Großes AKH-Sommerfest am Dienstag, den 18. Juli 2023, im »Haus der Architekten« in Wiesbaden

Die FoN als Ideengeber, treibende Kraft und großer Befürworter eines Sommerfestes für alle Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen freut sich, bekannt geben zu dürfen, dass die AKH zu einem Sommerfest im »Haus der Architekten« einlädt.

Wir erhoffen uns interessante Gespräche, einen ungezwungenen Austausch mit anderen Teilnehmenden, einen persönlichen Austausch mit Gremienmitgliedern der Kammer und interessante Einblicke in das nun sanierte Kammergebäude mit neu angelegtem Garten!

Details zum Fest werden noch bekannt gegeben. Über eine rege Teilnahme würde sich die FoN freuen! KOMMT ALLE !

Bericht und Ergebnisse der Vertreterversammlung vom 06.12.2022

Politisches Sommerfest & Tag der „Offenen Tür“ für alle Mitglieder der AKH

Erfolg für die FoN!

Bei der Vertreterversammlung am 06. Dezember 2022 wurde der FoN-Antrag für ein politisches Sommerfest mit Tag der „offenen Tür“ für alle AKH-Mitglieder im neuen Jahr 2023 von der Mehrheit der Vertreter angenommen. Dem Vorstand wurde hierfür ein Arbeitsauftrag mit der Planung und Umsetzung erteilt.


Dies ist um so erfreulicher, da im Jahr 2019 ein ähnlicher Antrag der FoN zu einem
Fest für alle AKH-Mitglieder im Zuge der 50 Jahrfeier der AKH abgelehnt wurde.

Folgende Gründe waren für die FoN ausschlaggebend, diesen neuen Antrag zu stellen:

  1. Der Austausch zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur ist ein wichtiger Baustein im Berufsalltag der Architekten*innen und Stadtplaner*innen. Möglichkeiten für solch einen Austausch insbesondere für die Mitglieder der AKH sollten durch die AKH geschaffen und genutzt werden.
  2. Vor dem Hintergrund der Hessischen Landtagswahl im Herbst 2023 und der bevorstehenden Kammerwahl im Frühjahr 2024 bietet das Format „politisches Sommerfest“ den idealen Rahmen für einen ungezwungen Austausch zwischen Mitgliedern, Politik und Gremien der Kammer sowie anderen Gästen.
  3. Der Abschluss der Sanierung des Kammergebäudes und des Gartens ist aus Sicht der FoN ein idealer Anlass, mit einem Fest inklusive Tag der „offenen Tür“ allen Anwesenden die Gelegenheit zu geben, hinter die „Kulissen“ der Kammer zu schauen.
  4. Ein Fest bietet der Kammer die Möglichkeit, sich als offene Institution zu präsentieren und die Kontakte zwischen Mitgliedern und Geschäftsstelle zu intensivieren.

Die FoN hatte schon mehrfach auf die Wichtigkeit von Bindung und Wertschätzung der Mitgliederschaft hingewiesen und hierfür besondere Anstrengungen und Aktivitäten seitens der Kammer eingefordert. Daher lag es aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen nahe, diesen Antrag zu stellen.

Jetzt überzeugten die Argumente nach intensiver Diskussion, so dass der Antrag von der Mehrheit der Vertreter*innen angenommen wurde. Ein Erfolg für die FoN!

Weitere Fakten zur Vertreterversammlung:

Die Vertreterversammlung fand nicht als Präsenz-, sondern aufgrund der Befürchtung seitens des Vorstandes vor hohen Coronafallzahlen als Online-Veranstaltung statt.

Teilgenommen hatten 54 von 65 Vertreter*innen. Somit war die VV beschlussfähig und konnte durchgeführt werden.

Die Veranstaltung verlief ohne Komplikationen.

Themen der Vertreterversammlung waren vor allem die eingebrachten Entwürfe zum Haushalt AKH und Akademie inklusive der neuen Beträge für 2023, die Bestimmung des Wirtschaftsprüfers, der Status der Sanierung des Hauses und neben dem Antrag der FoN jeweils ein Antrag des BDB LV Hessen des BDA.

Nach der Rede der Präsidentin sowie der vorgezogenen Vorstellung und Verabschiedung des Antrages der FoN folgte die Vorstellung des Haushaltsentwurfes für AKH und Akademie durch den Schatzmeister Herrn Exler. In der anschließenden Diskussion wies die FoN erneut auf die aus ihrer Sicht unhaltbare Situation der automatischen jährlichen Beitragserhöhung von bis zu 2,5% hin. Dieses Mal lag sie bei 2,3%.

