Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Die Kammerwahl 2019 naht – FON stellt sich auf

Im Februar 2019 sind alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aufgerufen, die Vertreterversammlung als das höchste Gremium ihrer berufsständigen Selbstverwaltung neu zu wählen.

Viele gute Gründe FoN zu wählen

Wir, die Wahlgruppe FoN – Fortbildung ohne Nachweispflicht – sind ein Zusammenschluss von freiberuflichen und angestellten Architekt*innen, die sich seit 10 Jahren in der Gremienarbeit der AKH erfolgreich für eine Veränderung der Kammer hin zu einer stärkeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder engagiert.

Neben unserem Kernanliegen – der vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung – haben wir uns unter anderem für mehr Transparenz bei kammerinternen Vorgängen, für einen offenen Diskurs in den Gremien der AKH, gegen Beitragserhöhungen und für ein gerechtes Mitgliedsbeitragsmodell eingesetzt.

Was hat die FoN bisher erreicht?

  • Die Fortbildungsordnung wurde 2010 vereinfacht, Härten wurden abgebaut
  • Wir haben Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Wir haben ein neues mehrstufiges Modell für einen statusunabhängigen, einkommensorientierten und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt und in der Vertreterversammlung 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer solchen neuen Beitragsordnung durchgesetzt
  • Die Transparenz kammerinterner Prozesse wurde auf unser Drängen hin verbessert. So sind z. B. Protokolle von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt
  • Wir haben durch unsere direkte Kritik die Gesprächskultur in den Gremien der AKH hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

Was will die FoN in Zukunft durchsetzen?

  • Wir stehen weiterhin für das Recht der Mitglieder auf eine eigenverantwortliche Fortbildung ohne Nachweispflicht
  • Wir fordern die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger – gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Wir setzen uns ein für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • Wir treten ein für die Einführung eines Freiseminars der Akademie als Bestandteil des Jahresbeitrages
  • Wir bestehen auch in Zukunft auf größtmögliche Transparenz bei kammerinternen  Vorgängen
  • Wir fordern, den Zugang zur Teilnahme an Wettbewerben gerade für junge Büros wieder zu ermöglichen und den Berufseinstieg zu erleichtern

In welchen Gremien hat sich die FoN eingebracht?

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung 12 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Transparenz, Wettbewerbe, Mitgliedergewinnung und Beitragsstrukturreform eingebracht. Diese wurden kontrovers diskutiert und in den Gremien intensiv behandelt.

Die FoN ist vertreten im Vorstand durch Ulrich Goedel, im Haushaltsausschuss durch Rosita Gräf, im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss durch Harald Etzemüller und in den Arbeitsgruppen »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« durch Jürgen Schulz-Anker, »Aus-, Fort- und Weiterbildung« durch Wolf Vogl, »Öffentlichkeitsarbeit« durch Carsten Ott und »Öffentliches Baurecht« durch Matthias Hamm.

Wie hat sich die FoN noch engagiert?

Wir haben das Format der positiv beurteilten Open-Space-Konferenz 2013 aufgegriffen und durch eigene Veranstaltungen fortgeführt.
Wir haben einen Ideenwettbewerb für die Lobby eines Frankfurter Hochhauses initiiert und durchgeführt.
Wir haben uns bei Veranstaltungen und Regionalkonferenzen der AKH engagiert und selbstorganisierte Fortbildungen unternommen.

Was will die FoN noch erreichen?

Neben einer starken Vertretung des Berufstandes durch die AKH wollen wir, dass sich die Kammer neuen Entwicklungen stellt und hierfür Konzepte erarbeitet.
So steht der Berufsstand vor weiteren Herausforderungen durch die Digitalisierung und vor immer komplexer werdenden Bauprozessen.
Intern zeigt sich eine sich ändernde Mitgliederstruktur mit steigendem Anteil angestellter Architekt*innen mit ihren spezifischen Anforderungen und Erwartungen.
Dem stellen wir den Wunsch nach mehr Mitbestimmung und Engagement gegenüber.
Die Schaffung regionaler Netzwerke ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Nehmen Sie auf die Kammerpolitik Einfluss!

