Mitgliederstruktur im Wandel

Die aktuelle Mitgliederstruktur in der AKH macht einen Wandel beim Berufsstand „Architekt“ deutlich. Dieser Strukturwandel in der Beschäftigungsart wird zukünftig Einfluss haben u. a. auf die Ausrichtung der AKH in Fragen der Interessensvertretung und Beitragsordnung.
Z. Zt. sind von den etwa 10.650 AKH-Mitgliedern ca. 4. 250 angestellte, 4.100 freischaffende, 2.060, nicht mehr tätige, 240 im Ruhestand befindliche Architektinnen und Architekten.
Diese Zahlen stehen für eine Entwicklung des Berufstands „Architekt“:
immer weniger selbstständige Architekten, dafür mehr angestellte Architekten.
Für die Kammer heißt das: ca. 51 % ihrer „berufstätigen“ Mitglieder arbeiten im Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis.
Dieses Verhältnis spiegelt sich momentan in der Vertreterversammlung als unmittelbare Interessensvertretung der AKH-Mitglieder überhaupt nicht wieder. Andererseits jedoch zahlen ca. 40% aller Mitglieder – nämlich die selbständigen – den vollen Mitgliedsbeitrag, die übrigen den halben Satz oder weniger (Ruheständler).
Hierbei wird es auf kurz oder lang in der Kammer Diskussions- und Handlungsbedarf geben.
Interessant wäre zu erfahren, welche Haltung die Mitglieder selbst in einer solchen Diskussion einnehmen.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Hessen kostenlos?

Seit Januar 2011 ist die AKH Mitglied der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Die Mitteilung der Präsidentin der AKH, Frau Ettinger-Brinckmann, im Regionalteil Hessen des Deutschen Architektenblatts – Ausgabe 03/11 ist ein Beispiel für die mangelhafte Informationspolitik unserer Architektenkammer.
Vorausgegangen war bereits im November 2009 ein Kooperationsvertrag zwischen Auftragsberatungsstelle ABSt und AKH  geschlossen worden (siehe Tätigkeitsbericht des Vorstands Juni bis Dezember 2009, Seite 8, Punkt 5g).
In Ihrer Bekanntmachung stellt die Präsidentin u. a. als Vorteil heraus, dass „die Recherche in dieser Bekanntmachungsplattform für Ausschreibungen in Hessen für Mitglieder der Kammer kostenlos sei“. Weiterhin erhielten alle Mitglieder „auch eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht der VOB/A und der VOL/A, unabhängig davon, ob sie bei einem Vergabeverfahren als Bieter oder auch als Vertreter der öffentlichen Hand beteiligt sind.“
Die Präsidentin informiert in diesem Zusammenhang leider nicht darüber, dass die AKH für die Mitgliedschaft in der ABSt in den ersten beiden (Test-)Jahren 2011 und 2012 einen Beitrag von 8.000 EURO jährlich zahlt (siehe Haushaltsetat für 2011), bei einer Verlängerung der Mitgliedschaft 16.000 Euro jährlich zahlen wird.
Dies ist auch einer der Gründe für die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags 2011!
Auf unsere Nachfrage hin wird von der Geschäftsführung bestätigt, dass nach der zweijährigen Testphase eine Evaluierung erfolgen solle, wie der Nutzen für die Mitglieder der AKH sei.
Festzuhalten bleibt, dass diese Evaluierung bereits nach Ablauf des ersten Testjahrs 2011 erfolgen muss, da ein Mitgliedsvertrag bei der Auftragsberatungsstelle eine 12-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende vorsieht.
Um uns ein Bild vom Wert und Kosten/Nutzen dieser Dienstleistung machen zu können, bitten wir die AKH-Mitglieder, uns über ihre Erfahrungen bei der Nutzung dieser Einrichtung zu berichten.
Weitere Informationen zur ABSt finden Sie hier.