Im Anschluss wurden beide Haushalte sowie die Erhöhung der Beiträge von der Mehrheit der Vertreter verabschiedet, wobei sich die FoN bei allen 3 Abstimmungen dagegen positionierte.

Es folgte die Vorstellung des aktuellen Status der Haussanierung durch den Schatzmeister Herrn Exler, bei der dieser zur Verwunderung der FoN von einem „wunderbaren Sanierungsverlauf“ sprach – verwunderlich, da der ursprüngliche Kostenrahmen erheblich überschritten wurde.

Im weiteren Verlauf der VV wurden der bisherige Wirtschaftsprüfer „Barth Associates GmbH“ in seinem Amt bestätigt und im Anschluss die beiden Anträge zum Thema „Vergabe sog. Griesheimer Modell“ (BDB LV Hessen) und zum Thema „Gebäudetyp E“ (BDA) vorgestellt, diskutiert und verabschiedet.

Nach der Neuwahl der Mitglieder der Eintragungsausschüsse Architekten und Stadtplaner beendete Präsidentin Holz die Vertreterversammlung.

Bericht und Ergebnisse der ersten Vertreterversammlung 2022

Die diesjährige erste Vertreterversammlung am 06. Juni 2022 fand das erste Mal seit 2020 wieder in den mittlerweile sanierten Räumen des Hauses der Architekten statt, in Kombination mit 3 Impulsvorträgen als Abschluss der VV und dem sogenannten Ehrenamtsabend.

Vor dem Hintergrund der Größe der beiden Veranstaltungen überraschte es, dass trotz Corona-Pandemie beide als Präsenzveranstaltungen angesetzt waren und für die Teilnehmer keine Masken- und auch keine Testpflicht vorgeschrieben war. 

Bei der VV waren 43 von 65 Vertreter*innen anwesend. Somit war die VV beschlussfähig und konnte durchgeführt werden.

Themen der VV waren u.a. der Jahresabschluss 2021, die Sanierung des Hauses, Berichte aus den Foren der AKH und die eingebrachten Anträge des BDA zum Thema Änderung Berufspraxis-Verordnung, Leistungswettbewerb und Preisgleitklausel.

Nach Präsentation des Jahresabschlusses 2021 und der Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2021(einstimmig, ohne Enthaltung) kam es bei der Vorstellung des aktuellen Status der Haussanierung durch Schatzmeister Exler zu Nachfragen. So verwunderte u.a. die Aussage von Herrn Exler, dass er nicht wisse, ob die aktuellen Zahlen bei der Schlussrechnung noch Bestand haben werden. Dies liess die Vermutung aufkommen, dass das gesetzte Budget erneut überschritten werden würde.

Auf Nachfrage von Frau Gräf (FoN) zum Thema Nachhaltigkeit bei der Sanierung und konkreter energetischer Verbesserung wurden von der stellvertretenden Geschäftsführerin Frau Peters folgende Punkte angeführt:

– Austausch der Fenster
– Außenliegender Sonnenschutz (Umsetzung auch zur Hebung des Komforts)

– Einbau einer neuen Heizungsanlage
– Brennstoffzelle für Eigenstromversorgung (noch nicht fertig gestellt)

Aus Sicht der FoN sind dies gute Ansätze, aber ob diese Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit ausreichend sind – auch vor dem Hintergrund der Gesamtsanierungskosten in Höhe von ca. 13 Reihenhäusern –, bleibt zu diskutieren.

So hatte doch die FoN bereits in der Dezember-VV 2020 auf die Vorbildfunktion der AKH in Sachen vorbildlicher Sanierung und dem möglichen Imageschaden bei Nichteinhaltung hingewiesen.

Im Anschluss folgte eine kurze Berichterstattung aus den Foren zum Stand der Aktivitäten. Hierbei wurde von Herr Staubach (VFA) angeregt, die Kommunikation aus den Foren heraus an die Mitglieder zu intensivieren.

Die 3 Anträge des BDA wurden wie folgt behandelt:

Der 1. Antrag zur Berufspraxis-Verordnung zielte darauf ab, die BVO dahingehend zu ändern, dass für die Zugangsberechtigung zur AKH nicht zwingend Tätigkeiten in allen Leistungsphasen von den Antragsstellern erbracht werden müssen.

Die FoN (Frau Gräf) hatte hierzu einen Alternativantrag eingereicht, der forderte, die Baustellenpraxis unbedingt zu erhalten, da diese sechsmonatige Praxiszeit den einzigen Praxisbezug darstellt, den ein Antragsteller verbindlich erbringen muss. Erfreulich war, dass sich im Zuge der Diskussion herausstellte, dass die Baustellenpraxis zahlreichen Vertretern sowie auch dem Vertreter der freiwilligen Mitglieder, Herrn Dahinten, wichtig ist. Dies führte letztendlich zum spontan eingebrachten Antrag von Herrn Jourdan (BDA), die Berufspraxis-VO doch nicht zu ändern und sie so zu belassen wie sie ist. Dieser Antrag erhielt überraschenderweise eine Mehrheit. 

Interessant ist die Tatsache, dass der BDA – als Antragsteller – nicht geschlossen hinter seinem ursprünglichen eigenen Antrag stand.

Der 2. Antrag zum Leistungswettbewerb erhielt volle Zustimmung und wurde somit angenommen. Es wurde beschlossen, die BAK aufzufordern, ein Rechtsgutachten mit dem Ziel der Findung einer positiven Definition des Begriffs Leistungswettbewerb in Bezug auf VGV-Verfahren zu beauftragen.

Der 3. Antrag zur Preisgleitklausel als Inflationsausgleich wurde nach Zustimmung des Antragstellers, Herrn Greiner (BDA), als Auftrag an den Vorstand und die Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben mit dem Ziel, die Klausel nicht in die HOAI, sondern in die Architekten-Verträge zu übernehmen. Eine Abstimmung entfiel.

Die nachfolgenden Impulsvorträge mit Diskussion und der sich anschließende Ehrenamtsabend fand in entspannter Atmosphäre statt und diente dem Austausch, dem Netzwerken und Knüpfen von Kontakten untereinander.

Keine Veränderung beim Thema neue Beitragsordnung auf der VV am 06.10.2021

Die Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 fand dieses Mal als Hybrid-Veranstaltung statt (der Präsenzteil in der Stadthalle Limburg). Die Art der Teilnahme war jedem Vertreter*innen freigestellt. 36 Vertreter wählten die Präsenz in Limburg, um die 19 Vertreter*innen nahmen online teil. 

Das Veranstaltungsmanagement war nach den Erfahrungen der letzten beiden Veranstaltungen professioneller    sowohl in Bezug auf die Organisation als auch auf die Durchführung der hybriden Veranstaltung inklusive des digitalen Abstimmungsverfahrens. Auf der Agenda stand nur ein einziges Thema: 

Findung einer neuen Beitragsordnung

Der Vorstand der AKH hatte hierfür ausdrücklich diese separate Vertreterversammlung angesetzt, um das schon seit 2014 immer wieder in verschiedenen Anläufen bearbeitete Thema „Beitragsstrukturreform“ in einem neuen finalen Versuch beschließen zu lassen. Im Nachgang gab der Schatzmeister, Herr Exler, noch einen kurzen Stand zur Renovierung des Kammergebäudes (nicht Thema dieses Artikels).

Zur Diskussion standen beim Thema „Beitragsstrukturreform“ 2 Modelle:

  •  das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB – bereits in der letzten VV vorgestellt (siehe hierzu Artikel „Interessante Entwicklung beim Thema Beitragsstrukturreform“ vom 14. November 2020 auf unserer Webseite)
  •  ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Um es vorweg zu nehmen:

Weder das Modell des BDB noch das Gegenmodell des VfA fand eine Mehrheit der anwesenden Vertreter*innen, so dass alles beim Alten bleibt und die alte Beitragsordnung die neue Beitragsordnung sein wird.

In einer intensiv und engagiert geführten Debatte wurden nicht nur eine Vielzahl von Argumenten für oder gegen die jeweiligen Modelle ausgetauscht, sondern es zeigten sich auch unerwartete positive Aspekte und Argumente, aber teilweise leider auch ernüchternde Haltungen und Statements verschiedener Vertreter*innen, Wahlgruppen und Verbände.

Negativ muss aus Sicht der FoN festgestellt werden, dass sich die Wahlgruppe WGAÖ (Wählergemeinschaft der Architektinnen und Architekten im öffentlichen Dienst) als reine Klientelvertretung zeigte, die nur „Ihre“ Wähler und Mitglieder im Blick hat und jegliche Modifizierung hin zu einer gerechteren, sozialer ausgerichteten Beitragsstruktur strikt ablehnte. Welch Wandel! War doch die WGAÖ zu Beginn der Diskussionen im Jahre 2014 mit der FoN und IHA zusammen einer der stärksten Verfechter für eine neue Beitragsstruktur in Form eines mehrstufigen Systems.