Nutzen Sie Ihre Chance – unterstützen Sie unser Engagement!

Wählen Sie FoN!

 

Beitrag erstellt 20.10.2018 von H. Etzemüller, geä. 05.01.2019 von J. Schulz-Anker

 

 

Erfreulicher Teilerfolg beim Thema Mitgliedergewinnung

Der in der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 von der FoN eingebrachte Antrag »Einsetzung Arbeitsgruppe Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« wurde zu einem unerwartet erfreulichen Teilerfolg für die FoN.

Der Vorstand hat eine eigene Vorstandsgruppe »Mitgliedergewinnung«, bestehend aus drei Mitgliedern des Vorstandes, zur Bearbeitung dieses Themas eingesetzt.

Die FoN begrüßt diese Entscheidung.

Als Initialzündung hierfür kann sicherlich unser Antrag angesehen werden. Dieser zielte darauf ab, die Aufgabe der Mitgliedergewinnung durch das Einsetzen einer eigenen Arbeitsgruppe auf eine breite Basis aus Vertretern der Vertreterversammlung und der Kammer zu stellen und selbst in die Hand zu nehmen.

Kernanliegen des FoN-Antrages ist, das Potential und die Kreativität aller Verbände, Wahlgruppen und der Kammer zu nutzen und auszuschöpfen, mit dem Ziel eine langfristige Strategie auf Basis neuer, anderer und vielleicht auch ungewöhnlicher Ideen zu entwickeln.

Leider ist die Mehrheit der Vertreter diesem Konzept in dieser Form nicht gefolgt. Vielmehr schien sie die vom Vizepräsidenten Felix Schmunk vorgetragene Begründung für die Einsetzung einer Vorstandsgruppe und die daraus resultierende Empfehlung, den Antrag der FoN abzulehnen, zu überzeugen. Der Vorstand begründete seine Entscheidung mit dem Argument, das Thema sei in einer kleinen Vorstandsgruppe besser zu bearbeiten und eine Arbeitsgruppe daher nicht erforderlich.

Trotz Zuspruchs von 30% der Anwesenden quer durch die Vertreterversammlung wurde unser Antrag abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance verpasst, das Thema Mitgliedergewinnung auf eine breite Basis zu stellen, um gemeinsam mit allen Verbänden und Wahlgruppen eine zukunftsweisende tragfähige Strategie zu entwickeln.

Nichtsdestotrotz war das Engagement der FoN in Sachen Mitgliedergewinnung positiv und durchaus erfolgreich, da der Vorstand zu diesem Thema eine Vorstandsgruppe eingesetzt hat. Vizepräsident Felix Schmunk kündigte in seiner Begründung eine schnelle und zügige Bearbeitung an und signalisierte bereits erste Ergebnisse für die nächste VV im November diesen Jahres.

Die FoN wird die Arbeit der Vorstandsgruppe aufmerksam verfolgen.

Mut zu neuen Wegen · Lösungen beim Thema Mitgliedergewinnung

Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.

Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH auf Basis einer langfristigen »Strategie 2030«
  • Entwicklung neuer Wege und Lösungsansätze durch Analyse der Mitgliederstruktur und der Gründe für den Eintritt und Nichteintritt in die AKH
  • Gewinnung neuer Mitglieder

Hintergrund und Anlass für den Antrag:

  • Der mittlerweile offensichtlich schwache Mitgliederzuwachs der Kammer (gemessen an der Gesamtzahl aller hessischen Architekten)
  • Die zu beobachtende Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Hochschulabsolventen und jungen Kollegen
    Die dadurch zunehmende Überalterung der Mitgliedschaft
  • Nur durch möglichst hohe Mitgliederzahlen kann die Kammer die Interessen der Architekten auch in Zukunft überzeugend, wirksam und schlagkräftig vertreten, vor allem auch im Hinblick auf eine stabile Etat- und Beitragslage
  • Mit verschiedenen Einzelmaßnahmen und -aktivitäten seitens der AKH konnte leider bisher keine beobachtbare Trendwende im Thema Mitgliederzuwachs erreicht werden – diese ist auch weiterhin nicht in Sicht

Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:

  • Wir rufen dazu auf, dass sich alle Verbände, Wahlgruppen und Organe der AKH gemeinsam zu diesem Thema an einen Tisch setzen
  • Es gilt übergreifend zu überlegen, wie die Zielgruppe der Nichtmitglieder besser angesprochen und zum Eintritt motiviert werden kann
  • Dabei sind alle möglichen Ressourcen und Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um nach neuen – auch unkonventionellen – Wegen und Lösungen zu suchen
  • Nur so kann aus Sicht der FoN das Problem an der Wurzel gepackt werden

Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«  kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.

Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.

Herbe Enttäuschung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.

Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.

Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.

Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.

Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.

Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.

Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.

Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung

War dies das Ende der Diskussion? – Ergebnisse des 2. Verbändegesprächs zur neuen Beitragsordnung am 11.04.2016

Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.

Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.

Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:

  • Eine Differenzierung des Mitgliedsbeitrags in mehrere Stufen, um den Beitrag an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds anzupassen (Anerkenntnis unterschiedlicher Lebenssituationen und ökonomischer Verhältnisse der Mitglieder, unabhängig ihres »Status«, Stichwort »Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit«)
  • Einen gesonderten, zeitlich begrenzten Beitrag für Studenten bzw. Berufsanfänger, um junge neue Mitglieder zu gewinnen (Stichwort »Generationenpakt«)
  • Möglicherweise einen »Bestverdienerbeitrag« für diejenigen, die freiwillig bereit sind, aufgrund ihrer soliden wirtschaftlichen Situation mehr Beitrag für die AKH zu leisten (Stichwort »Solidargedanke«)
  • Verwaltungsvereinfachung: Hier wurde darauf hingewiesen, mit einer entsprechenden Weblösung im Intranet für die Mitglieder eine erhebliche Automatisierung der Bearbeitung zu erzielen (Bereitstellung der Daten durch die Mitglieder).

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.

Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.

Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.

Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.

Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Diskussion über neue AKH-Beitragsstruktur beginnt

In der AKH-Spitze wurde das schon seit längerer Zeit ins Auge gefasste Projekt einer grundlegenden Reform der AKH-Beitragsstruktur angepackt. Im September 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen ihre bislang angestellten Überlegungen vor. Dies waren zunächst zwei Modellrechnungen, die zeigten, dass aufgrund der seit vielen Jahren anhaltenden Veränderung der Mitgliederstuktur (mehr angestellte Mitglieder/abnehmende Zahl von Freischaffenden) ein »Weiter so« nur zu unerträglich hohen Beiträgen führen würde. Schnell war man bei weitergehenden Reformüberlegungen, die eine Beitragsangleichung des Mitgliedsbeitrags von Angestellten und Freischaffenden zur Grundlage hatte.

Wir von der FoN unterstützen eine grundlegende Beitragsreform, die eine Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Mitglieder verfolgt. Ein wesentlicher Baustein unseres Wahlprogramms von 2014 war »Keine Beitragserhöhungen«. Unsere Forderung, dass Beitragserhöhungen nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden dürfen, gilt selbstverständlich auch für eine umfassende Diskussion einer neuen AKH-Beitragsstruktur. Dass es dabei zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen mag, die wir auch in Breite und Tiefe mit Vertretern der Verbände und Wahlgruppen sowie Kammermitgliedern umfassend und kritisch zu diskutieren wünschen, scheinen die Herren Kraushaar und Exler, die die Reformüberlegungen vorstellten, nicht so sehr goutiert zu haben. Man hat uns deutlich gemacht, dass man an einem »konsensorientierten« Diskussionsprozess interessiert sei. FoN hat daraufhin am 17.10.2015 in Vorbereitung auf ein Verbändegespräch Skizze für eine Reform der AKH-Beitragsstruktur vorgelegt, als einzige konkret ausgearbeitete Überlegung aller Verbände und Wahlgruppen.

