Keine Veränderung beim Thema neue Beitragsordnung auf der VV am 06.10.2021

Die Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 fand dieses Mal als Hybrid-Veranstaltung statt (der Präsenzteil in der Stadthalle Limburg). Die Art der Teilnahme war jedem Vertreter*innen freigestellt. 36 Vertreter wählten die Präsenz in Limburg, um die 19 Vertreter*innen nahmen online teil. 

Das Veranstaltungsmanagement war nach den Erfahrungen der letzten beiden Veranstaltungen professioneller    sowohl in Bezug auf die Organisation als auch auf die Durchführung der hybriden Veranstaltung inklusive des digitalen Abstimmungsverfahrens. Auf der Agenda stand nur ein einziges Thema: 

Findung einer neuen Beitragsordnung

Der Vorstand der AKH hatte hierfür ausdrücklich diese separate Vertreterversammlung angesetzt, um das schon seit 2014 immer wieder in verschiedenen Anläufen bearbeitete Thema „Beitragsstrukturreform“ in einem neuen finalen Versuch beschließen zu lassen. Im Nachgang gab der Schatzmeister, Herr Exler, noch einen kurzen Stand zur Renovierung des Kammergebäudes (nicht Thema dieses Artikels).

Zur Diskussion standen beim Thema „Beitragsstrukturreform“ 2 Modelle:

  •  das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB – bereits in der letzten VV vorgestellt (siehe hierzu Artikel „Interessante Entwicklung beim Thema Beitragsstrukturreform“ vom 14. November 2020 auf unserer Webseite)
  •  ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Um es vorweg zu nehmen:

Weder das Modell des BDB noch das Gegenmodell des VfA fand eine Mehrheit der anwesenden Vertreter*innen, so dass alles beim Alten bleibt und die alte Beitragsordnung die neue Beitragsordnung sein wird.

In einer intensiv und engagiert geführten Debatte wurden nicht nur eine Vielzahl von Argumenten für oder gegen die jeweiligen Modelle ausgetauscht, sondern es zeigten sich auch unerwartete positive Aspekte und Argumente, aber teilweise leider auch ernüchternde Haltungen und Statements verschiedener Vertreter*innen, Wahlgruppen und Verbände.

Negativ muss aus Sicht der FoN festgestellt werden, dass sich die Wahlgruppe WGAÖ (Wählergemeinschaft der Architektinnen und Architekten im öffentlichen Dienst) als reine Klientelvertretung zeigte, die nur „Ihre“ Wähler und Mitglieder im Blick hat und jegliche Modifizierung hin zu einer gerechteren, sozialer ausgerichteten Beitragsstruktur strikt ablehnte. Welch Wandel! War doch die WGAÖ zu Beginn der Diskussionen im Jahre 2014 mit der FoN und IHA zusammen einer der stärksten Verfechter für eine neue Beitragsstruktur in Form eines mehrstufigen Systems.

Erwähnt werden sollte an dieser Stelle der Hinweis eines Vertreters der WGAÖ, dass man „seinen“ angestellten und beamteten Kollegen*innen und Mitgliedern eine aufgrund ihrer Einkommenssituation doch erhebliche Beitragssteigerung nicht vermitteln bzw. zumuten könne und daher mit vielen Austritten zu rechnen sei. Dies sorgte bei der FoN und vielen anderen Vertretern*innen für Unverständnis und Kopfschütteln. Unter anderem wurde angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass gutverdienenden Wähler der WGAÖ Höchstbeiträge nicht zuzumuten seien – bekanntlich beziehen Architektinnen und Architekten des öffentlichen Dienstes bereits mit Arbeitsantritt im öffentlichen Dienst ein überdurchschnittlich hohes Grundgehalt. Auch die sich daraus ergebende unsolidarische Haltung der WGAÖ gegenüber den nicht so gut verdienenden Mitgliedern der Kammer erschreckte eine Vielzahl der Vertreter*innen.

