Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Haushaltsausschuss Oktober 2014

Ein erster Kurzbericht von unserem Ausschussmitglied Rosita Gräf

Im Frühjahr 2014 bin ich in die Vertreterversammlung gewählt worden. Vielen Dank an alle Architekten/innen, die mich gewählt haben! Desweiteren hatte ich mich bereit erklärt, im Haushaltsausschuss mitzuarbeiten. In beiden Gremien bin ich nun also ein „Neuling“, ich habe daher das Jahr 2014 genutzt, mir die Kammer mit ihren Strukturen genauer anzusehen und Informationen zu sammeln.

Der Haushaltsausschuss tagte im Oktober 2014 zweimal. Wie auch in der Vertreterversammlung sind hier einige neue Mitglieder vertreten.

Im wesentlichen wurden die Haushaltplanungen 2015 für die Kammer und die Akademie vorgelegt. Um einen ersten Überblick zu bekommen, habe ich direkt in den Sitzungen sowie per eMail zahlreiche Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Die Vertreter der Kammer-Geschäftsstelle waren bemüht, mir umfassend Auskunft zu geben.

Mein Fazit des 1. Jahres:
Nach Auskunft der Geschäftsstelle ist für die Kammer noch nie ein Nachtragshaushalt gestellt worden, auch wenn die Einnahmen geringer als geschätzt ausgefallen sind. Jedoch wird der Kammerhaushalt durch interne Verrechnungen mit dem Akademiehaushalt in der Waage gehalten. Diese Verquickung der beiden Haushalte ist ein grundlegender Kritikpunkt für uns FON, dem in Zukunft weiter nachgegangen wird.
Die Kammerbeiträge bleiben in 2015 gleich. Es besteht im Ausschuss Konsens darüber, die Beitragsstruktur im Sinne der Gleichstellung aller Mitglieder in den verschiedenen Gremien grundlegend neu zu diskutieren.

FON in 6 Ausschüssen und Arbeitsgruppen vertreten

FoN ist seit Juni 2014 mit 8 Mitgliedern in der Vertreterversammlung präsent und verändert mit Unterstützung anderer Vertreter die Arbeit und Politik der Architektenkammer. Unser Mitglied Ulrich Goedel ist Teil des 12-köpfigen Vorstands. Die Vertreterversammlung vom 1. September 2015 hat folgende FoN-Mitglieder in Ausschüsse und Gremien gewählt:

1. Haushaltsausschuss: Rosita Gräf

2. Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss: Harald Etzemüller

3. Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung: Wolf Vogl

4. AG Angestellte und Beamtete: Jürgen Schulz-Anker

5. AG Öffentlichkeitsarbeit: Carsten Ott

6. AG Öffentliches Baurecht: Matthias Hamm

Wir haben somit die Ressourcen, uns intensiv in die Kammerarbeit einzubringen. Wir werden regelmäßig berichten.