Erfreulicher Teilerfolg beim Thema Mitgliedergewinnung

Der in der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 von der FoN eingebrachte Antrag »Einsetzung Arbeitsgruppe Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« wurde zu einem unerwartet erfreulichen Teilerfolg für die FoN.

Der Vorstand hat eine eigene Vorstandsgruppe »Mitgliedergewinnung«, bestehend aus drei Mitgliedern des Vorstandes, zur Bearbeitung dieses Themas eingesetzt.

Die FoN begrüßt diese Entscheidung.

Als Initialzündung hierfür kann sicherlich unser Antrag angesehen werden. Dieser zielte darauf ab, die Aufgabe der Mitgliedergewinnung durch das Einsetzen einer eigenen Arbeitsgruppe auf eine breite Basis aus Vertretern der Vertreterversammlung und der Kammer zu stellen und selbst in die Hand zu nehmen.

Kernanliegen des FoN-Antrages ist, das Potential und die Kreativität aller Verbände, Wahlgruppen und der Kammer zu nutzen und auszuschöpfen, mit dem Ziel eine langfristige Strategie auf Basis neuer, anderer und vielleicht auch ungewöhnlicher Ideen zu entwickeln.

Leider ist die Mehrheit der Vertreter diesem Konzept in dieser Form nicht gefolgt. Vielmehr schien sie die vom Vizepräsidenten Felix Schmunk vorgetragene Begründung für die Einsetzung einer Vorstandsgruppe und die daraus resultierende Empfehlung, den Antrag der FoN abzulehnen, zu überzeugen. Der Vorstand begründete seine Entscheidung mit dem Argument, das Thema sei in einer kleinen Vorstandsgruppe besser zu bearbeiten und eine Arbeitsgruppe daher nicht erforderlich.

Trotz Zuspruchs von 30% der Anwesenden quer durch die Vertreterversammlung wurde unser Antrag abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance verpasst, das Thema Mitgliedergewinnung auf eine breite Basis zu stellen, um gemeinsam mit allen Verbänden und Wahlgruppen eine zukunftsweisende tragfähige Strategie zu entwickeln.

Nichtsdestotrotz war das Engagement der FoN in Sachen Mitgliedergewinnung positiv und durchaus erfolgreich, da der Vorstand zu diesem Thema eine Vorstandsgruppe eingesetzt hat. Vizepräsident Felix Schmunk kündigte in seiner Begründung eine schnelle und zügige Bearbeitung an und signalisierte bereits erste Ergebnisse für die nächste VV im November diesen Jahres.

Die FoN wird die Arbeit der Vorstandsgruppe aufmerksam verfolgen.

Mut zu neuen Wegen · Lösungen beim Thema Mitgliedergewinnung

Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.

Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH auf Basis einer langfristigen »Strategie 2030«
  • Entwicklung neuer Wege und Lösungsansätze durch Analyse der Mitgliederstruktur und der Gründe für den Eintritt und Nichteintritt in die AKH
  • Gewinnung neuer Mitglieder

Hintergrund und Anlass für den Antrag:

  • Der mittlerweile offensichtlich schwache Mitgliederzuwachs der Kammer (gemessen an der Gesamtzahl aller hessischen Architekten)
  • Die zu beobachtende Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Hochschulabsolventen und jungen Kollegen
    Die dadurch zunehmende Überalterung der Mitgliedschaft
  • Nur durch möglichst hohe Mitgliederzahlen kann die Kammer die Interessen der Architekten auch in Zukunft überzeugend, wirksam und schlagkräftig vertreten, vor allem auch im Hinblick auf eine stabile Etat- und Beitragslage
  • Mit verschiedenen Einzelmaßnahmen und -aktivitäten seitens der AKH konnte leider bisher keine beobachtbare Trendwende im Thema Mitgliederzuwachs erreicht werden – diese ist auch weiterhin nicht in Sicht

Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:

  • Wir rufen dazu auf, dass sich alle Verbände, Wahlgruppen und Organe der AKH gemeinsam zu diesem Thema an einen Tisch setzen
  • Es gilt übergreifend zu überlegen, wie die Zielgruppe der Nichtmitglieder besser angesprochen und zum Eintritt motiviert werden kann
  • Dabei sind alle möglichen Ressourcen und Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um nach neuen – auch unkonventionellen – Wegen und Lösungen zu suchen
  • Nur so kann aus Sicht der FoN das Problem an der Wurzel gepackt werden

Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«  kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.

Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung

Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Diskussion über neue AKH-Beitragsstruktur beginnt

In der AKH-Spitze wurde das schon seit längerer Zeit ins Auge gefasste Projekt einer grundlegenden Reform der AKH-Beitragsstruktur angepackt. Im September 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen ihre bislang angestellten Überlegungen vor. Dies waren zunächst zwei Modellrechnungen, die zeigten, dass aufgrund der seit vielen Jahren anhaltenden Veränderung der Mitgliederstuktur (mehr angestellte Mitglieder/abnehmende Zahl von Freischaffenden) ein »Weiter so« nur zu unerträglich hohen Beiträgen führen würde. Schnell war man bei weitergehenden Reformüberlegungen, die eine Beitragsangleichung des Mitgliedsbeitrags von Angestellten und Freischaffenden zur Grundlage hatte.