Des Weiteren überraschte ein Statement des VfA, dass man doch mit dem Antrag eines „Einheitsbeitrages“ im Prinzip dasselbe Ziel verfolge wie der BDB, aber auf anderer Basis. Ein „Gleitzonenmodell“ dasselbe Prinzip wie ein Einheitsbeitrag? Verstehen mögen solche Aussagen und Haltungen andere…..

 

Positiv überraschte dafür die Offenheit anderer Vertreter*innen gegenüber dem BDB-Modell, die darin die Chance für ein echtes neues statusunabhängiges, solidarisches und gerechteres Beitragsmodell erkannten. Leider konnten sich diese Vertreter*innen in der finalen Abstimmung doch nicht zu einem Votum für das BDB-Modell durchringen, da ihnen wohl noch einige Punkte zu unklar erschienen.

Die Abstimmung über das BDB-Modell erfolgte auf Antrag der WGAÖ geheim, über den VfA-Antrag wurde offen abgestimmt. Beide Ergebnisse waren denkbar knapp, wobei der BDB-Antrag aufgrund seiner satzungsändernden Wirkung eine qualifizierte Mehrheit von 33 Ja-Stimmen erfordert hätte, die dann doch deutlich verpasst wurde. Der VfA-Antrag wäre mit einer einfachen Mehrheit angenommen worden, da er keine Satzungsänderung bedurft hätte.

Ergebnis BDB: 22 Ja; 21 nein; 8 Enthaltungen  =  Antrag abgelehnt

Ergebnis VfA: 24 Ja; 26 nein; 3 Enthaltungen  =  Antrag abgelehnt

Auch wenn die Abstimmungen zu keiner Entscheidung für ein neues Modell führten und durch die damit verbundene Beibehaltung der alten Beitragsordnung den Mitgliedern der WGAÖ eine Veränderung ihrer Beiträge „erspart“ bleibt, bewerten wir von der FoN als Befürworter und Unterstützer des BDB-Modelles den Ausgang der Abstimmungen mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Zum einen konnte der „Einheitsbeitrag“ bereits zum zweiten Mal verhindert werden – im ersten Anlauf fand seinerzeit der Antrag des Vorstandes keine Mehrheit. Zum anderen ist es leider wieder nicht gelungen, ein neues statusunabhängiges solidarisches und gerechteres Beitragsmodell zu verabschieden.

Trotz dieses Ausganges wird die FoN vor allem aufgrund der positiven Resonanz und Gespräche in der Vertreterversammlung bzgl. des BDB-Modelles weiterhin alles daran setzen, das Thema neue Beitragsordnung hin zu einem statusunabhängigen solidarischen und gerechteren Beitragsmodell voranzutreiben.

Fakten, Hintergründe, Meinungen und Reaktionen zu den Beitragsmodellen des BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen zwei Beitragsmodelle zur Diskussion, die unterschiedlicher in Ihrer Ausprägung und Wirkung kaum sein konnten. 

  • das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB 
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Gemein war beiden Modellen lediglich der Ansatz, dass es innerhalb der neuen Beitragsordnung keine Unterscheidung mehr in angestellte und selbstständige Architekten*innen geben soll (statusunabhängig).

Kurz zur Ausgangslage:

Die seit 2014 geführte Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles mündete nach mehreren Versuchen, ein neues Beitragsmodell zu verabschieden und zu implementieren, im Jahre 2016 in einem von der alten Vertreterversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung) gefassten Beschluss: Beschlossen wurde die Einführung eines statusunabhängigen, einkommensunabhängigen, mehrstufigen Beitragsmodell (Siehe auch hierzu Artikel „Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform“ und im DAB Januar 2017).