Erwähnt werden sollte an dieser Stelle der Hinweis eines Vertreters der WGAÖ, dass man „seinen“ angestellten und beamteten Kollegen*innen und Mitgliedern eine aufgrund ihrer Einkommenssituation doch erhebliche Beitragssteigerung nicht vermitteln bzw. zumuten könne und daher mit vielen Austritten zu rechnen sei. Dies sorgte bei der FoN und vielen anderen Vertretern*innen für Unverständnis und Kopfschütteln. Unter anderem wurde angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass gutverdienenden Wähler der WGAÖ Höchstbeiträge nicht zuzumuten seien – bekanntlich beziehen Architektinnen und Architekten des öffentlichen Dienstes bereits mit Arbeitsantritt im öffentlichen Dienst ein überdurchschnittlich hohes Grundgehalt. Auch die sich daraus ergebende unsolidarische Haltung der WGAÖ gegenüber den nicht so gut verdienenden Mitgliedern der Kammer erschreckte eine Vielzahl der Vertreter*innen.

Des Weiteren überraschte ein Statement des VfA, dass man doch mit dem Antrag eines „Einheitsbeitrages“ im Prinzip dasselbe Ziel verfolge wie der BDB, aber auf anderer Basis. Ein „Gleitzonenmodell“ dasselbe Prinzip wie ein Einheitsbeitrag? Verstehen mögen solche Aussagen und Haltungen andere…..

 

Positiv überraschte dafür die Offenheit anderer Vertreter*innen gegenüber dem BDB-Modell, die darin die Chance für ein echtes neues statusunabhängiges, solidarisches und gerechteres Beitragsmodell erkannten. Leider konnten sich diese Vertreter*innen in der finalen Abstimmung doch nicht zu einem Votum für das BDB-Modell durchringen, da ihnen wohl noch einige Punkte zu unklar erschienen.

Die Abstimmung über das BDB-Modell erfolgte auf Antrag der WGAÖ geheim, über den VfA-Antrag wurde offen abgestimmt. Beide Ergebnisse waren denkbar knapp, wobei der BDB-Antrag aufgrund seiner satzungsändernden Wirkung eine qualifizierte Mehrheit von 33 Ja-Stimmen erfordert hätte, die dann doch deutlich verpasst wurde. Der VfA-Antrag wäre mit einer einfachen Mehrheit angenommen worden, da er keine Satzungsänderung bedurft hätte.

Ergebnis BDB: 22 Ja; 21 nein; 8 Enthaltungen  =  Antrag abgelehnt

Ergebnis VfA: 24 Ja; 26 nein; 3 Enthaltungen  =  Antrag abgelehnt

Auch wenn die Abstimmungen zu keiner Entscheidung für ein neues Modell führten und durch die damit verbundene Beibehaltung der alten Beitragsordnung den Mitgliedern der WGAÖ eine Veränderung ihrer Beiträge „erspart“ bleibt, bewerten wir von der FoN als Befürworter und Unterstützer des BDB-Modelles den Ausgang der Abstimmungen mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Zum einen konnte der „Einheitsbeitrag“ bereits zum zweiten Mal verhindert werden – im ersten Anlauf fand seinerzeit der Antrag des Vorstandes keine Mehrheit. Zum anderen ist es leider wieder nicht gelungen, ein neues statusunabhängiges solidarisches und gerechteres Beitragsmodell zu verabschieden.

Trotz dieses Ausganges wird die FoN vor allem aufgrund der positiven Resonanz und Gespräche in der Vertreterversammlung bzgl. des BDB-Modelles weiterhin alles daran setzen, das Thema neue Beitragsordnung hin zu einem statusunabhängigen solidarischen und gerechteren Beitragsmodell voranzutreiben.

Fakten, Hintergründe, Meinungen und Reaktionen zu den Beitragsmodellen des BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen zwei Beitragsmodelle zur Diskussion, die unterschiedlicher in Ihrer Ausprägung und Wirkung kaum sein konnten. 

  • das statusunabhängige, einkommensabhängige „Gleitzonenmodell“ des BDB 
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Gemein war beiden Modellen lediglich der Ansatz, dass es innerhalb der neuen Beitragsordnung keine Unterscheidung mehr in angestellte und selbstständige Architekten*innen geben soll (statusunabhängig).

Kurz zur Ausgangslage:

Die seit 2014 geführte Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles mündete nach mehreren Versuchen, ein neues Beitragsmodell zu verabschieden und zu implementieren, im Jahre 2016 in einem von der alten Vertreterversammlung einstimmig (bei einer Enthaltung) gefassten Beschluss: Beschlossen wurde die Einführung eines statusunabhängigen, einkommensunabhängigen, mehrstufigen Beitragsmodell (Siehe auch hierzu Artikel „Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform“ und im DAB Januar 2017).