Am 27.10.2015 fand dann in der AKH diese Gesprächsrunde statt, an der das Präsidium sowie sämtliche in die Vertreterversammlung gewählten Verbände und Wahlgruppierungen teilnahmen. In der Diskussion stellten einzelne Verbände und Wahlgruppen heraus, dass die bislang angestellten Überlegungen nicht überzeugen konnten. Es bestehen verschiedene Vorbehalte gegen das vom Präsidium und dem Geschäftsführer Dr. Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, welches im Kern ein Modell mit einem Einheitsbeitrag für ALLE Kammermitglieder darstellt, der im Härtefall auf Antrag auf ein abgesenktes Niveau festgesetzt werden kann.

Wir von der FoN haben deutlich gemacht, dass das vorgestellte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell« seinen Namen nicht verdiene. Wenn es diesen Namen tragen solle, dann muss das Grundelement der Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit umgesetzt werden: Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet.

Immerhin: Alle Teilnehmer des Verbändegesprächs am 27.10.2015 waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss! Wir verfolgen die weitere Diskussion mit Spannung und werden berichten.

Haben junge Architekten in Deutschland wirklich keine Chance?

Der Direktor des Deutschen Architekturmuseums Peter Cachola Schmal übt in einem Beitrag in Deutschlandradio Kultur vom 03. August 2015 scharfe Kritik an der Wettbewerbskultur: Eine gealterte Architektengeneration halte in Deutschland jüngere Kollegen systematisch von Wettbewerben fern und damit von der Chance an Aufträge zu kommen. Er kritisiert Bewerbungsverfahren, bei denen bisweilen drei vergleichbare Projekte in den letzten fünf Jahren gefordert würden. Das könnten nur große, spezialisierte Büros erfüllen. So bekomme man für diese Wettbewerbe zwar Architekten mit Erfahrung, »aber nicht die besten Ideen«. Seine Forderung lautet: Es müsse mehr offene Wettbewerbe geben, »damit auch der kreative Nachwuchs eine Chance hat«.

Architekten, die Bauherren bei den Auslobungen beraten, hätten es in der Hand, das zu forcieren, berichtet Deutschlandradio Kultur. Wir von der Wahlgruppe FON können uns dem nur anschließen, denn offene Wettbewerbsverfahren und die Förderung junger Büros sind schon vor zwei Jahren elementare Bestandteile unseres Wahlprogramms gewesen. Es wäre wünschenswert, dass die wettbewerbsmanagenden Architekten die Auslober auch überzeugten junge Büros einzuladen, z.B. fünf pro Wettbewerb, bei denen von o.g. Zulassungsvoraussetzungen Ausnahmen gemacht werden.

»Unser Nachwuchs ist heute 50«, sagt Cachola Schmal in Deutschlandradio Kultur, der auch in der Jury sitzt für Nachwuchspreise wie »Max 40«. Dafür darf man nicht älter sein als 40 Jahre und muss etwas unter dem eigenen Namen gebaut haben. »In China bauen Architekten mit 40 Siedlungen, Universitäten und Kliniken.« Also, auf nach China? Oder wollen wir vielleicht doch lieber hier im Land etwas verändern…

28.05.2015: Open-Space 3.0 @ NexTower

Der Lokale und Regionale Wettbewerb

Zu dieser 3. Nachfolgeveranstaltung der OpenSpaceKonferenz vom Herbst 2013 am Donnerstag 28.05.2015 um 17h00 laden wir alle Mitglieder der AKH herzlich ein!

Wir sind in einem herausragenden Tagungsort zu Gast: den NexTower in Frankfurts Mitte, der Büroturm hinter dem Thurn-und-Taxis-Palais an der Großen Eschenheimer Straße, Nähe Hauptwache.

Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« gehen wir nach einem Impulsvortrag zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen in einem OpenSpace – Workshop in Kleingruppen der Frage nach, wie der räumlich beschränkte Wettbewerb als Zukunftschance für uns Architektinnen und Architekten entwickelt werden kann. Der Theorie sollen Taten folgen: Wir stellen zusammen mit dem Eigentümer des NexTower einen regionalen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des Nextowers vor. Anwesende Kolleginnen und Kollegen können sich direkt vor Ort für die Zusendung der Auslobung registrieren. Der Abend schließt mit einem offenen Get together.

Eintritt frei.

Anmeldung:
— Anmeldefrist verlängert — bis zum 22.05.2015 (nur per eMail) an goedel@das-baubuero.de
Betreff: Der Regionale Wettbewerb
Hier direkt per eMail anmelden

Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung im Falle einer Verhinderung, damit Kollegen von Ihnen nachrücken können.

„Der Lokale und Regionale Wettbewerb“
Der Wettbewerb belebt das Geschäft, der Wettbewerb braucht Regeln
Donnerstag 28.05.2015 · 17h00 – 22h30

Ablauf:
17h00 Eintreffen der Teilnehmer
17h30 Beginn der Veranstaltung
18h00 Vortrag
Vorstellung der aktuellen Wettbewerbsregelungen VOF 2009 / RPW 2013 gem. EU-Recht, Verfahrenskosten-Vergleich, Chancen für den offenen Planungswettbewerb als Regelverfahren.
18h45 OpenSpace – Workshop
Einführung in den OpenSpace – Prozess, Bearbeitung des Themas „Der Lokale und Regionale Wettbewerb“ in (Klein)gruppen.
21h15 Auslobung Wettbewerb
Vorstellung des regionalen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTower.
21h45 Get together

Veranstalter:
FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT
Wahlgruppe in der Architektenkammer Hessen
Alexander Jotzu, Carsten Ott, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Ort: Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
(siehe auch: www.palaisquartier.com)

OS3_flyer_150528

AG Angestellte/Beamtete – auch hier wird Mitgliedergewinnung groß geschrieben

Ein erster Kurzbericht von unserem Arbeitsgruppenmitglied Jürgen Schulz-Anker

Die Arbeitsgruppe »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« (kurz: AG ABAS) hat die Aufgabe, sich für die Interessen und Belange angestellter und beamteter Architekten und Stadtplaner einzusetzen. Sie besteht aktuell aus 7 Mitgliedern unterschiedlicher Wahlgruppierungen, wobei mit der neuen Wahlperiode 4 neue Mitglieder, zu denen ich gehöre, in diese AG berufen wurden.

Die AG ABAS tagte mittlerweile dreimal. Kernthemen dieser Termine waren:

Flyer für die Mitgliedergewinnung, Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, Festlegung des Arbeitsprogrammes für die aktuelle Wahlperiode.

Die Diskussion und die Überarbeitung eines bestehenden Flyerentwurfs zur Mitgliedergewinnung hat einen neuen Strukturierungsvorschlag und inhaltliche Fragen zum Anlass. Die AG hat sich der Diskussion konstruktiv geöffnet und eine Verschiebung des Timings zur Vorlage beim Vorstand in Kauf genommen. Ziel ist es, eine Positionierung und Argumentation gegenüber potenziellen Mitgliedern zu finden, hinter der die AG im Konsens steht.

Desweiteren wurde eine Bewertung einer Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, bei der sich die AKH evtl. beteiligen könnte, vorgenommen.

Schließlich wurde das Arbeitsprogramm der AG ABAS festgelegt. Folgende Themenbereiche sollen in dieser Wahlperiode bearbeitet werden:

  • Gewinnung von Architekten, Stadtplanern und Absolventen für die AKH
  • Beitragsituation angestellter / freier Architekten
  • Rechte & Pflichten angestellter / freier Architekten
  • Konzeption Netzwerk für Architekten
  • Befreiung Deutsche Rentenversicherung / Stärkung Mitgliedschaft Versorgungswerk