Auf diesen Beschluss, der bis heute Gültigkeit hat und rechtsverbindlich ist, galt es, im neuen Anlauf in der VV am 06. Oktober zur Findung einer neuen Beitragsordnung anzusetzen. Da diese wichtige Tatsache vor allem den neuen Vertreter*innen, die bei der damaligen Abstimmung noch nicht Mitglieder der Vertreterversammlung waren, aber auch sicherlich bei einigen „älteren“ Vertreter*innen nicht bekannt bzw. nicht mehr in Erinnerung war, machte Jürgen Schulz-Anker (FoN) explizit in einem Statement darauf aufmerksam, da die Präsidentin Frau Holz in ihrer Einführung nicht darauf hingewiesen hatte.

Während der Antrag des BDB dem damals gefassten Beschluss entsprach und sogar in seiner Ausfertigung und Variabilität optimiert worden war, überraschte der Antrag eines „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA, da dieser diametral dem Beschluss aus dem Jahre 2016 entgegenstand. Auch hierauf hatte Jürgen Schulz-Anker in seinem Statement hingewiesen und die Frage aufgeworfen, ob daher der VfA-Antrag überhaupt behandelt werden solle. Des Weiteren stellte er die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Antrages, war doch ein ähnliches Modell eines Einheitsbeitrages bereits zu Beginn der Beitragsstrukturdebatte im Jahr 2014 vom Vorstand der AKH ausgearbeitet, propagiert und zur Abstimmung gestellt worden, jedoch in der darauffolgenden Vertreterversammlung gescheitert. Dieser Vorstoß fand jedoch keine breite Zustimmung, so dass beide Anträge vorgestellt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht wurden.

Warum fand keiner der beiden Anträge eine Mehrheit in der VV?

Die Hauptgründe liegen wohl in den „Systemen“ der beiden vorgestellten Modelle. Das Modell des Einheitsbeitrages wurde von einer Vielzahl der Vertreter*innen als ungerecht und unsolidarisch abgelehnt trotz des vermeintlich „gerechten“ einheitlichen Beitrages für alle. Viele Mitglieder ließen erkennen, dass es nicht vermittelbar sei, wenn gutverdienende Kollegen*innen eine Beitragssenkung erhalten, aber geringverdienende Kollegen*innen eine Erhöhung, die quasi die besserverdienenden Kollegen*innen „subventionieren“ würde. Vor allem im Verhältnis von selbstständigen Büroinhabern*innen gegenüber ihren angestellten Kollegen*innen wurde eine große Diskrepanz und Vermittlungsproblematik gesehen.

Auch das „Gleitzonenmodell“ des BDB wurde kritisch bewertet. Hauptkritikpunkt war, dass die obere und untere Beitragsgrenze zu dicht beieinander lag und somit der Effekt der Spreizung zwischen den Grenzen zu gering war. Des Weiteren missfiel, dass die untere Grenze mit einem zu hohen Beitrag und die obere Grenze mit einem zu niedrigen Beitrag angesetzt war. Dies hätte dazu geführt, dass die geringverdienenden Kollegen*innen deutlich mehr belasten worden wären zu Lasten der besserverdienenden Kollegen*innen. Interessanterweise war zwischen den Zeilen bei einigen Vertretern*innen herauszuhören, dass sich bei einer Modifikation durch Vergrößerung der Spreizung zwischen der unteren und oberen Beitragsgrenze bei gleichzeitiger Absenkung der unteren Grenze und Anhebung der oberen Grenze ein größeres Zustimmungspotential ergeben hätte.

Objektiv betrachtet ist aufgrund der vorgebrachten Argumente, Äußerungen und teilweise berechtigten Kritik nachvollziehbar, dass es zu keiner finalen Entscheidung kam.

Aufgrund der o.g. positiven Reaktionen für das „Gleitzonenmodell“ besteht doch die Hoffnung, eine neue statusunabhängige, soziale und gerechte Beitragsordnung zu finden. Die FoN wird sich hierfür weiterhin einsetzen.