Wir von der FoN unterstützen eine grundlegende Beitragsreform, die eine Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Mitglieder verfolgt. Ein wesentlicher Baustein unseres Wahlprogramms von 2014 war »Keine Beitragserhöhungen«. Unsere Forderung, dass Beitragserhöhungen nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden dürfen, gilt selbstverständlich auch für eine umfassende Diskussion einer neuen AKH-Beitragsstruktur. Dass es dabei zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen mag, die wir auch in Breite und Tiefe mit Vertretern der Verbände und Wahlgruppen sowie Kammermitgliedern umfassend und kritisch zu diskutieren wünschen, scheinen die Herren Kraushaar und Exler, die die Reformüberlegungen vorstellten, nicht so sehr goutiert zu haben. Man hat uns deutlich gemacht, dass man an einem »konsensorientierten« Diskussionsprozess interessiert sei. FoN hat daraufhin am 17.10.2015 in Vorbereitung auf ein Verbändegespräch Skizze für eine Reform der AKH-Beitragsstruktur vorgelegt, als einzige konkret ausgearbeitete Überlegung aller Verbände und Wahlgruppen.

Am 27.10.2015 fand dann in der AKH diese Gesprächsrunde statt, an der das Präsidium sowie sämtliche in die Vertreterversammlung gewählten Verbände und Wahlgruppierungen teilnahmen. In der Diskussion stellten einzelne Verbände und Wahlgruppen heraus, dass die bislang angestellten Überlegungen nicht überzeugen konnten. Es bestehen verschiedene Vorbehalte gegen das vom Präsidium und dem Geschäftsführer Dr. Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, welches im Kern ein Modell mit einem Einheitsbeitrag für ALLE Kammermitglieder darstellt, der im Härtefall auf Antrag auf ein abgesenktes Niveau festgesetzt werden kann.

Wir von der FoN haben deutlich gemacht, dass das vorgestellte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell« seinen Namen nicht verdiene. Wenn es diesen Namen tragen solle, dann muss das Grundelement der Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit umgesetzt werden: Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet.

Immerhin: Alle Teilnehmer des Verbändegesprächs am 27.10.2015 waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss! Wir verfolgen die weitere Diskussion mit Spannung und werden berichten.

FON in 6 Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten

FoN ist seit Juni 2014 mit 8 Mitgliedern in der Vertreterversammlung präsent und verändert mit Unterstützung anderer Vertreter die Arbeit und Politik der Architektenkammer. Unser Mitglied Ulrich Goedel ist Teil des 12-köpfigen Vorstands. Die Vertreterversammlung vom 1. September 2015 hat folgende FoN-Mitglieder in Ausschüsse und Gremien gewählt:

1. Haushaltsausschuss: Rosita Gräf

2. Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss: Harald Etzemüller

3. Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung: Wolf Vogl

4. AG Angestellte und Beamtete: Jürgen Schulz-Anker

5. AG Öffentlichkeitsarbeit: Carsten Ott

6. AG Öffentliches Baurecht: Matthias Hamm

Wir haben somit die Ressourcen, uns intensiv in die Kammerarbeit einzubringen. Wir werden regelmäßig berichten.

Wahlgruppe FoN entsendet einen Vertreter in den neuen Vorstand

Auf der 1. Vertreterversammlung der AKH der neuen Legislatur 2014-19 am 02.06.2014 ging es um die mit Spannung erwartete Wahl von Präsidium und Vorstand. Inhaltliche Anliegen wie die von uns eingebrachten zwei Anträge wurden vertagt – angesichts der fast 20 Wahlgänge und der Dauer der Sitzung bis ca. 20:30 Uhr eine verständliche Entscheidung. Um es auf den Punkt zu bringen: Die AKH ist nicht mehr die, die sie einmal war. 38% der im März 2014 gewählten Vertreter des Architektenparlaments sind Vertreter von Wahlgruppen und Initiativen – und nicht von Verbänden. Mindestens ein Viertel, nämlich die Mitglieder von FoN und IHA, vertreten kritische Positionen gegenüber bisheriger Konsenspolitik, weshalb sich ein „Weiter so“ nicht mehr legitimiert. Und mit Uli Goedel haben wir, die FoN nun einen Vertreter im Vorstand. 

Bezüglich des Präsidiums kam es diesmal zu einer Wahl zwischen den beiden Spitzenkandidaten von BDA und VfA. Frau Brigitte Holz (BDA) konnte sich im 2. Wahlgang gegen Andreas Staubach (VfA) mit 35 zu 26 Stimmen als neue Kammerpräsidentin durchsetzen. Einerseits eine klare und legitime Mehrheit (33 Stimmen hätten zur qualifizierten Mehrheit im 2. Wahlgang ausgereicht), andererseits stehen die Stimmen für den anderen Kandidaten auch für den Wunsch nach Veränderungen in Politik und Kommunikation der AKH. Auch die weiteren Wahlgänge hielten Überraschungen parat. So konnte sich bei der Besetzung der sog. „Säulenheiligen“ (d.h. die Vorstandspositionen jeder Fachrichtung, Tätigkeitsarten und Berufsgesellschaften) Sabina Freienstein von der WGAÖ im 2. Wahlgang gegen eine Gegenkandidatin eines Verbands durchsetzen. Jens Altmann von der Initiative Hessischer Architekten IHA wurde trotz Gegenkandidat mit großer Mehrheit gewählt. Und von uns, der Wahlgruppe Fortbildung ohne Nachweispflicht FoN wurde Uli Goedel in den Vorstand gewählt. Damit sind alle im Architektenparlament vertretenen Verbände, Wahlgruppen und Initiativen mit mindestens je einem Mitglied im Vorstand der AKH vertreten – ein Erfolg für die Vertretung aller Mitglieder, wie wir meinen.

Frau Holz, die neue Präsidentin, wird in vielen inhaltlichen Themen sicherlich nahtlos an die bisherige Arbeit von Frau Ettinger-Brinckmann anknüpfen. Und wir von der Wahlgruppe FoN und auch die Mitglieder der IHA stehen für einen unabhängigen Geist, für Veränderung, der nun auch im Vorstand der AKH vertreten ist!