Vertreterversammlung auf Vorstandskurs!

In der Vertreterversammlung am 26. August 2009 wurde nach Diskussion und Abstimmung die endgültige Entscheidung über eine Fortbildungsordnung mit oder ohne Nachweispflicht vertagt. Unser Antrag auf sofortige und ersatzlose Abschaffung der jetzigen Fortbildungsordnung mit Nachweispflicht wurde mehrheitlich abgelehnt.
Dem Antrag des BDA auf Einrichtung eines Sonderausschusses wurde nach Streichung des Satzteils:„…, ohne dass grundsätzliche Ziele (der Fortbildungsordnung – Ergänzung d. V.) aufgegeben werden“ mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterversammlung folgt mit dieser Entscheidung der zuvor ausgesprochenen Empfehlung des Vorstands. In der Diskussion hatten Vertreter des BDA ausdrücklich erklärt, dass der BDA an einer Nachweispflicht festhält.

Sie bestimmen den Kurs der AKH?

„Bestimmen Sie den Kurs der AKH!“. Mit diesem Aufruf im DABregional 2/09 zu den Wahlen der Vertreterversanmmlung appellierte der damalige Vorstand der AKH an die Mitglieder, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so Einfluss zu nehmen auf Entscheidungen, die unser Berufsstand in den nächsten Jahren treffen muss.
Nun liegt eine Stellungnahme des Hesssichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu zwei unserer Anträge vor, die deutlich macht, dass das Selbstverwaltungsregime der Kammer und insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der gewählten Vertreterversammlung stark eingeschränkt sind.