Petition: Einstellung aller Ehrenverfahren wegen Verstoßes gegen die Nachweispflicht

In einem Petitionsschreiben an den noch bis Ende Mai amtierenden Vorstand der AKHfordern wir dazu auf, die laufenden Ehrenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Nachweispflicht unverzüglich bis auf weiteres auszusetzen.
BDB und IHA beabsichtigen, zur selben Zeit eigene Schreiben mit gleichem Inhalt an den Vorstand zu richten.
Die Antwort der AKH vom 23.April auf unser Petitionsschreiben können Sie hier lesen.

Eintragung nur mit Punkten

Seit 01. April 2009 ist in Rheinland-Pfalz die neue Durchführungsverordnung des Architektengesetzes in Kraft getreten. Dadurch sind Antragsteller verpflichtet, während ihrer zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit bestimmte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Nachgewiesen werden müssen bei Antragstellung zur Eintragung mindestens 64 Unterrichtsstunden. Das sind immerhin weniger als die mindestens 80 Stunden in Hessen.

Hessen-Bachelor ade?

Nach Nordrhein-Westfalen passt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern das Architekten- und Ingenieurgesetz an: als Voraussetzung für den Kammereintritt muss ein mindestens vierjähriges Studium nachgewiesen werden. Das gilt für Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner.
Begründung:
„Auch soll mit dem Gesetz verhindert werden, dass sich Absolventen aus anderen Ländern mit nur sechs Semestern Ausbildung bei uns eintragen können – also kein Eintragstourismus zulasten der Qualität. Das dient der Baukultur wie dem Schutz unserer solide ausgebildeten Kollegen vor unqualifizierter Konkurrenz.“