Thema Fortbildungsordnung
Thema Beitragsstrukturreform
Thema Transparenz
Thema Haushaltplanung
Thema Open-Space-Veranstaltungen
Thema Akademie der AKH
Thema Wettbewerbswesen
Thema Mitgliedergewinnung
In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.
„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.
Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.
Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.
Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)
Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.
Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)
Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie
Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher
Für die 2. Sitzung der Vertreterversammlung am 1. September 2015 hat FoN als einzige Wahlliste überhaupt Anträge eingebracht. Mit unseren Anträgen zur Fortbildungsordnung, Transparenz und Open-Space haben wir wichtige Themen für die neue Legislaturperiode benannt. Unsere 8 Mitglieder in der Vertreterversammlung suchen den konstruktiv-kritischen Dialog mit anderen Vertretern. So ist es gelungen, dass der Open-Space-Prozess in der AG Öffentlichkeitsarbeit weiter diskutiert wird und erste Erfolge bei der umfassenden Information aller Mitglieder zu kammerinternen Vorgängen zu verzeichnen sind. Natürlich geht uns dies noch nicht weit genug, aber wir werten dies als einen ersten Erfolg. Wir werden mit Unterstützung Anderer daran arbeiten, die Politik unserer Architektenkammer zu verändern.
Zusätzlich zu den beiden Anträge, die FON bereits zur 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 eingereicht hatte, wurde auf die 2. Sitzung am 01.09.2014 ein Antrag unseres Mitglieds Wolf Vogl zur Änderung der Fortbildungsordnung vorgestellt:
Unser Antrag sah die Bildung eines Sonderausschusses vor, mit dem Ziel, einen Vorschlag zur Neuregelung der Fortbildungspflicht zu erarbeiten. Vor Beschlussfassung einer neuen Fortbildungsregelung soll eine Mitgliederversammlung erfolgen. Hier der Antrag: Fortbildungs-Antrag 01.09.2014
Der Antrag wurde von der Vertreterversammlung abgelehnt. Die Präsidentin Frau Holz ließ uns jedoch offen, einen konkreten Vorschlag für eine neue Fortbildungsordnung zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen.
Unser Ratgeber wird z. Zt. aufgrund der Beschlussfassung zur Novellierung der Fortbildungsordnung überarbeitet. Die bisherige Version nahm Bezug auf die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume. Bei Interesse können Sie die bisherige Version hier anfordern. Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildungspflicht, Ehrenverfahren und Bußgeldbescheiden.
Mit der Abstimmung in der Vertreterversammlung zur Novellierung der Fortbildungsverordnung hat die Diskussion um die Nachweispflicht ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Dass es überhaupt zu dieser Novellierung gekommen ist, ist ausschließlich auf Betreiben der „Initiative Hessischer Architekten“ und „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ zurückzuführen, die genau vor einem Jahr die Sanktionierung der Nachweispflicht zu einem polarisierenden Thema bei den Kammerwahlen 2009 gemacht haben.
Die Vertreterversammlung der AKH hat am 8.12.2009 in Wiesbaden mit 39 zu 22 Stimmen (keine Enthaltung) für den Vorschlag des Sonderausschusses zur Novellierung der Fortbildungsordnung gestimmt. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Sonderausschusses zuvor mit 6 zu 4 Stimmen (keine Enthaltung) als Mehrheitsvotum zur Vorlage verabschiedet. Auch der Vorstand der AKH empfahl der Vertreterversammlung diesen Vorschlag zur Beschlussfassung.
Lt. AKH-Homepage sind die wesentlichen Änderungen der Novellierung Folgende:
Wir, die „Initiative Hessischer Architekten“ und die Wahlgruppe „Fortbildung ohne Nachweispflicht“, konnten uns mit unserer Forderung nach Abschaffung der Nachweispflicht einschließlich ihrer Sanktionierung in Form eines „Minderheitenantrags“nicht durchsetzen. Damit fällt das Wählervotum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht, wofür ca. 40% der Wähler bei den Kammerwahlen gestimmt hatten, „unter den Tisch“!
Obwohl die jetzige Novellierung Vorschläge von uns aufgreift (die Vergabe von Fortbildungsurkunden und -zertifikaten), vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass das Recht auf eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte Berufsausübung als freischaffende (und auch angestellte) Architekten auch durch diese Novelle unverhältnismäßig eingeschränkt wird.
Nach wie vor bleibt die Nachweispflicht, ihre Sanktionierung, die Ungleichbehandlung von Mitgliedern und die Bürokratisierung durch die Fortbildungskonten bestehen.
Für die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume gilt weiterhin die „alte“ Fortbildungsordnung. Es ist zu erwarten, daß die Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht, die bislang noch nicht durchgeführt bzw. „auf Eis gelegt“ worden waren, in der nächsten Zeit wieder aufgenommen werden.
In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„…, ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung – Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.
Im DAB 07/2009 – Regionalteil Hessen, Seite 3 – schreibt die Geschäftsführerin Frau Dr. Portz angesichts des Ergebnisses der Vorstandswahlen der AKH zur Gestaltung der Berufspolitik für den Berufsstand:
„Dazu gehört der klare Wählerauftrag, noch einmal neu über die Regelungen zur Pflichtfortbildung nachzudenken.“
Die Abstimmungsergebnisse zur Vorstandswahl im Einzelnen können Sie hier nachlesen.
Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.
Nachdem für den ersten Abrechnungszeitraum „Juli 2003 – Juni 2005“ die Anerkenntnisvereinbarung vom 11.03.2004 der „Initiative gegen Zwangsfortbildung“ in einigen Fällen auch wie versprochen gehandhabt worden ist, werden die in dieser Form vorgelegten Fortbildungsnachweise von der AKH für den zweiten Abrechnungszeitraum „Juli 2005 – Juni 2008“ jedoch ohne Begründung abgelehnt. Die davon betroffenen Mitglieder fühlen sich hereingelegt.
Schreiben der AKH an Mitglieder, die ihrer Nachweispflicht bis dato noch nicht nachgekommen sind, mit der Aufforderung, zu dem Vorwurf des Verstosses gegen die Berufspflicht aus § 17 Abs. 3 HASG i. V. m. § 2 der Fortbildungsordnung schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Anzahl von Kolleginnen und Kollegen widersprechen diesem Vorwurf unter Vorbringung einer ihrer Meinung nach plausiblen Begründung. Einige dieser Widerspruchsschreiben bleiben unbeantwortet.
Ab diesem Tag müssen mit Einführung der Fortbildungsordnung als Anlage 1 zur Hauptsatzung alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (mit Ausnahmen) ihre gesetzliche Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung durch Fortbildungspunkte nachweisen, die sie durch Teilnahme an anerkennungsfähigen Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung erwerben können.