Vergleich Beitragsmodelle BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen 2 Beitragsmodelle zur Diskussion:

  • ein statusunabhängiges, einkommensabhängiges „Gleitzonenmodell“ des BDB
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Nachfolgend eine zusammenfassende Vorstellung beider Modelle.

Einführend hierzu eine kurze Erklärung des Begriffs „statusunabhängig“: Gemäß der gültigen Beitragsordnung erfolgt die Beitragsfestsetzung auf Basis des Status jedes einzelnen Mitgliedes in seiner Tätigkeit als angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in. Dieser Status wirkt sich auf die jeweiligen Beiträge aus. Selbstständige Architekten zahlen einen Regelbeitrag, angestellte Architekten*innen einen verminderten Beitrag (aktuell die Hälfte des Regelbeitrag für Selbstständige).

Seit Beginn der Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles im Jahr 2014 wurde zeitgleich über die Auflösung dieser Statuskonstellation debattiert mit dem Ziel, in der neuen Beitragsordnung nicht mehr in angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in zu unterscheiden. Der Ansatz, diese statusbezogene Unterscheidung abzuschaffen, fand eine breite Zustimmung innerhalb der Vertreterversammlung. Beide nun in der VV eingereichten Modelle basieren auf diesem Ansatz eines statusunabhängigen Beitragsmodelles. Das bedeutet jedoch nicht, dass in geschäftlichen Verhältnissen die Unterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten*innen aufgelöst werden soll. Diese bleibt weiterhin bestehen.

Prinzip „Gleitzonenmodell“ BDB:

Das „Gleitzonenmodell“ des BDB basiert auf der Idee eines einkommensabhängigen Modells mit einem Höchstbeitrag, einem Mindestbeitrag und einer zwischengeschalteten „Gleitzone“. Der Mindest- und Höchstbeitrag stellt die untere bzw. die obere Grenze des Modells dar. Wer also bis zur Untergrenze oder weniger verdient, zahlt den Mindestbeitrag, wer mehr verdient als die Obergrenze bezahlt den Höchstbeitrag. In der zwischengeschalteten „Gleitzone“ erfolgt eine individuelle Beitragsfestlegung entsprechend dem Verdienst/Einkommen des jeweiligen Mitgliedes. Geringverdienern*innen unterhalb des Mindestbeitrages soll mittels einer Härtefallregelung die Möglichkeit der Kammermitgliedschaft ermöglicht werden.

Für die Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Beiträge werden lediglich der individuelle Versorgungswerkbeitrag jedes Mitgliedes benötigt, den das Mitglied selbstständig auf einem speziell dafür eingerichteten Portal der AKH-Homepage eingibt. Die Beitragsfestsetzung erfolgt dann automatisch mittels vordefinierter Formel. Auch wenn das Modell auf den ersten Blick vielleicht etwas aufwendig erscheint, ist es jedoch bei genauer Betrachtung aufgrund seines Systems und mit Hilfe digitaler Technik (Software/Programm/Portal) für jeden einfach zu handhaben, garantiert einen gerechten Beitrag sowie die erforderliche Deckung für den Haushalt.

Prinzip „Einbeitragsmodell“ VfA

Das „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA basierte auf der Idee der Gleichstellung aller Mitglieder: „Ein Beitrag für alle“ –  ein Mitglied, ein Beitrag. Hier greift das Prinzip eines einheitlichen Beitrages für jedes Mitglied, egal ob als Gering-, Mittel- oder Spitzenverdiener*in, als Mitglied mit Halbtagsstelle oder als Inhaber*in eines florierenden Büros – alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag.

Der Beitrag ist so angesetzt, dass er die erforderliche Deckung für den Haushalt garantiert, kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt werden, wenn es die haushalterische Lage erfordert. So einfach und vermeintlich charmant das Modell eines „Einheitsbeitrages“ auf den ersten Blick erscheint, bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die persönlichen Situationen und Lebenslagen der Mitglieder vollkommen außer Acht gelassen werden. Lediglich extreme Härtefälle können mittels einer Härtefallregelung abgemildert werden.

