Darmstädter Echo zur Fortbildungspflicht

Klaus Honold, Redakteur des Darmstädter Echos, befasst sich in seinem Artikel „Im schlimmsten Fall droht Berufsverbot“ vom 23.02.2009 mit dem Thema Fortbildungspflicht und AKH-Kammerwahl. In seiner Darstellung der Diskussion über die Zwangsmassnahmen der AKH rückt er jedoch die Befürworter der Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht auf Seiten AKH und BDA mit Bild und Wort in den Vordergrund.
In unserem Antwortschreiben vom 24.02.2009 an die Redaktion des Darmstädter Echos nehmen wir zu inhaltlichen Aussagen und Feststellungen dieses Artikels kritisch Stellung.

Die wählenden Mitglieder entscheiden!

Die bisherigen erstinstanzlichen Bescheide des Verwaltungsgerichts in Frankfurt haben die Fortbildungs- und Nachweispflicht aus formalen Gesichtspunkten bestätigt. Das Gericht hat die Ermessensentscheidung der AKH lediglich daraufhin kontrolliert, ob rechtliche Grenzen überschritten und in einer dem Zwecke der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist. Eine grundsätzliche Überprüfung der rechtlichen Grundlagen für eine solche Ermächtigung waren nicht Gegenstand der Verhandlung.
Dies macht deutlich, dass eine Fortbildung ohne Nachweispflicht im Augenblick nur auf dem politischen Weg durchsetzbar ist. Deshalb kommt dieser Kammerwahl eine entscheidende Bedeutung zu.

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .