FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !

Kammerwahl 2019: FoN ist zweitstärkste Fraktion in der Vertreterversammlung

Die FoN startet mit einem überraschenden und unerwarteten Ergebnis in die neue Wahlperiode: Sie ist nach dem BDA die zweitstärkste Fraktion in der neu gewählten Vertreterversammlung geworden und konnte die Anzahl ihrer Sitzplätze verteidigen!

Innerhalb der Vertreterversammlung gibt es eine Reihe bedeutsamer Sitzverschiebungen unter den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen. In diesem Zusammenhang darf die Tatsache nicht unerwähnt bleiben, dass leider nur knapp 36% der Wahlberechtigten gewählt haben und die Wahlbeteiligung somit noch geringer war als bei der Wahl 2014. Auch überrascht die Anzahl ungültiger Wahlbriefe und Stimmen.
Zu Ergebnis, Wahlbeteiligung und Sitzverteilung siehe hier…

Die neue Wahlperiode wird unter neuen Vorzeichen und Herausforderungen stehen, vor allem für die FoN unter dem Gesichtspunkt einer Veränderung hin zu einer offenen und transparenten Kammer.

Unter dem Strich kann das Ergebnis aus Sicht der FoN als eine Bestätigung für die gute Arbeit und das starke Engagement der FoN in der letzten Wahlperiode angesehen werden – auch wenn es nicht gelungen ist, die Anzahl der Sitzplätze in der Vertreterversammlung zu steigern. Wir werden mit 4 freischaffenden und mit 4 angestellten Kolleg*innen Ihre Berufsinteressen vertreten.

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Unterstützern und Wählern herzlich bedanken!

Was das Ergebnis für die weitere Arbeit der FoN in den Gremien und der Vertreterversammlung bedeutet, wird in den folgenden Wochen zu beraten und zu bewerten sein. Fest steht, es wird in der nächsten Wahlperiode bestimmt sehr interessant werden.

Kreative Wege für Lösungen sind gefordert!
Die FoN wird es engagiert angehen!

 

Ihre FoN 2019 – Für Sie in der neuen Vertreterversammlung:

Harald Etzemüller (Mitglied im LWA), Ulrich Goedel (Mitglied des Vorstands 2014-2019), Rosita Gräf (Mitglied im Haushaltsausschuss), Anja Langsdorf (neu in der VV), Carsten Ott (neu in der VV, Mitglied der AG Öffentlichkeitsarbeit), Andreas Raestrup (neu in der VV), Hermann Schratz, Jürgen Schulz-Anker (Mitglied AG angestellte und beamtete Arch. & Stadtplaner).

Bei der konstituierenden Sitzung der nächsten Vertreterversammlung wird der Vorstand und die Mitglieder der ständigen beratenden Ausschüsse neu gewählt. Sollte wieder ein Mitglied der FoN in den Vorstand gewählt werden, wird ein/e Nachrücker/in in die VV einziehen. Bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppen kann es auch zu Veränderungen kommen.

Programm Kammerwahl 2019

 

WAHLGRUPPE FoN –

DIE VERTRETUNG DER MITGLIEDERINTERESSEN FÜR SELBSTÄNDIGE UND ANGESTELLTE

statusunabhängig · offen · anders

 

WIR SETZEN UNS EIN FÜR:
  • das Recht der Mitglieder auf Fortbildung, aber eigenverantwortlich und ohne Nachweispflicht
  • die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger
  • die Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • die Verbesserung der Transparenz und Mitbestimmung in der Kammer
  • die Modifikation der Teilnahme an Wettbewerben vor allem für junge Büros

 

UNSER PROGRAMM 2019

In den kommenden 5 Jahren richten wir unsere Arbeit in der Vertreterversammlung und Gremien wie Vorstand, Arbeitsgruppen, Ausschüsse u.a. auf folgende 5 Schwerpunkte aus:

 

