Großes AKH-Sommerfest am Dienstag, den 18. Juli 2023, im »Haus der Architekten« in Wiesbaden

Die FoN als Ideengeber, treibende Kraft und großer Befürworter eines Sommerfestes für alle Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass die AKH zu einem Sommerfest im »Haus der Architekten« einlädt.

Wir erhoffen uns interessante Gespräche, einen ungezwungenen Austausch mit anderen Teilnehmenden, einen persönlichen Austausch mit Gremienmitgliedern der Kammer und interessante Einblicke in das nun sanierte Kammergebäude mit neu angelegtem Garten!

Details zum Fest werden noch bekannt gegeben. Über eine rege Teilnahme würde sich die FoN freuen! KOMMT ALLE !

Bericht und Ergebnisse der Vertreterversammlung vom 06.12.2022

Politisches Sommerfest & Tag der „Offenen Tür“ für alle Mitglieder der AKH

Erfolg für die FoN!

Bei der Vertreterversammlung am 06. Dezember 2022 wurde der FoN-Antrag für ein politisches Sommerfest mit Tag der „offenen Tür“ für alle AKH-Mitglieder im neuen Jahr 2023 von der Mehrheit der Vertreter angenommen. Dem Vorstand wurde hierfür ein Arbeitsauftrag mit der Planung und Umsetzung erteilt.


Dies ist um so erfreulicher, da im Jahr 2019 ein ähnlicher Antrag der FoN zu einem
Fest für alle AKH-Mitglieder im Zuge der 50 Jahrfeier der AKH abgelehnt wurde.

Folgende Gründe waren für die FoN ausschlaggebend, diesen neuen Antrag zu stellen:

  1. Der Austausch zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur ist ein wichtiger Baustein im Berufsalltag der Architekten*innen und Stadtplaner*innen. Möglichkeiten für solch einen Austausch insbesondere für die Mitglieder der AKH sollten durch die AKH geschaffen und genutzt werden.
  2. Vor dem Hintergrund der Hessischen Landtagswahl im Herbst 2023 und der bevorstehenden Kammerwahl im Frühjahr 2024 bietet das Format „politisches Sommerfest“ den idealen Rahmen für einen ungezwungen Austausch zwischen Mitgliedern, Politik und Gremien der Kammer sowie anderen Gästen.
  3. Der Abschluss der Sanierung des Kammergebäudes und des Gartens ist aus Sicht der FoN ein idealer Anlass, mit einem Fest inklusive Tag der „offenen Tür“ allen Anwesenden die Gelegenheit zu geben, hinter die „Kulissen“ der Kammer zu schauen.
  4. Ein Fest bietet der Kammer die Möglichkeit, sich als offene Institution zu präsentieren und die Kontakte zwischen Mitgliedern und Geschäftsstelle zu intensivieren.

Die FoN hatte schon mehrfach auf die Wichtigkeit von Bindung und Wertschätzung der Mitgliederschaft hingewiesen und hierfür besondere Anstrengungen und Aktivitäten seitens der Kammer eingefordert. Daher lag es aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nahe, diesen Antrag zu stellen.

Jetzt überzeugten die Argumente nach intensiver Diskussion, so dass der Antrag von der Mehrheit der Vertreter*innen angenommen wurde. Ein Erfolg für die FoN!

Weitere Fakten zur Vertreterversammlung:

Die Vertreterversammlung fand nicht als Präsenz-, sondern aufgrund der Befürchtung seitens des Vorstandes vor hohen Coronafallzahlen als Online-Veranstaltung statt.

Teilgenommen hatten 54 von 65 Vertreter*innen. Somit war die VV beschlussfähig und konnte durchgeführt werden.

Die Veranstaltung verlief ohne Komplikationen.

Themen der Vertreterversammlung waren vor allem die eingebrachten Entwürfe zum Haushalt AKH und Akademie inklusive der neuen Beträge für 2023, die Bestimmung des Wirtschaftsprüfers, der Status der Sanierung des Hauses und neben dem Antrag der FoN jeweils ein Antrag des BDB LV Hessen des BDA.