Auf diesen Beschluss, der bis heute Gültigkeit hat und rechtsverbindlich ist, galt es, im neuen Anlauf in der VV am 06. Oktober zur Findung einer neuen Beitragsordnung anzusetzen. Da diese wichtige Tatsache vor allem den neuen Vertreter*innen, die bei der damaligen Abstimmung noch nicht Mitglieder der Vertreterversammlung waren, aber auch sicherlich bei einigen „älteren“ Vertreter*innen nicht bekannt bzw. nicht mehr in Erinnerung war, machte Jürgen Schulz-Anker (FoN) explizit in einem Statement darauf aufmerksam, da die Präsidentin Frau Holz in ihrer Einführung nicht darauf hingewiesen hatte.

Während der Antrag des BDB dem damals gefassten Beschluss entsprach und sogar in seiner Ausfertigung und Variabilität optimiert worden war, überraschte der Antrag eines „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA, da dieser diametral dem Beschluss aus dem Jahre 2016 entgegenstand. Auch hierauf hatte Jürgen Schulz-Anker in seinem Statement hingewiesen und die Frage aufgeworfen, ob daher der VfA-Antrag überhaupt behandelt werden solle. Des Weiteren stellte er die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Antrages, war doch ein ähnliches Modell eines Einheitsbeitrages bereits zu Beginn der Beitragsstrukturdebatte im Jahr 2014 vom Vorstand der AKH ausgearbeitet, propagiert und zur Abstimmung gestellt worden, jedoch in der darauffolgenden Vertreterversammlung gescheitert. Dieser Vorstoß fand jedoch keine breite Zustimmung, so dass beide Anträge vorgestellt, diskutiert und zur Abstimmung gebracht wurden.

Warum fand keiner der beiden Anträge eine Mehrheit in der VV?

Die Hauptgründe liegen wohl in den „Systemen“ der beiden vorgestellten Modelle. Das Modell des Einheitsbeitrages wurde von einer Vielzahl der Vertreter*innen als ungerecht und unsolidarisch abgelehnt trotz des vermeintlich „gerechten“ einheitlichen Beitrages für alle. Viele Mitglieder ließen erkennen, dass es nicht vermittelbar sei, wenn gutverdienende Kollegen*innen eine Beitragssenkung erhalten, aber geringverdienende Kollegen*innen eine Erhöhung, die quasi die besserverdienenden Kollegen*innen „subventionieren“ würde. Vor allem im Verhältnis von selbstständigen Büroinhabern*innen gegenüber ihren angestellten Kollegen*innen wurde eine große Diskrepanz und Vermittlungsproblematik gesehen.

Auch das „Gleitzonenmodell“ des BDB wurde kritisch bewertet. Hauptkritikpunkt war, dass die obere und untere Beitragsgrenze zu dicht beieinander lag und somit der Effekt der Spreizung zwischen den Grenzen zu gering war. Des Weiteren missfiel, dass die untere Grenze mit einem zu hohen Beitrag und die obere Grenze mit einem zu niedrigen Beitrag angesetzt war. Dies hätte dazu geführt, dass die geringverdienenden Kollegen*innen deutlich mehr belasten worden wären zu Lasten der besserverdienenden Kollegen*innen. Interessanterweise war zwischen den Zeilen bei einigen Vertretern*innen herauszuhören, dass sich bei einer Modifikation durch Vergrößerung der Spreizung zwischen der unteren und oberen Beitragsgrenze bei gleichzeitiger Absenkung der unteren Grenze und Anhebung der oberen Grenze ein größeres Zustimmungspotential ergeben hätte.

Objektiv betrachtet ist aufgrund der vorgebrachten Argumente, Äußerungen und teilweise berechtigten Kritik nachvollziehbar, dass es zu keiner finalen Entscheidung kam.

Aufgrund der o.g. positiven Reaktionen für das „Gleitzonenmodell“ besteht doch die Hoffnung, eine neue statusunabhängige, soziale und gerechte Beitragsordnung zu finden. Die FoN wird sich hierfür weiterhin einsetzen.

Vergleich Beitragsmodelle BDB und VfA

Bei der Vertreterversammlung am 06. Oktober 2021 standen 2 Beitragsmodelle zur Diskussion:

  • ein statusunabhängiges, einkommensabhängiges „Gleitzonenmodell“ des BDB
  • ein statusunabhängiges „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA

Nachfolgend eine zusammenfassende Vorstellung beider Modelle.

