FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung

War dies das Ende der Diskussion? – Ergebnisse des 2. Verbändegesprächs zur neuen Beitragsordnung am 11.04.2016

Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.

Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.

Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:

  • Eine Differenzierung des Mitgliedsbeitrags in mehrere Stufen, um den Beitrag an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds anzupassen (Anerkenntnis unterschiedlicher Lebenssituationen und ökonomischer Verhältnisse der Mitglieder, unabhängig ihres »Status«, Stichwort »Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit«)
  • Einen gesonderten, zeitlich begrenzten Beitrag für Studenten bzw. Berufsanfänger, um junge neue Mitglieder zu gewinnen (Stichwort »Generationenpakt«)
  • Möglicherweise einen »Bestverdienerbeitrag« für diejenigen, die freiwillig bereit sind, aufgrund ihrer soliden wirtschaftlichen Situation mehr Beitrag für die AKH zu leisten (Stichwort »Solidargedanke«)
  • Verwaltungsvereinfachung: Hier wurde darauf hingewiesen, mit einer entsprechenden Weblösung im Intranet für die Mitglieder eine erhebliche Automatisierung der Bearbeitung zu erzielen (Bereitstellung der Daten durch die Mitglieder).

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.

Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.

Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.

Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.

Gewählte Vertreter wollen in die Ausschüsse und Gremien

Nachdem wir nun mit 8 Vertretern im Architektenparlament vertreten sind, haben wir somit auch die Ressourcen, uns intensiv in die Kammerarbeit einzubringen. Daher werden sich bei der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung sicherlich die eine Kandidatin oder der andere Kandidat für die Arbeit in Ausschüssen und Gremien zur Verfügung stellen. Wir werden berichten.