Interessante Entwicklung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 war von der Mehrheit der Vertreter der vom BDB eingereichte Antrag zur Änderung der Kammerbeiträge als sog. Prüfauftrag an den Vorstand angenommen worden. Gemäß dieses Prüfauftrags wurde seitens des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar auf Basis der einreichten Unterlagen eine mögliche Umsetzung eines 2-stufigen, statusunabhängigen Beitragssystem geprüft und in einer zustimmungskonformen Form an den BDB zur weiteren und finalen Ausarbeitung zurückgegeben.

Der BDB konkretisierte daraufhin im Laufe des Jahres dieses Beitragsmodell, es wurde zu einem ein 2-stufiges Modell mit einer sog. »Gleitzone« weiterentwickelt. Das Modell basiert auf veränderbaren oberen und unteren Schwellenwerten, die aus Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleitet sind, und legt innerhalb dieser Schwellenwerte (Gleitzone) die Mitgliedsbeiträge entsprechend dem jeweiligen Einkommen der Mitglieder exakt fest, was zu einem transparenten und gerechten Gesamtsystem führt.

Im Rahmen der Konkretisierung wurden seitens des BDB mehrere digitale Verbändegespräche durchgeführt, um zum einen den Verbänden das neue Modell vorzustellen und zum anderen mögliche Anregungen, Kritikpunkte und Verbesserungen aufnehmen und abstimmen zu können. Letztendlich ging es auch darum, eine mögliche Zustimmung für das neue Modell im Falle der Einbringung in der Vertreterversammlung auszuloten.

Das Modell wurde von den teilnehmenden Vertretern unterschiedlich bewertet, wobei sich Vertreter des BDA eher unentschlossen und Vertreter der WGAÖ eher zurückhaltend bis ablehnend äußerten. Für die WGAÖ wäre die Umsetzung eines solchen Beitragssystems nicht akzeptabel, weil Ihre Mitglieder wohl mehrheitlich nicht profitieren sondern eher schlechter gestellt würden.

Obwohl dieses Modell nicht dem ursprünglich von der FoN erarbeiteten und präferierten 4-Stufenmodell entspricht, kommt es jedoch aufgrund der entwickelten Gleitstufensystematik einer adäquaten vergleichbaren Umsetzung nahe. Die FoN hat sich daher entschlossen, dieses Modell zu unterstützen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie es in der kommenden Vertreterversammlung im Dezember 2020 aufgenommen und diskutiert wird. Hoffentlich positiv – die Abstimmung wird spannend!

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Prüfungsauftrages an den Vorstand zur Beitragsneuordnung

Der BDB (LV Hessen) hatte einen Antrag für eine Novellierung der Beitragsstruktur in Form eines statusunabhängigen 2 stufigen Beitragssystems eingebracht. Dieser wurde von einer Mehrheit der Vertreter positiv bewertet und führte zu einem unerwarteten Beschluss – denn vorausgegangen waren 2 Überraschungen:

Zum einen erklärte der BDA, dass er sich bei diesem Thema der Stimme enthalten werde – was vor allem deshalb überraschte, da er den seinerzeit gemeinsam von allem Verbänden und Wahlgruppen im Beratenden Ausschuss erarbeiteten und eingebrachten Antrag eines 4-stufigen statusunabhängigen Beitragssystem abgelehnte hatte. Zum anderen überraschte die Erklärung des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar, dass der eingebrachte Antrag in dieser Form trotz fristgerechter Einreichung nicht abstimmungsfähig sei, da keine ausgearbeitete Synopse einer neuen Beitragsordnung vorgelegt worden sei. Nach Protesten des BDB und anderer Vertreter machte Herr Dr. Kraushaar den Vorschlag, den Antrag als sog. Prüfungsauftrag an den Vorstand umzuformulieren. Dies wurde vom BDB letztendlich akzeptiert und vorgenommen. Die Mehrheit der Vertreter nahm diesen modifizierten Antrag an.

Wir als FoN haben uns entschieden, diesem Antrag zuzustimmen – auch wenn er nicht unserem Vorschlag eines 4-stufigens Systems entspricht -, weil er aber eine für uns wichtige Tatsache erfüllt, nämlich die Abschaffung der Statusunterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten. In wie weit nach der hoffentlich positiven Prüfung durch den Vorstand das neue Beitragssystem noch in unsere Richtung optimiert werden kann, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, ein möglichst für alle Architekten*innen gerechtes und solidarisches System umzusetzen.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass leider erneut ein Haushalt sowie Projekte ohne klare Kostenprognosen bzw. alternative Lösungen von der Vertreterversammlung verabschiedet wurden. Auch gibt zu denken, wie eine Reihe von Vertretern Ihren Auftrag als gewählte Vertreter wahrnehmen. Dies zeigt allein die teilweise bedenkenlose Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge um ca. 20 Prozent, die sicherlich eine Vielzahl von Kollegen*innen treffen wird.

Die eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Trotz allem wird sich die FoN weiterhin für eine offene und gleichberechtigte Kammer einsetzen.

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.

Herbe Enttäuschung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.

Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.

Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.

Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.

Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.

Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.

Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.

Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung

War dies das Ende der Diskussion? – Ergebnisse des 2. Verbändegesprächs zur neuen Beitragsordnung am 11.04.2016

Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.

Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.

Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:

  • Eine Differenzierung des Mitgliedsbeitrags in mehrere Stufen, um den Beitrag an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds anzupassen (Anerkenntnis unterschiedlicher Lebenssituationen und ökonomischer Verhältnisse der Mitglieder, unabhängig ihres »Status«, Stichwort »Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit«)
  • Einen gesonderten, zeitlich begrenzten Beitrag für Studenten bzw. Berufsanfänger, um junge neue Mitglieder zu gewinnen (Stichwort »Generationenpakt«)
  • Möglicherweise einen »Bestverdienerbeitrag« für diejenigen, die freiwillig bereit sind, aufgrund ihrer soliden wirtschaftlichen Situation mehr Beitrag für die AKH zu leisten (Stichwort »Solidargedanke«)
  • Verwaltungsvereinfachung: Hier wurde darauf hingewiesen, mit einer entsprechenden Weblösung im Intranet für die Mitglieder eine erhebliche Automatisierung der Bearbeitung zu erzielen (Bereitstellung der Daten durch die Mitglieder).

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.

Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.

Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.

Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.

Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Diskussion über neue AKH-Beitragsstruktur beginnt

In der AKH-Spitze wurde das schon seit längerer Zeit ins Auge gefasste Projekt einer grundlegenden Reform der AKH-Beitragsstruktur angepackt. Im September 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen ihre bislang angestellten Überlegungen vor. Dies waren zunächst zwei Modellrechnungen, die zeigten, dass aufgrund der seit vielen Jahren anhaltenden Veränderung der Mitgliederstuktur (mehr angestellte Mitglieder/abnehmende Zahl von Freischaffenden) ein »Weiter so« nur zu unerträglich hohen Beiträgen führen würde. Schnell war man bei weitergehenden Reformüberlegungen, die eine Beitragsangleichung des Mitgliedsbeitrags von Angestellten und Freischaffenden zur Grundlage hatte.