Einführend hierzu eine kurze Erklärung des Begriffs „statusunabhängig“: Gemäß der gültigen Beitragsordnung erfolgt die Beitragsfestsetzung auf Basis des Status jedes einzelnen Mitgliedes in seiner Tätigkeit als angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in. Dieser Status wirkt sich auf die jeweiligen Beiträge aus. Selbstständige Architekten zahlen einen Regelbeitrag, angestellte Architekten*innen einen verminderten Beitrag (aktuell die Hälfte des Regelbeitrag für Selbstständige).

Seit Beginn der Diskussion über die Novellierung des Beitragsmodelles im Jahr 2014 wurde zeitgleich über die Auflösung dieser Statuskonstellation debattiert mit dem Ziel, in der neuen Beitragsordnung nicht mehr in angestellte/r oder selbstständige/r Architekt*in zu unterscheiden. Der Ansatz, diese statusbezogene Unterscheidung abzuschaffen, fand eine breite Zustimmung innerhalb der Vertreterversammlung. Beide nun in der VV eingereichten Modelle basieren auf diesem Ansatz eines statusunabhängigen Beitragsmodelles. Das bedeutet jedoch nicht, dass in geschäftlichen Verhältnissen die Unterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten*innen aufgelöst werden soll. Diese bleibt weiterhin bestehen.

Prinzip „Gleitzonenmodell“ BDB:

Das „Gleitzonenmodell“ des BDB basiert auf der Idee eines einkommensabhängigen Modells mit einem Höchstbeitrag, einem Mindestbeitrag und einer zwischengeschalteten „Gleitzone“. Der Mindest- und Höchstbeitrag stellt die untere bzw. die obere Grenze des Modells dar. Wer also bis zur Untergrenze oder weniger verdient, zahlt den Mindestbeitrag, wer mehr verdient als die Obergrenze bezahlt den Höchstbeitrag. In der zwischengeschalteten „Gleitzone“ erfolgt eine individuelle Beitragsfestlegung entsprechend dem Verdienst/Einkommen des jeweiligen Mitgliedes. Geringverdienern*innen unterhalb des Mindestbeitrages soll mittels einer Härtefallregelung die Möglichkeit der Kammermitgliedschaft ermöglicht werden.

Für die Ermittlung und Festlegung der jeweiligen Beiträge werden lediglich der individuelle Versorgungswerkbeitrag jedes Mitgliedes benötigt, den das Mitglied selbstständig auf einem speziell dafür eingerichteten Portal der AKH-Homepage eingibt. Die Beitragsfestsetzung erfolgt dann automatisch mittels vordefinierter Formel. Auch wenn das Modell auf den ersten Blick vielleicht etwas aufwendig erscheint, ist es jedoch bei genauer Betrachtung aufgrund seines Systems und mit Hilfe digitaler Technik (Software/Programm/Portal) für jeden einfach zu handhaben, garantiert einen gerechten Beitrag sowie die erforderliche Deckung für den Haushalt.

Prinzip „Einbeitragsmodell“ VfA

Das „Ein-Beitrag-Modell“ des VfA basierte auf der Idee der Gleichstellung aller Mitglieder: „Ein Beitrag für alle“ –  ein Mitglied, ein Beitrag. Hier greift das Prinzip eines einheitlichen Beitrages für jedes Mitglied, egal ob als Gering-, Mittel- oder Spitzenverdiener*in, als Mitglied mit Halbtagsstelle oder als Inhaber*in eines florierenden Büros – alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag.

Der Beitrag ist so angesetzt, dass er die erforderliche Deckung für den Haushalt garantiert, kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt werden, wenn es die haushalterische Lage erfordert. So einfach und vermeintlich charmant das Modell eines „Einheitsbeitrages“ auf den ersten Blick erscheint, bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die persönlichen Situationen und Lebenslagen der Mitglieder vollkommen außer Acht gelassen werden. Lediglich extreme Härtefälle können mittels einer Härtefallregelung abgemildert werden.

Ergebnisse und Besonderheiten der Vertreterversammlung vom 1. Dez. 2020

Die Vertreterversammlung am 01. Dezember 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie unter ungewohnten Umständen und Bedingungen statt: So wurde sie nicht im Haus der Architekten in Wiesbaden, sondern in einer der Hallen der Messe Offenbach durchgeführt, um die coronabedingten Auflagen und Anforderungen erfüllen zu können (siehe hierzu separaten Artikel). Desweiteren war die Tagesordnung kurzfristig um einige Punkte gekürzt worden, um die Veranstaltung möglichst kurz zu halten. So waren Anträge zur Beitragsstrukturreform (siehe hierzu separaten Artikel) und zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von den Antragstellern zurückgezogen worden. Auch hatte Präsidentin Holz den Umfang ihrer Rede reduziert und lediglich ein paar Hauptpunkte herausgegriffen und vertieft. Als weitere Besonderheit wurde anstelle der üblichen Abstimmung per Handzeichen diesmal per Tablet oder Smartphone mittels Abstimmungsapp abgestimmt (siehe hierzu separaten Artikel).

