. hier.
Stichwort „Bauvorlageberechtigung“ § 49 ff. HBO.
Eines der Ziele der Kammer (Tätigkeitsbericht, Punkt I, 6.) bei der Novellierung der HBO wurde nicht erreicht:
für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation und die Erteilung der Bauvorlageberechtigung von Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat sowie die Führung der entsprechenden Listen sollte allein und ausschließlich die AKH zuständig sein. Die Landesregierung hat dies abgelehnt – Glück oder Unglück für AKH-Mitglieder?
Für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist in diesen Fällen nun das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig.
Auch mit ihrer Forderung nach einer Beschränkung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ exklusiv auf die eingetragenen Mitglieder der AKH, konnte sich die Kammer nicht durchsetzen.
In diesem Zusammenhang werden Überlegungen seitens der Kammer angestellt, die Gültigkeit der Bauvorlageberechtigung auf eine Laufzeit von 2 Jahren zu befristen! Danach soll die Bauvorlageberechtigung erneut erteilt werden.
Man darf gespannt sein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen die einzelne Bauvorlageberechtigung verlängert wird.
Vielleicht wieder ein gefundener Anlass für die AKH, neue Zuständigkeiten für die Akademie auf Kosten und zu Pflichten der Kammermitglieder zu erfinden?

Berufshaftpflichtversicherung

Entsprechend Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen bzw. neuer HBO müssen freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nach Angabe AKH ist dies nur in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen möglich.
Eine Objektversicherung allein sei nicht ausreichend, was durch ein Urteil des baden-württembergischen Berufsgerichts bestätigt worden sei (Tätigkeitsbericht, Punkt V., 4.).

Zertifizierte Nachhaltigkeit oder Akademie-Lobbyarbeit?

Auf Seite 14 in seinem Tätigkeitsbericht weist der AKH-Vorstand auf eine Kammer-Initiative unter dem Motto „Zertifizierte Nachhaltigkeit“ hin, die zum Ziel hat, neben dem in Deutschland bereits angewendeten Zertifizierungsprogramm DGNB das bereits in den USA entwickelte Zertifizierungssystem LEED zu importieren und auf deutschen Standard umzuschreiben.

Es stellt sich die Frage, in wie weit die Einführung eines weiteren sogenannten „Green-Building-Zertifizierungssystems“ Sinn macht, das mit anderen, auf dem Markt befindlichen konkurriert (neben DGNBBREEAMGreen StarGreen Mark, gibt es auch regionale Zertifizierungssysteme wie z.B. das Gütesiegel Energie der Stadt Stuttgart oder dasUmweltzeichen der HafenCity der Hansestadt Hamburg).
Auf Grund der Erfahrungen mit den Fortbildungsthemen der AKH liegt die Vermutung nahe, dass auch ein massives Interesse der Kammer daran besteht, das Fortbildungsprogramm der Akademie zu erweitern, um damit vielleicht das nachlassende Fortbildungsinteresse in Zukunft besser kompensieren zu können (siehe auch: Online-Fortbildung floppt!).
Denn immerhin wird die Akademie dann Lehrgänge in BEIDEN Zertifizierungssystemen anbieten.

In diesen Zusammenhang passt auch der Kommentar zur Evaluierung der HBO (Seite 5), bei der „erstmalig die Möglichkeit für die AKH bestand, sich sehr frühzeitig in den Meinungsbildungsprozess einzubringen“.
Die AKH hat es dabei nicht versäumt, bei dieser Gelegenheit auch die Fortbildungspflicht der “Kleinen Bauvorlageberechtigten” zu thematisieren, die noch nicht von der für Architekten und Bauingenieure geltenden Fortbildungspflicht (und Nachweispflicht !) erfasst worden sind. Auch hier versucht die AKH die durch den staatlichen Rückzug aus der Ausbildung entstandenen Probleme durch Angebote ihrer Akademie zu kompensieren.

Haushaltsentwürfe für 2010 von AKH und Akademie liegen vor

In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die Akademie der AKHzugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie uns.

Eintragung nur mit Punkten

Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.

Hessen-Bachelor ade?

Nach Nordrhein-Westfalen passt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern das Architekten- und Ingenieurgesetz an: als Voraussetzung für den Kammereintritt muss ein mindestens vierjähriges Studium nachgewiesen werden. Das gilt für Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner.
Begründung:
„Auch soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass sich Absolventen aus anderen Ländern mit nur sechs Semestern Ausbildung bei uns eintragen können – also kein Eintragstourismus zulasten der Qualität. Das dient der Baukultur wie dem Schutz unserer solide ausgebildeten Kollegen vor unqualifizierter Konkurrenz.“

Vier Jahre sind das Minimum!

Auf Seite 3 der März-Ausgabe des „Deutsches Architektenblatts“ gibt der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, bekannt, dass mit der Novellierung des Baukammerngesetzes Ende 2008 für die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der AKNW ein mindestens vierjähriges Studium Voraussetzung ist. Welche Bedeutung hat demnach für Absolventen noch ein dreijähriges Bachelorstudium – in Hessen seit der Studienreform Regelstudienzeit?

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .

Nicht Wort gehalten

Nachdem für den ersten Abrechnungszeitraum „Juli 2003 – Juni 2005“ die Anerkenntnisvereinbarung vom 11.03.2004 der „Initiative gegen Zwangsfortbildung“ in einigen Fällen auch wie versprochen gehandhabt worden ist, werden die in dieser Form vorgelegten Fortbildungsnachweise von der AKH für den zweiten Abrechnungszeitraum „Juli 2005 – Juni 2008“ jedoch ohne Begründung abgelehnt. Die davon betroffenen Mitglieder fühlen sich hereingelegt.

Fünf vor Zwölf: letzte Chance

Schreiben der AKH an Mitglieder, die ihrer Nachweispflicht bis dato noch nicht nachgekommen sind, mit der Aufforderung, zu dem Vorwurf des Verstosses gegen die Berufspflicht aus § 17 Abs. 3 HASG i. V. m. § 2 der Fortbildungsordnung schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen widersprechen diesem Vorwurf unter Vorbringung einer ihrer Meinung nach plausiblen Begründung. Einige dieser Widerspruchsschreiben bleiben unbeantwortet.