Nach der Rede der Präsidentin sowie der vorgezogenen Vorstellung und Verabschiedung des Antrages der FoN folgte die Vorstellung des Haushaltsentwurfes für AKH und Akademie durch den Schatzmeister Herrn Exler. In der anschließenden Diskussion wies die FoN erneut auf die aus ihrer Sicht unhaltbare Situation der automatischen jährlichen Beitragserhöhung von bis zu 2,5% hin. Dieses Mal lag sie bei 2,3%.

Im Anschluss wurden beide Haushalte sowie die Erhöhung der Beiträge von der Mehrheit der Vertreter verabschiedet, wobei sich die FoN bei allen 3 Abstimmungen dagegen positionierte.

Es folgte die Vorstellung des aktuellen Status der Haussanierung durch den Schatzmeister Herrn Exler, bei der dieser zur Verwunderung der FoN von einem „wunderbaren Sanierungsverlauf“ sprach – verwunderlich, da der ursprüngliche Kostenrahmen erheblich überschritten wurde.

Im weiteren Verlauf der VV wurden der bisherige Wirtschaftsprüfer „Barth Associates GmbH“ in seinem Amt bestätigt und im Anschluss die beiden Anträge zum Thema „Vergabe sog. Griesheimer Modell“ (BDB LV Hessen) und zum Thema „Gebäudetyp E“ (BDA) vorgestellt, diskutiert und verabschiedet.

Nach der Neuwahl der Mitglieder der Eintragungsausschüsse Architekten und Stadtplaner beendete Präsidentin Holz die Vertreterversammlung.

Fakten, Hintergründe, Meinungen und Reaktionen zu den Beitragsmodellen des BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen zwei Beitragsmodelle zur Diskussion, die unterschiedlicher in Ihrer Ausprägung und Wirkung kaum sein konnten. 

  • das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB 
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Gemein war beiden Modellen lediglich der Ansatz, dass es innerhalb der neuen Beitragsordnung keine Unterscheidung mehr in angestellte und selbstständige Architekten*innen geben soll (statusunabhängig).

Kurz zur Ausgangslage:

Die seit 2014 geführte Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles mündete nach mehreren Versuchen, ein neues Beitragsmodell zu verabschieden und zu implementieren, im Jahre 2016 in einem von der alten Vertreterversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung) gefassten Beschluss: Beschlossen wurde die Einführung eines statusunabhängigen, einkommensunabhängigen, mehrstufigen Beitragsmodell (Siehe auch hierzu Artikel „Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform“ und im DAB Januar 2017).

Auf diesen Beschluss, der bis heute Gültigkeit hat und rechtsverbindlich ist, galt es, im neuen Anlauf in der VV am 06. Oktober zur Findung einer neuen Beitragsordnung anzusetzen. Da diese wichtige Tatsache vor allem den neuen Vertreter*innen, die bei der damaligen Abstimmung noch nicht Mitglieder der Vertreterversammlung waren, aber auch sicherlich bei einigen „älteren“ Vertreter*innen nicht bekannt bzw. nicht mehr in Erinnerung war, machte Jürgen Schulz-Anker (FoN) explizit in einem Statement darauf aufmerksam, da die Präsidentin Frau Holz in ihrer Einführung nicht darauf hingewiesen hatte.

Während der Antrag des BDB dem damals gefassten Beschluss entsprach und sogar in seiner Ausfertigung und Variabilität optimiert worden war, überraschte der Antrag eines „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA, da dieser diametral dem Beschluss aus dem Jahre 2016 entgegenstand. Auch hierauf hatte Jürgen Schulz-Anker in seinem Statement hingewiesen und die Frage aufgeworfen, ob daher der VfA-Antrag überhaupt behandelt werden solle. Des Weiteren stellte er die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Antrages, war doch ein ähnliches Modell eines Einheitsbeitrages bereits zu Beginn der Beitragsstrukturdebatte im Jahr 2014 vom Vorstand der AKH ausgearbeitet, propagiert und zur Abstimmung gestellt worden, jedoch in der darauffolgenden Vertreterversammlung gescheitert. Dieser Vorstoß fand jedoch keine breite Zustimmung, so dass beide Anträge vorgestellt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht wurden.

Warum fand keiner der beiden Anträge eine Mehrheit in der VV?

Die Hauptgründe liegen wohl in den „Systemen“ der beiden vorgestellten Modelle. Das Modell des Einheitsbeitrages wurde von einer Vielzahl der Vertreter*innen als ungerecht und unsolidarisch abgelehnt trotz des vermeintlich „gerechten“ einheitlichen Beitrages für alle. Viele Mitglieder ließen erkennen, dass es nicht vermittelbar sei, wenn gutverdienende Kollegen*innen eine Beitragssenkung erhalten, aber geringverdienende Kollegen*innen eine Erhöhung, die quasi die besserverdienenden Kollegen*innen „subventionieren“ würde. Vor allem im Verhältnis von selbstständigen Büroinhabern*innen gegenüber ihren angestellten Kollegen*innen wurde eine große Diskrepanz und Vermittlungsproblematik gesehen.

Auch das „Gleitzonenmodell“ des BDB wurde kritisch bewertet. Hauptkritikpunkt war, dass die obere und untere Beitragsgrenze zu dicht beieinander lag und somit der Effekt der Spreizung zwischen den Grenzen zu gering war. Des Weiteren missfiel, dass die untere Grenze mit einem zu hohen Beitrag und die obere Grenze mit einem zu niedrigen Beitrag angesetzt war. Dies hätte dazu geführt, dass die geringverdienenden Kollegen*innen deutlich mehr belasten worden wären zu Lasten der besserverdienenden Kollegen*innen. Interessanterweise war zwischen den Zeilen bei einigen Vertretern*innen herauszuhören, dass sich bei einer Modifikation durch Vergrößerung der Spreizung zwischen der unteren und oberen Beitragsgrenze bei gleichzeitiger Absenkung der unteren Grenze und Anhebung der oberen Grenze ein größeres Zustimmungspotential ergeben hätte.

Objektiv betrachtet ist aufgrund der vorgebrachten Argumente, Äußerungen und teilweise berechtigten Kritik nachvollziehbar, dass es zu keiner finalen Entscheidung kam.

Aufgrund der o.g. positiven Reaktionen für das „Gleitzonenmodell“ besteht doch die Hoffnung, eine neue statusunabhängige, soziale und gerechte Beitragsordnung zu finden. Die FoN wird sich hierfür weiterhin einsetzen.

Vergleich Beitragsmodelle BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen 2 Beitragsmodelle zur Diskussion:

  • ein statusunabhängiges, einkommensabhängiges „Gleitzonenmodell“ des BDB
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Nachfolgend eine zusammenfassende Vorstellung beider Modelle.

Einführend hierzu eine kurze Erklärung des Begriffs „statusunabhängig“: Gemäß der gültigen Beitragsordnung erfolgt die Beitragsfestsetzung auf Basis des Status jedes einzelnen Mitgliedes in seiner Tätigkeit als angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in. Dieser Status wirkt sich auf die jeweiligen Beiträge aus. Selbstständige Architekten zahlen einen Regelbeitrag, angestellte Architekten*innen einen verminderten Beitrag (aktuell die Hälfte des Regelbeitrag für Selbstständige).

