Programm Kammerwahl 2019

 

WAHLGRUPPE FoN –

DIE VERTRETUNG DER MITGLIEDERINTERESSEN FÜR SELBSTÄNDIGE UND ANGESTELLTE

statusunabhängig · offen · anders

 

WIR SETZEN UNS EIN FÜR:
  • das Recht der Mitglieder auf Fortbildung, aber eigenverantwortlich und ohne Nachweispflicht
  • die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger
  • die Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • die Verbesserung der Transparenz und Mitbestimmung in der Kammer
  • die Modifikation der Teilnahme an Wettbewerben vor allem für junge Büros

 

UNSER PROGRAMM 2019

In den kommenden 5 Jahren richten wir unsere Arbeit in der Vertreterversammlung und Gremien wie Vorstand, Arbeitsgruppen, Ausschüsse u.a. auf folgende 5 Schwerpunkte aus:

 

1. Fortbildung & Akademie

Fortbildung ja – Nachweispflicht nein: wir sprechen uns weiterhin ausdrücklich gegen die derzeit gültige Fortbildungsordnung aus. Die Nachweispflicht mit ihren möglichen Sanktionsmaßnahmen von Bußgeldstrafen bis zur Eintragungslöschung ist für unseren Berufsstand unzumutbar und überflüssig. Die eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte berufliche Fortbildung der Architekten allein ist ausreichend.
Die Akademie der AKH hat bei ihrem Fortbildungsangebot Entwicklungsbedarf in Hinsicht auf Inhalte und medialer Angebotsvermittlung.

 

Unsere Forderungen:
  • Fortführen der Diskussion mit Ziel einer vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung mit ihren Sanktionierungsmaßnahmen
  • Anstatt Fortbildungsordnung: jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH –  damit wären alle Nachweise erfüllt
  • Fortbildungsangebote erweitern auf übergreifende und interdisziplinäre Themen, neue mediale Möglichkeiten der Seminarteilnahme nutzen (z.B. Web-Seminare)

 

2. Angestellte & Absolventen

Arbeitswelt und Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre zeigen in eine klare Richtung: der Anteil der Angestellten steigt und hat ca. 60 % der AKH-Mitglieder erreicht. Die angestellten Mitglieder brauchen eine angemessene Vertretung ihrer Interessen in der Kammer. Gleichzeitig ist feststellbar, dass Absolventen es schwerer als früher haben, Mitglied der Kammer zu werden. Ähnliches gilt auch für Kammermitglieder, die eine weitere Qualifikation erworben haben: die derzeitigen Eintragungsvoraussetzungen sehen unausgewogene Regelungen vor.

 

Unsere Forderungen:
  • Interessen der Angestellten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen besser wahrnehmen: Stärkung und Vernetzung einer Angestellten-Arbeitsgruppe (u.a. Diskussion der Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse)
  • ehrenamtliches Engagement fördern: Freistellung von Angestellten für die Kammerarbeit durch die Arbeitgeber
  • Gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Fortbildungsteilnahme für Angestellte vereinfachen (u.a. durch Angebot von Web-Seminaren)
  • junge Mitglieder unterstützen: Forum schaffen zum Austausch innerhalb der AKH
  • Zugangsvoraussetzungen verbessern: die hohen Hürden zur Kammermitgliedschaft senken
  • bei Mehrfachqualifikation Eintragung in weitere Liste vereinfachen: Angleichung der Eintragungsvoraussetzungen unter den Fachdisziplinen, kein Nachweis von zusätzlichen Fortbildungspunkten

 

3. Transparenz & Mitbestimmung

Trotz bisher erreichter Verbesserungen in der Informationspolitik der Kammer und ihrer Gremien ist noch viel zu tun, damit wir als Mitglieder sagen können »Wir sind die Kammer!«

 

Unsere Forderungen:
  • Mitgliederbefragungen durchführen: zu aktuellen Themen der Kammerarbeit inklusive Evaluierung
  • Haushalt transparenter machen: Kostenstellenrechnung kurzfristig umsetzen (zur Ausweisung des Aufwands Akademie und anderer wesentlicher Kosten), Kammerhaushalt auf Webseite und im DAB veröffentlichen
  • neue Formate der Mitwirkung und Beteiligung der Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen nutzen: OpenSpace, Regionalkonferenz
  • Webseite für Mitgliederkommunikation verbessern: mit passwortgeschütztem Zugang als informationsorientierte Plattform für Mitglieder ausbauen

 

4. Beitragsstrukturreform

Die Notwendigkeit, den Kammerbeitrag neu zu regeln, ist angesichts der Mitgliederentwicklung inzwischen breiter Konsens in den Kammergremien. Die FoN hat sich intensiv für eine Neuregelung der AKH-Mitgliedsbeiträge eingesetzt und hierzu ein gerechtes, statusunabhängiges Stufenmodell entwickelt, welches sich am individuellen Einkommen des Mitglieds orientiert. In der Vertreterversammlung wurde ein Grundsatzbeschluss für eine 4-stufige Beitragsordnung verabschiedet. Ein Beratender Ausschuss hat ein konkretes Beitragsmodell ausgearbeitet und zur Einführung empfohlen. Die Realisierung gilt es nun anzugehen.

 

Unsere Forderungen:
  • statusunabhängiger Beitrag: geringes Einkommen – niedriger Beitrag, größeres Einkommen – höherer Beitrag
  • Grundsatzbeschluss umsetzen: bestehenden Einheitsbeitrag durch neues einkommensorientiertes Stufenmodell ersetzen
  • neue Anreize für Kammermitgliedschaft generieren: ermäßigter Beitrag für Neumitglieder
  • jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH
  • Haushaltsdisziplin einhalten, stabile und niedrige Beiträge ermöglichen

 

5. Wettbewerbe & Berufsausübung

Die Teilnahmemöglichkeit aller Architekten an Wettbewerben ist schon lange nicht mehr gegeben, das Feld wird von wenigen etablierten Büros besetzt. Offene Wettbewerbe werden kaum noch ausgelobt, Einladungswettbewerbe und qualifizierte Bewerbungs-/Auswahlverfahren sind die Regel. An der oft zitierten »Wettbewerbskultur« müssen alle Architekten teilhaben können.
Auch bei der Situation von Bürostrukturen und anderer wichtiger Themen zur Berufsausübung besteht Veränderungsdruck. So haben z.B. 83% aller hessischen Planungsbüros weniger als 5 Mitarbeiter. Neue Zeiten – neue Wege: Es gibt hier einen Reform- und Vereinfachungsbedarf, für den auch von der AKH und ihren Gremien Impulse zur Veränderung ausgehen sollten.

 

Unsere Forderungen:
  • den offenen Wettbewerb wiederbeleben: Zugangsbeschränkungen zu Wettbewerben senken
  • Bei beschränkten Wettbewerben: mit einer Quote von 50% die Teilnahme von jungen und kleinen Büros ermöglichen
  • interdisziplinäre Planungsteams fördern: z.B. Architekten + Designer als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in der AKH zulassen und versichern können
  • kleinere Büros stärken: Bürokratieabbau schafft Planungsressourcen
  • Existenzgründung unterstützen: bei Neugründungen von Planungsbüros helfen, fördern und begleiten

 

DAS HABEN WIR BISHER ERREICHT:

  • die Fortbildungsordnung 2010 vereinfacht, Härten abgebaut
  • in der Vertreterversammlung einen Grundsatzbeschluss für einen statusunabhängig-einkommensorientierten Mitgliedsbeitrag durchgesetzt
  • ein neues mehrstufiges Modell für diesen neuen und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt
  • Transparenz verbessert: Protokolle von VV, Ausschüssen und AGs nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt, textliche Erläuterungen zu den vorgestellten Haushaltsplänen
  • Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Gesprächskultur in Gremien der AKH durch unsere direkte Kritik hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

 

Sie können über die Wahl Einfluss auf die kammerpolitische Arbeit nehmen:

Nutzen Sie Ihre Chance – Unterstützen Sie unser Engagement.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

Hier gehts weiter zu unseren 22 Kandidaten für die VV 2019…

 

Archiv: Programm 2014…

FoN nimmt Akademie unter die Lupe

In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.

„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Fortbildungs-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.

Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.

Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können.  Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Anträge für die 3. Sitzung der VV am 2. Dezember 2014 sind eingereicht

Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie

 

Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher

 

Wahlgruppe FoN positioniert sich in der Vertreterversammlung

Für die 2. Sitzung der Vertreterversammlung am 1. September 2015 hat FoN als einzige Wahlliste überhaupt Anträge eingebracht. Mit unseren Anträgen zur Fortbildungsordnung, Transparenz und Open-Space haben wir wichtige Themen für die neue Legislaturperiode benannt. Unsere 8 Mitglieder in der Vertreterversammlung suchen den konstruktiv-kritischen Dialog mit anderen Vertretern. So ist es gelungen, dass der Open-Space-Prozess in der AG Öffentlichkeitsarbeit weiter diskutiert wird und erste Erfolge bei der umfassenden Information aller Mitglieder zu kammerinternen Vorgängen zu verzeichnen sind. Natürlich geht uns dies noch nicht weit genug, aber wir werten dies als einen ersten Erfolg. Wir werden mit Unterstützung Anderer daran arbeiten, die Politik unserer Architektenkammer zu verändern.

Fortbildungs-Antrag zur 2. VV am 1. September 2014

Zusätzlich zu den beiden Anträge, die FON bereits zur 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 eingereicht hatte, wurde auf die 2. Sitzung am 01.09.2014 ein Antrag unseres Mitglieds Wolf Vogl zur Änderung der Fortbildungsordnung vorgestellt:

Unser Antrag sah die Bildung eines Sonderausschusses vor, mit dem Ziel, einen Vorschlag zur Neuregelung der Fortbildungspflicht zu erarbeiten. Vor Beschlussfassung einer neuen Fortbildungsregelung soll eine Mitgliederversammlung erfolgen. Hier der Antrag: Fortbildungs-Antrag 01.09.2014

Der Antrag wurde von der Vertreterversammlung abgelehnt. Die Präsidentin Frau Holz ließ uns jedoch offen, einen konkreten Vorschlag für eine neue Fortbildungsordnung zu erarbeiten und zur Abstimmung zu stellen.

Aktualisierung Ratgeber Pflichtfortbildung

Unser Ratgeber wird z. Zt. aufgrund der Beschlussfassung zur Novellierung der Fortbildungsordnung überarbeitet. Die bisherige Version nahm Bezug auf die beiden zurückliegenden Abrechnungszeiträume. Bei Interesse können Sie die bisherige Version hier anfordern. Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildungspflicht, Ehrenverfahren und Bußgeldbescheiden.