Es waren 41 von 65 Vertreter*innen anwesend. Somit war die VV formal beschlussfähig und konnte durchgeführt werden. (Es ist in diesem Zusammenhang zur Diskussion zu stellen, ob dies auch im Sinne der demokratischen Verfasstheit der Kammer sei, und ob eine VV unter diesen Rahmenbedingungen auch legitim sei. Wir von der FoN haben da unsere Zweifel.) Trotz der ungewohnten Situation – jeder Vertreter an einem eigenen Tisch, Kaffee-/Teeservice und Mittagessen am Tisch, Rednerbeiträge und Fragen nur an Saalmikrofonen – verlief die VV in relativ entspannter Atmosphäre, obwohl der Wunsch bestand, während der gesamten Veranstaltung Masken zu tragen und am Platz zu bleiben.

Die Kürzung der Tagesordnung hatte zur Folge, dass aus Sicht der FoN wichtige Anträge wie z.B. zur Novellierung der Beitragsstruktur und zur aktuellen Erhöhung des Mitgliedbeitrages nicht behandelt wurden und somit auf die Agenda der diesjährigen VV gesetzt werden müssen.

Für die FoN standen folgende Tagesordnungspunkte im Fokus:

  • Haushalt Kammer und Akademie 2021
  • Sanierung Kammergebäude
  • Antrag FoN: Prüfung Durchführung Vertreterversammlung als Online-Veranstaltung
  • Datenbank Bauvorlageberechtigung

Haushalt Kammer und Akademie 2021:
Die beiden Haushaltsentwürfe für die Kammer und Akademie 2021 wurden nach ihrer Vorstellung ohne Rückfragen und Diskussion direkt verabschiedet (AKH Ergebnis 38/0/3; Akademie 39/0/2 – ja/ Enthaltung/nein). Dies lag auch daran, dass die FoN Ihren Antrag gegen eine Haushaltssteigerung zurückgezogen hatte. Wichtig zu erwähnen ist, dass mit der Verabschiedung des Haushalts der Auftrag zur Weiterführung der Planung der Haussanierung verbunden ist.

Sanierung Kammergebäude:
In einer ca. 25-minütigen Videoschaltung stellte der planende Architekt Herr Eckert (EHM Architekten, Wiesbaden) den Stand der Planung/Kosten vor. In der anschließenden Aussprache ging es u.a. um energetische Komponenten der Sanierung/alternatives Heizsystem Geothermie/Pellets (Nachfrage FoN), sowie den Einsatz von Sonnenschutzgläsern (Nachfrage BDA). und um eEine Nachfrage, ob bereits eine Schadstoffanalyse durchgeführt wurde (LBIH Hessen) wurde verneint.

Die Aussprache endete mit einem Plädoyer der FoN, bei der Sanierung nicht nur Nachhaltigkeit auf allen Ebenen einzufordern sondern auch selbst beim eigenen Gebäude umzusetzen. Da die AKH Vorbildfunktion habe und daher an einer perfekten Sanierung von Politik/Öffentlichkeit/Presse gemessen werde, wäre der Imageschaden bei einer Nichteinhaltung unabsehbar.

Dieses Plädoyer wurde trotz überraschender Gegenreaktion seitens des Schatzmeisters Exler von anderen Vertretern unterstützt. Hauptgeschäftsführer Dr. Kraushaar versicherte abschließend, dass alle angebrachten Punkte dem „Steuerungskreis Haussanierung“ vorlegt würden mit einer Rückmeldung in der nächsten VV. In diesem Zusammenhang ist die Ankündigung von Schatzmeister Exler zu erwähnen, dass man sich mit Verabschiedung des Haushalts und dem dadurch verbundenen Auftrag zur Weiterführung der Planung der Haussanierung nunmehr in der Phase der Erstellung von Leistungsverzeichnisse befinde. Dies führte zu einem Protest einzelner Vertreter. Architekt Herr Eckert hatte nämlich lediglich von einem »Stand der Planung in der Leistungsphase 2,5«  gesprochen. Schatzmeisters Exler musste sich in diesem Punkt berichtigen.