Seit Beginn der Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles im Jahr 2014 wurde zeitgleich über die Auflösung dieser Statuskonstellation debattiert mit dem Ziel, in der neuen Beitragsordnung nicht mehr in angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in zu unterscheiden. Der Ansatz, diese statusbezogene Unterscheidung abzuschaffen, fand eine breite Zustimmung innerhalb der Vertreterversammlung. Beide nun in der VV eingereichten Modelle basieren auf diesem Ansatz eines statusunabhängigen Beitragsmodelles. Das bedeutet jedoch nicht, dass in geschäftlichen Verhältnissen die Unterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten*innen aufgelöst werden soll. Diese bleibt weiterhin bestehen.

Prinzip „Gleitzonenmodell“ BDB:

Das „Gleitzonenmodell“ des BDB basiert auf der Idee eines einkommensabhängigen Modells mit einem Höchstbeitrag, einem Mindestbeitrag und einer zwischengeschalteten „Gleitzone“. Der Mindest- und Höchstbeitrag stellt die untere bzw. die obere Grenze des Modells dar. Wer also bis zur Untergrenze oder weniger verdient, zahlt den Mindestbeitrag, wer mehr verdient als die Obergrenze bezahlt den Höchstbeitrag. In der zwischengeschalteten „Gleitzone“ erfolgt eine individuelle Beitragsfestlegung entsprechend dem Verdienst/Einkommen des jeweiligen Mitgliedes. Geringverdienern*innen unterhalb des Mindestbeitrages soll mittels einer Härtefallregelung die Möglichkeit der Kammermitgliedschaft ermöglicht werden.

Für die Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Beiträge werden lediglich der individuelle Versorgungswerkbeitrag jedes Mitgliedes benötigt, den das Mitglied selbstständig auf einem speziell dafür eingerichteten Portal der AKH-Homepage eingibt. Die Beitragsfestsetzung erfolgt dann automatisch mittels vordefinierter Formel. Auch wenn das Modell auf den ersten Blick vielleicht etwas aufwendig erscheint, ist es jedoch bei genauer Betrachtung aufgrund seines Systems und mit Hilfe digitaler Technik (Software/Programm/Portal) für jeden einfach zu handhaben, garantiert einen gerechten Beitrag sowie die erforderliche Deckung für den Haushalt.

Prinzip „Einbeitragsmodell“ VfA

Das „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA basierte auf der Idee der Gleichstellung aller Mitglieder: „Ein Beitrag für alle“ –  ein Mitglied, ein Beitrag. Hier greift das Prinzip eines einheitlichen Beitrages für jedes Mitglied, egal ob als Gering-, Mittel- oder Spitzenverdiener*in, als Mitglied mit Halbtagsstelle oder als Inhaber*in eines florierenden Büros – alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag.

Der Beitrag ist so angesetzt, dass er die erforderliche Deckung für den Haushalt garantiert, kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt werden, wenn es die haushalterische Lage erfordert. So einfach und vermeintlich charmant das Modell eines „Einheitsbeitrages“ auf den ersten Blick erscheint, bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die persönlichen Situationen und Lebenslagen der Mitglieder vollkommen außer Acht gelassen werden. Lediglich extreme Härtefälle können mittels einer Härtefallregelung abgemildert werden.

Neues Abstimmungstool bei der Vertreterversammlung am 01. Dez. 2020

In der Vertreterversammlung am 01. Dezember 2020 wurde erstmals anstelle der üblichen Abstimmung per Handzeichen mittels eines alternativen digitalen Abstimmungsverfahren abgestimmt – und zwar per Tablet oder Smartphone mit einer Abstimmungs-App.

Grund hierfür war, dass aufgrund der durch Corona eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten während der VV und der großen Dimensionen im Veranstaltungssaal (weit auseinanderstehende Tische etc.) eine Abstimmung per Handzeichen nicht praktikabel und vor allem unübersichtlich geworden wäre.

Das Prozedere war recht unkompliziert. Voraussetzung war lediglich die Verfügbarkeit eines Smartphone oder Tablets. Aber auch ohne eigenes Gerät wäre eine Abstimmung möglich gewesen, da die AKH für diese Fälle Abstimmungsgeräte bereitgestellt hatte.
Es musste keine App heruntergeladen werden, sondern man musste sich via Internet auf einer eigens eingerichteten Plattform einloggen und dann dort seine Abstimmung durchführen.