Wir von der FoN unterstützen eine grundlegende Beitragsreform, die eine Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Mitglieder verfolgt. Ein wesentlicher Baustein unseres Wahlprogramms von 2014 war »Keine Beitragserhöhungen«. Unsere Forderung, dass Beitragserhöhungen nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden dürfen, gilt selbstverständlich auch für eine umfassende Diskussion einer neuen AKH-Beitragsstruktur. Dass es dabei zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen mag, die wir auch in Breite und Tiefe mit Vertretern der Verbände und Wahlgruppen sowie Kammermitgliedern umfassend und kritisch zu diskutieren wünschen, scheinen die Herren Kraushaar und Exler, die die Reformüberlegungen vorstellten, nicht so sehr goutiert zu haben. Man hat uns deutlich gemacht, dass man an einem »konsensorientierten« Diskussionsprozess interessiert sei. FoN hat daraufhin am 17.10.2015 in Vorbereitung auf ein Verbändegespräch Skizze für eine Reform der AKH-Beitragsstruktur vorgelegt, als einzige konkret ausgearbeitete Überlegung aller Verbände und Wahlgruppen.

Am 27.10.2015 fand dann in der AKH diese Gesprächsrunde statt, an der das Präsidium sowie sämtliche in die Vertreterversammlung gewählten Verbände und Wahlgruppierungen teilnahmen. In der Diskussion stellten einzelne Verbände und Wahlgruppen heraus, dass die bislang angestellten Überlegungen nicht überzeugen konnten. Es bestehen verschiedene Vorbehalte gegen das vom Präsidium und dem Geschäftsführer Dr. Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, welches im Kern ein Modell mit einem Einheitsbeitrag für ALLE Kammermitglieder darstellt, der im Härtefall auf Antrag auf ein abgesenktes Niveau festgesetzt werden kann.

Wir von der FoN haben deutlich gemacht, dass das vorgestellte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell« seinen Namen nicht verdiene. Wenn es diesen Namen tragen solle, dann muss das Grundelement der Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit umgesetzt werden: Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet.

Immerhin: Alle Teilnehmer des Verbändegesprächs am 27.10.2015 waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss! Wir verfolgen die weitere Diskussion mit Spannung und werden berichten.

AG Angestellte/Beamtete – auch hier wird Mitgliedergewinnung groß geschrieben

Ein erster Kurzbericht von unserem Arbeitsgruppenmitglied Jürgen Schulz-Anker

Die Arbeitsgruppe »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« (kurz: AG ABAS) hat die Aufgabe, sich für die Interessen und Belange angestellter und beamteter Architekten und Stadtplaner einzusetzen. Sie besteht aktuell aus 7 Mitgliedern unterschiedlicher Wahlgruppierungen, wobei mit der neuen Wahlperiode 4 neue Mitglieder, zu denen ich gehöre, in diese AG berufen wurden.

Die AG ABAS tagte mittlerweile dreimal. Kernthemen dieser Termine waren:

Flyer für die Mitgliedergewinnung, Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, Festlegung des Arbeitsprogrammes für die aktuelle Wahlperiode.

Die Diskussion und die Überarbeitung eines bestehenden Flyerentwurfs zur Mitgliedergewinnung hat einen neuen Strukturierungsvorschlag und inhaltliche Fragen zum Anlass. Die AG hat sich der Diskussion konstruktiv geöffnet und eine Verschiebung des Timings zur Vorlage beim Vorstand in Kauf genommen. Ziel ist es, eine Positionierung und Argumentation gegenüber potenziellen Mitgliedern zu finden, hinter der die AG im Konsens steht.

Desweiteren wurde eine Bewertung einer Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, bei der sich die AKH evtl. beteiligen könnte, vorgenommen.

Schließlich wurde das Arbeitsprogramm der AG ABAS festgelegt. Folgende Themenbereiche sollen in dieser Wahlperiode bearbeitet werden:

  • Gewinnung von Architekten, Stadtplanern und Absolventen für die AKH
  • Beitragsituation angestellter / freier Architekten
  • Rechte & Pflichten angestellter / freier Architekten
  • Konzeption Netzwerk für Architekten
  • Befreiung Deutsche Rentenversicherung / Stärkung Mitgliedschaft Versorgungswerk