Manchmal sind Manche auch sehr Viele

Der BauNetz Newsletter berichtet unter dem Titel „Manche gegen Fortbildungspflicht“über das Wahlergebnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Die genannten Zahlen von zusammen 11 der 65 Sitze (IHA 9 Sitze, Fortbildung ohne Nachweispflicht 2 Sitze) spiegeln das tatsächliche Wahlverhalten nur verzerrt wider: beide Wahllisten kommen auf zusammen 27% der gültigen Stimmen (IHA 14,3%, Fortbildung ohne Nachweispflicht 13,1%). Damit folgen sie dem BDA und BDB auf Platz 3 und 4 bei der Stimmenanzahl (von insgesamt 12 angetretenen Wahllisten).

Neue Ideen im Architektenparlament: 43% der WählerInnen stimmen gegen die praktizierte Nachweispflicht!

Die Mitglieder der AKH haben die Vertreter des neuen Architektenparlaments gewählt: unsere Kandidaten erhalten von den 8624 gültigen Stimmen über tausend Stimmen ! Zusammen mit den anderen Wahllisten stellen die Kritiker der Nachweispflicht im künftigen Architektenparlament 20 der 65 Sitze.
Das ist ein klares Votum für eine Fortbildung ohne Nachweispflicht!
Jetzt heißt es, gemeinsam mit allen im Architektenparlament vertretenen Kritikern der Nachweispflicht für die Abschaffung der Nachweispflicht und die Einstellung der Ehrenverfahren zu kämpfen!

Leserbrief-Echo

Im Darmstädter Echo vom 10.03.2009 erscheinen zwei Leserbriefe als Antwort auf den Artikel von Klaus Honold. Unser Leserbrief ist nur in verkürzter Form veröffentlicht. Nicht ersichtlich ist, dass Prof. Waechter selbst BDA-Mitglied und – da praktizierender Architekt über 65 Jahre – von der Nachweispflicht befreit ist.

Pro und Kontra Nachweispflicht

Auf Seite 6 der März-Ausgabe der Zeitschrift für Landschaftsarchitektur „Garten + Landschaft“ sind die kontroversen Stellungnahmen der Präsidentin der AKH, Barbara Ettinger-Brinckmann, und unserer Liste „Fortbildung ohne Nachweispflicht“ veröffentlicht:„Fortbildung ja, aber mit Nachweispflicht?“ mit einem Aufruf an die Leser, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Auch auf der Internetseite der Zeitschrift ist dieser Aufruf mit einer email-Adresse zu finden.

Vier Jahre sind das Minimum!

Auf Seite 3 der März-Ausgabe des „Deutsches Architektenblatts“ gibt der Präsident der AKNW, Hartmut Miksch, bekannt, dass mit der Novellierung des Baukammerngesetzes Ende 2008 für die Eintragung in die Architekten- bzw. Stadtplanerliste der AKNW ein mindestens vierjähriges Studium Voraussetzung ist. Welche Bedeutung hat demnach für Absolventen noch ein dreijähriges Bachelorstudium – in Hessen seit der Studienreform Regelstudienzeit?