Das Abstimmungsverfahren stellte sich zwar als effektiv heraus, die Ergebnisse lagen schnell und korrekt vor.
Leider war jedoch auf eine Visualisierung der Abstimmung z.B. mittels Projektion oder Monitor verzichtet worden. Somit konnte das Abstimmungsverhalten der anderen Vertreter nicht erkannt werden. Dies machte den Prozess nicht nur unpersönlich, sondern die Abstimmungsprozesse hatten eher den Charakter von geheimen Abstimmungen.

Hier besteht also erheblicher Nachbesserungsbedarf, sollte das Verfahren weiter angewendet werden !

Der »lange Weg« zur VV 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die beiden für das Jahr 2020 turnusgemäß angesetzten Vertreterversammlungen nicht wie geplant durchgeführt werden. Musste die erste VV infolge des 1. Lockdowns ersatzlos abgesagt werden, erwies sich die Durchführung der zweiten VV als äußerst kompliziert. 

Auf Grundlage der von der Bundesregierung erlassenen Ausnahmegenehmigung für die Durchführung digitaler Online-Vertreterversammlung für z.B. Aktiengesellschaften oder andere Verbände und Vereine, versuchte die AKH bei den zuständigen Ministerien der hessischen Landesregierung auch für die Durchführung der VV eine Genehmigung zu erwirken. Leider vergeblich! Zwar wurde seitens der Ministerien eine Duldung der Ergebnisse einer Online-VV zugesagt, diese Ergebnisse hätten dann jedoch in einer regulären späteren VV nochmals bestätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Vorstand der AKH doch zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung unter Berücksichtigung der geforderten Auflagen und Anforderungen inklusive Erstellung eines Hygienekonzeptes. Die Möglichkeit einer Verschiebung der VV ins nächste Jahr war seitens des Vorstandes verworfen worden, da dies u.a. einen Kammer-Notbetrieb zur Folge gehabt hätte.

Aufgrund der beengten Räumlichkeit im Haus der Architekten in Wiesbaden war klar, dass eine Präsenzveranstaltung hier nicht möglich war. Die AKH hatte daher bereits die für den Architektentag am 21. Oktober angemietete Hugenottenhalle in Neu-Isenburg vorsichtshalber als alternativen Ausweichort für die VV vorgesehen, musste jedoch dann auf eine andere Räumlichkeit als Austragungsort umschwenken und zwar auf die Offenbacher Stadthalle sowie zusätzlich auf die Stadthalle Limburg.

Grund für die Anmietung zweier Räumlichkeiten war die Befürchtung, dass bei zu geringer Teilnehmerzahl die VV nicht beschlussfähig wäre und abgesagt werden müsste, so dass erst in einer zweiten zeitnahen VV, die dann auch satzungsgemäß bei geringerer Teilnehmerzahl beschlussfähig wäre, die Veranstaltung durchgeführt werden könne.

War es im Rahmen dieser Vorbereitungen bereits zu ersten kritischen Nachfragen und Protesten vereinzelter Vertreter gekommen – Kritikpunkt war u.a. dass die AKH die Priorisierung der vermeintlichen Pflichtdurchführung der VV vor die gesundheitlichen Risiken und Gefahren für die Vertreter stellte – so kam es nach Erhalt der Anfang November versendeten VV-Unterlagen u.a. aufgrund ungenügender Informationen zur Durchführung der VV und fehlendem Hygienekonzept zu erneuten kritischen Reaktionen aus Teilen der Vertreterschaft.

Des Weiteren überraschte auch die Zusendung von Corona-Schnelltests kurz vor Veranstaltung zur eigenen Anwendung, die 24 Stunden vor der VV von jedem Vertreter selbst durchgeführt werden sollten. Alternativ wurde jeder Vertreter aufgefordert bei Nicht-Selbsttestung eine Unbedenklichkeitserklärung abzugeben, dass man nicht an Corona erkrankt sei.

Nicht nur die FoN sondern auch Vertreter anderer Verbände und Gruppierungen stellten daraufhin erneut kritische Nachfragen und baten um Erklärungen, z.B. zum Hygienekonzept, zur Durchführung der VV, zur möglichen Gefahr einer Infektion aufgrund der Teilnahme bei der VV, zur von der AKH vorgeschlagenen Selbstanwendung der zugesandten Schnelltests, die laut RKI jedoch nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden durften.

Statt auf die Fragen der Vertreter dezidiert einzugehen, wurden seitens der AKH teilweise nur ungenügende oder auch gar keine Antworten gegeben. Im Fall der Schnelltests bekräftigte Hauptgeschäftsführers Dr. Kraushaar mehrfach, dass die Selbstanwendung möglich und erlaubt sei – was faktisch nicht wahr war und ist.

Vertrauensbildende Maßnahmen und Aktivitäten sehen anders aus.

Am 26. November wurde überraschenderweise allen Vertretern mitgeteilt, dass die Vertreterversammlung in die Messehallen der Offenbacher Messer verlegt werden muss, da die Stadt Offenbach inzwischen vom Land Hessen verpflichtet wurde, in der Stadthalle umgehend ein Impfzentrum einzurichten.

Welch »langer Weg« zur VV 2020 …

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Sanierung und Modernisierung AKH Gebäude und Garten

Auf der Tagesordnung stand die geplante Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro: Das Thema Sanierung und Modernisierung des Gebäudes und der Gartenanlage wurde ebenfalls kontrovers diskutiert.

Unstrittig war für alle Vertreter, dass die Sanierung der Fassaden des Gebäudes umgehend in Angriff genommen werden muss, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, auch wenn sich nach wie vor die Frage stellte, warum das Gebäude bereits 13 Jahre nach seinem Umbau massive Fassadenschäden aufweist. Nicht nachvollziehbar waren jedoch für uns die vermeintliche Dringlichkeit und Unabdingbarkeit der beiden weiteren geplanten Vorhaben, nämlich die Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes wie z.B. Foyer und Flurbereiche sowie die Neugestaltung der Gartenanlage.

Vor dem Hintergrund der für alle 3 Maßnahmen vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro und der Haushaltsituation waren und sind aus unserer Sicht die beiden Umgestaltungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder erforderlich noch angemessen. Trotz nachvollziehbarer Argumente für einen alternativen Lösungsansatz einer stufenweisen Umsetzung, entschied sich jedoch die Mehrheit der Vertreter, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Es wurde beschlossen, alle 3 Maßnahmen als Ganzes umzusetzen. Der Vorstand wurde beauftragt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

 

Hier geht es weiter zum 3. wichtigen Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 24. September 2019: Enttäuschende Entscheidung beim Thema Mitgliederfeier zum 50-jährigen Jubiläum der AKH

In der Vertreterversammlung am 24. September 2019 wurde von der Mehrheit der Vertreter bedauerlicherweise der von der FoN eingebrachte Antrag zur Veranstaltung einer Jubiläumsfeier für alle Mitglieder der Architektenkammer zum 50-jährigen Bestehen der AKH abgelehnt. Hintergrund des Antrages war ein exklusiver Festakt mit Dinner und Live-Musik anlässlich dieses Jubiläums, der bereits am 17. Januar 2019 im RheinMain CongressCenter Wiesbaden von der AKH veranstaltet wurde. Hierzu waren lediglich 300 Gäste aus Ehrenamt (darunter sämtliche Mitglieder der Vertreterversammlung), Kultur, Politik und Wirtschaft eingeladen.

Da das 50-Jährige ein feiernswertes, besonderes Ereignis in der Historie der Kammer ist, steht die FoN auf dem Standpunkt, dass das auch mit allen Mitgliedern der Kammer gefeiert werden sollte. Denn die Mitglieder sind die tragende Säule der Kammer. Aus Sicht der FoN wäre ein Fest für alle Mitglieder nicht nur ein hervorragendes Zeichen der Wertschätzung der Kammer gegenüber ihren Mitgliedern, sondern hätte auch eine gute Gelegenheit zum Kennenlernen, Networking und Austausch untereinander sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kammer geboten.

Dies sah die Mehrheit der Vertreter in der Abstimmung leider anders: Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag von der Mehrheit der Vertreter bei 7 Ja-Stimmen und 12 Enthaltung abgelehnt. Die Art der Diskussion ließ relativ schnell erkennen, dass ein Teil der Vertreter unserem Antrag, seiner Intention und seinem Potential trotz unserer mündlich vorgetragenen Erklärung sehr kritisch und ablehnend gegenüberstand. Anders sind Aussagen wie z.B. „ein Fest nur mit Bier und Bratwurst ohne Message geht gar nicht“ oder „man möge lieber das Geld einem Künstler geben, der daraus eine Kunstwerk zum Jubiläum fertigen solle“ oder auch der Vorschlag, „man möge doch besser ein Richtfest nach der Sanierung des Kammergebäudes feiern“, nicht zu verstehen.

Das negative Votum enttäuscht nicht nur, weil ein signifikantes Zeichen in Richtung Wertschätzung der Mitglieder, Mitgliederbindung, Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der Architektenschaft und Förderung einer positiven Identifikation mit der Institution Kammer und ihrer Gremien verpasst wurde, sondern auch weil anscheinend einige Vertreter bedauerlicherweise hier keinen Handlungsbedarf sehen.

Trotz der Ablehnung wird sich die FoN des Themas „Kammer für alle Mitglieder“ weiter annehmen, da sich aus unserer Sicht eine starke Kammer nur durch eine starke Gemeinschaft und ein mitgliedschaftliches Miteinander erreichen lässt.

FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !

FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Mut zu neuen Wegen · Lösungen beim Thema Mitgliedergewinnung

Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.

Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH auf Basis einer langfristigen »Strategie 2030«
  • Entwicklung neuer Wege und Lösungsansätze durch Analyse der Mitgliederstruktur und der Gründe für den Eintritt und Nichteintritt in die AKH
  • Gewinnung neuer Mitglieder

Hintergrund und Anlass für den Antrag:

  • Der mittlerweile offensichtlich schwache Mitgliederzuwachs der Kammer (gemessen an der Gesamtzahl aller hessischen Architekten)
  • Die zu beobachtende Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Hochschulabsolventen und jungen Kollegen
    Die dadurch zunehmende Überalterung der Mitgliedschaft
  • Nur durch möglichst hohe Mitgliederzahlen kann die Kammer die Interessen der Architekten auch in Zukunft überzeugend, wirksam und schlagkräftig vertreten, vor allem auch im Hinblick auf eine stabile Etat- und Beitragslage
  • Mit verschiedenen Einzelmaßnahmen und -aktivitäten seitens der AKH konnte leider bisher keine beobachtbare Trendwende im Thema Mitgliederzuwachs erreicht werden – diese ist auch weiterhin nicht in Sicht

Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:

  • Wir rufen dazu auf, dass sich alle Verbände, Wahlgruppen und Organe der AKH gemeinsam zu diesem Thema an einen Tisch setzen
  • Es gilt übergreifend zu überlegen, wie die Zielgruppe der Nichtmitglieder besser angesprochen und zum Eintritt motiviert werden kann
  • Dabei sind alle möglichen Ressourcen und Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um nach neuen – auch unkonventionellen – Wegen und Lösungen zu suchen
  • Nur so kann aus Sicht der FoN das Problem an der Wurzel gepackt werden

Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«  kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.

Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.

Herbe Enttäuschung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.

Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.

Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.

Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.

Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.

Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.

Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.

Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.