Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Prüfungsauftrages an den Vorstand zur Beitragsneuordnung

Der BDB (LV Hessen) hatte einen Antrag für eine Novellierung der Beitragsstruktur in Form eines statusunabhängigen 2 stufigen Beitragssystems eingebracht. Dieser wurde von einer Mehrheit der Vertreter positiv bewertet und führte zu einem unerwarteten Beschluss – denn vorausgegangen waren 2 Überraschungen:

Zum einen erklärte der BDA, dass er sich bei diesem Thema der Stimme enthalten werde – was vor allem deshalb überraschte, da er den seinerzeit gemeinsam von allem Verbänden und Wahlgruppen im Beratenden Ausschuss erarbeiteten und eingebrachten Antrag eines 4-stufigen statusunabhängigen Beitragssystem abgelehnte hatte. Zum anderen überraschte die Erklärung des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar, dass der eingebrachte Antrag in dieser Form trotz fristgerechter Einreichung nicht abstimmungsfähig sei, da keine ausgearbeitete Synopse einer neuen Beitragsordnung vorgelegt worden sei. Nach Protesten des BDB und anderer Vertreter machte Herr Dr. Kraushaar den Vorschlag, den Antrag als sog. Prüfungsauftrag an den Vorstand umzuformulieren. Dies wurde vom BDB letztendlich akzeptiert und vorgenommen. Die Mehrheit der Vertreter nahm diesen modifizierten Antrag an.

Wir als FoN haben uns entschieden, diesem Antrag zuzustimmen – auch wenn er nicht unserem Vorschlag eines 4-stufigens Systems entspricht -, weil er aber eine für uns wichtige Tatsache erfüllt, nämlich die Abschaffung der Statusunterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten. In wie weit nach der hoffentlich positiven Prüfung durch den Vorstand das neue Beitragssystem noch in unsere Richtung optimiert werden kann, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, ein möglichst für alle Architekten*innen gerechtes und solidarisches System umzusetzen.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass leider erneut ein Haushalt sowie Projekte ohne klare Kostenprognosen bzw. alternative Lösungen von der Vertreterversammlung verabschiedet wurden. Auch gibt zu denken, wie eine Reihe von Vertretern Ihren Auftrag als gewählte Vertreter wahrnehmen. Dies zeigt allein die teilweise bedenkenlose Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge um ca. 20 Prozent, die sicherlich eine Vielzahl von Kollegen*innen treffen wird.

Die eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Trotz allem wird sich die FoN weiterhin für eine offene und gleichberechtigte Kammer einsetzen.