1. Fortbildung & Akademie

Fortbildung ja – Nachweispflicht nein: wir sprechen uns weiterhin ausdrücklich gegen die derzeit gültige Fortbildungsordnung aus. Die Nachweispflicht mit ihren möglichen Sanktionsmaßnahmen von Bußgeldstrafen bis zur Eintragungslöschung ist für unseren Berufsstand unzumutbar und überflüssig. Die eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte berufliche Fortbildung der Architekten allein ist ausreichend.
Die Akademie der AKH hat bei ihrem Fortbildungsangebot Entwicklungsbedarf in Hinsicht auf Inhalte und medialer Angebotsvermittlung.

 

Unsere Forderungen:
  • Fortführen der Diskussion mit Ziel einer vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung mit ihren Sanktionierungsmaßnahmen
  • Anstatt Fortbildungsordnung: jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH –  damit wären alle Nachweise erfüllt
  • Fortbildungsangebote erweitern auf übergreifende und interdisziplinäre Themen, neue mediale Möglichkeiten der Seminarteilnahme nutzen (z.B. Web-Seminare)

 

2. Angestellte & Absolventen

Arbeitswelt und Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre zeigen in eine klare Richtung: der Anteil der Angestellten steigt und hat ca. 60 % der AKH-Mitglieder erreicht. Die angestellten Mitglieder brauchen eine angemessene Vertretung ihrer Interessen in der Kammer. Gleichzeitig ist feststellbar, dass Absolventen es schwerer als früher haben, Mitglied der Kammer zu werden. Ähnliches gilt auch für Kammermitglieder, die eine weitere Qualifikation erworben haben: die derzeitigen Eintragungsvoraussetzungen sehen unausgewogene Regelungen vor.

 

Unsere Forderungen:
  • Interessen der Angestellten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen besser wahrnehmen: Stärkung und Vernetzung einer Angestellten-Arbeitsgruppe (u.a. Diskussion der Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse)
  • ehrenamtliches Engagement fördern: Freistellung von Angestellten für die Kammerarbeit durch die Arbeitgeber
  • Gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Fortbildungsteilnahme für Angestellte vereinfachen (u.a. durch Angebot von Web-Seminaren)
  • junge Mitglieder unterstützen: Forum schaffen zum Austausch innerhalb der AKH
  • Zugangsvoraussetzungen verbessern: die hohen Hürden zur Kammermitgliedschaft senken
  • bei Mehrfachqualifikation Eintragung in weitere Liste vereinfachen: Angleichung der Eintragungsvoraussetzungen unter den Fachdisziplinen, kein Nachweis von zusätzlichen Fortbildungspunkten

 

3. Transparenz & Mitbestimmung

Trotz bisher erreichter Verbesserungen in der Informationspolitik der Kammer und ihrer Gremien ist noch viel zu tun, damit wir als Mitglieder sagen können »Wir sind die Kammer!«

 

Unsere Forderungen:
  • Mitgliederbefragungen durchführen: zu aktuellen Themen der Kammerarbeit inklusive Evaluierung
  • Haushalt transparenter machen: Kostenstellenrechnung kurzfristig umsetzen (zur Ausweisung des Aufwands Akademie und anderer wesentlicher Kosten), Kammerhaushalt auf Webseite und im DAB veröffentlichen
  • neue Formate der Mitwirkung und Beteiligung der Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen nutzen: OpenSpace, Regionalkonferenz
  • Webseite für Mitgliederkommunikation verbessern: mit passwortgeschütztem Zugang als informationsorientierte Plattform für Mitglieder ausbauen

 

4. Beitragsstrukturreform

Die Notwendigkeit, den Kammerbeitrag neu zu regeln, ist angesichts der Mitgliederentwicklung inzwischen breiter Konsens in den Kammergremien. Die FoN hat sich intensiv für eine Neuregelung der AKH-Mitgliedsbeiträge eingesetzt und hierzu ein gerechtes, statusunabhängiges Stufenmodell entwickelt, welches sich am individuellen Einkommen des Mitglieds orientiert. In der Vertreterversammlung wurde ein Grundsatzbeschluss für eine 4-stufige Beitragsordnung verabschiedet. Ein Beratender Ausschuss hat ein konkretes Beitragsmodell ausgearbeitet und zur Einführung empfohlen. Die Realisierung gilt es nun anzugehen.

 

Unsere Forderungen:
  • statusunabhängiger Beitrag: geringes Einkommen – niedriger Beitrag, größeres Einkommen – höherer Beitrag
  • Grundsatzbeschluss umsetzen: bestehenden Einheitsbeitrag durch neues einkommensorientiertes Stufenmodell ersetzen
  • neue Anreize für Kammermitgliedschaft generieren: ermäßigter Beitrag für Neumitglieder
  • jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH
  • Haushaltsdisziplin einhalten, stabile und niedrige Beiträge ermöglichen

 

5. Wettbewerbe & Berufsausübung

Die Teilnahmemöglichkeit aller Architekten an Wettbewerben ist schon lange nicht mehr gegeben, das Feld wird von wenigen etablierten Büros besetzt. Offene Wettbewerbe werden kaum noch ausgelobt, Einladungswettbewerbe und qualifizierte Bewerbungs-/Auswahlverfahren sind die Regel. An der oft zitierten »Wettbewerbskultur« müssen alle Architekten teilhaben können.
Auch bei der Situation von Bürostrukturen und anderer wichtiger Themen zur Berufsausübung besteht Veränderungsdruck. So haben z.B. 83% aller hessischen Planungsbüros weniger als 5 Mitarbeiter. Neue Zeiten – neue Wege: Es gibt hier einen Reform- und Vereinfachungsbedarf, für den auch von der AKH und ihren Gremien Impulse zur Veränderung ausgehen sollten.

 

Unsere Forderungen:
  • den offenen Wettbewerb wiederbeleben: Zugangsbeschränkungen zu Wettbewerben senken
  • Bei beschränkten Wettbewerben: mit einer Quote von 50% die Teilnahme von jungen und kleinen Büros ermöglichen
  • interdisziplinäre Planungsteams fördern: z.B. Architekten + Designer als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in der AKH zulassen und versichern können
  • kleinere Büros stärken: Bürokratieabbau schafft Planungsressourcen
  • Existenzgründung unterstützen: bei Neugründungen von Planungsbüros helfen, fördern und begleiten

 

DAS HABEN WIR BISHER ERREICHT:

  • die Fortbildungsordnung 2010 vereinfacht, Härten abgebaut
  • in der Vertreterversammlung einen Grundsatzbeschluss für einen statusunabhängig-einkommensorientierten Mitgliedsbeitrag durchgesetzt
  • ein neues mehrstufiges Modell für diesen neuen und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt
  • Transparenz verbessert: Protokolle von VV, Ausschüssen und AGs nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt, textliche Erläuterungen zu den vorgestellten Haushaltsplänen
  • Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Gesprächskultur in Gremien der AKH durch unsere direkte Kritik hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

 

Sie können über die Wahl Einfluss auf die kammerpolitische Arbeit nehmen:

Nutzen Sie Ihre Chance – Unterstützen Sie unser Engagement.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

Hier gehts weiter zu unseren 22 Kandidaten für die VV 2019…

 

Archiv: Programm 2014…

Geschäftsordnungs-Anträge zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.

 

Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.

Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.

Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.

Anträge für die 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 sind eingereicht

Um in der 2. Legislaturperiode unserer Arbeit gleich ein Zeichen zu setzen, haben wir Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation (Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen) sowie zur direkten Mitbestimmung durch die Mitglieder (Weiterführung des „Open-Space“-Prozesses) gestellt:

Hier unser Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen: AKH-Antrag an die VV am 2.6.2014

Hier unser Antrag 140428_antrag_open-space Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«