Antrag FoN Online-Veranstaltung:
Ein für die FoN wichtiger Tagesordnungspunkt war der eigene Antrag, den Vorstand mit der Prüfung der Umsetzungsmöglichkeit einer Vertreterversammlung als Online-Veranstaltung zu beauftragen. Hintergrund dieses Antrages war die aktuelle Corona-Situation und die damit verbundene Einschränkung bei der Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Ziel des Antrages war es, der AKH ein rechtsicheres Instrument zur Hand zugeben, im Fall der Fälle alternativ Vertreterversammlungen auch als Online-Veranstaltungen durchzuführen. Keineswegs verfolgte der Antrag das Ziel, die gängige Praxis der Präsenzveranstaltungen durch Online-Veranstaltungen zu ersetzen

Der Antrag wurde mit 31/9/1 angenommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der potentiellen Möglichkeiten von Online-Veranstaltungen erstaunen jedoch die 9 Enthaltungen und die Nein-Stimme.

Zentrale Datenbank Bauvorlageberechtigung:
Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag zur Schaffung einer zentralen Datenbank zur deutschlandweiten Abfrage der Bauvorlageberechtigung, in die jede Architektenkammer und jede Ingenieurkammer aus Deutschland ihre Bauvorlagenberechtigtenliste einbringen soll. Mit Hilfe dieser Datenbank, federführend bei der AKH angesiedelt, soll künftig jedes beliebige Bauamt in Deutschland im Zuge der kommenden digitalen Bauantragsverfahren in die Lage versetzt werden, zu erfragen, ob ein/e Entwurfsverfasser*in bauvorlageberechtigt (bzw. nachweisberechtigt) ist oder nicht.

Da es wohl auf Ministerialebene Bestrebungen gibt, den Kammern die automatische Verleihung der Bauvorlageberechtigungen an Ihre Mitglieder zu entziehen, ist die Implementierung einer solchen Datenbank sicherlich als bundesweite Gegenstrategie hilfreich. Dier FoN unterstützt daher dieses Vorhaben. Der Antrag wurde mit 39/1/1 angenommen.

Neues Abstimmungstool bei der Vertreterversammlung am 01. Dez. 2020

In der Vertreterversammlung am 01. Dezember 2020 wurde erstmals anstelle der üblichen Abstimmung per Handzeichen mittels eines alternativen digitalen Abstimmungsverfahren abgestimmt – und zwar per Tablet oder Smartphone mit einer Abstimmungs-App.

Grund hierfür war, dass aufgrund der durch Corona eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten während der VV und der großen Dimensionen im Veranstaltungssaal (weit auseinanderstehende Tische etc.) eine Abstimmung per Handzeichen nicht praktikabel und vor allem unübersichtlich geworden wäre.

Das Prozedere war recht unkompliziert. Voraussetzung war lediglich die Verfügbarkeit eines Smartphone oder Tablets. Aber auch ohne eigenes Gerät wäre eine Abstimmung möglich gewesen, da die AKH für diese Fälle Abstimmungsgeräte bereitgestellt hatte.
Es musste keine App heruntergeladen werden, sondern man musste sich via Internet auf einer eigens eingerichteten Plattform einloggen und dann dort seine Abstimmung durchführen.

Das Abstimmungsverfahren stellte sich zwar als effektiv heraus, die Ergebnisse lagen schnell und korrekt vor.
Leider war jedoch auf eine Visualisierung der Abstimmung z.B. mittels Projektion oder Monitor verzichtet worden. Somit konnte das Abstimmungsverhalten der anderen Vertreter nicht erkannt werden. Dies machte den Prozess nicht nur unpersönlich, sondern die Abstimmungsprozesse hatten eher den Charakter von geheimen Abstimmungen.

Hier besteht also erheblicher Nachbesserungsbedarf, sollte das Verfahren weiter angewendet werden !

Der »lange Weg« zur VV 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die beiden für das Jahr 2020 turnusgemäß angesetzten Vertreterversammlungen nicht wie geplant durchgeführt werden. Musste die erste VV infolge des 1. Lockdowns ersatzlos abgesagt werden, erwies sich die Durchführung der zweiten VV als äußerst kompliziert. 

Auf Grundlage der von der Bundesregierung erlassenen Ausnahmegenehmigung für die Durchführung digitaler Online-Vertreterversammlung für z.B. Aktiengesellschaften oder andere Verbände und Vereine, versuchte die AKH bei den zuständigen Ministerien der hessischen Landesregierung auch für die Durchführung der VV eine Genehmigung zu erwirken. Leider vergeblich! Zwar wurde seitens der Ministerien eine Duldung der Ergebnisse einer Online-VV zugesagt, diese Ergebnisse hätten dann jedoch in einer regulären späteren VV nochmals bestätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Vorstand der AKH doch zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung unter Berücksichtigung der geforderten Auflagen und Anforderungen inklusive Erstellung eines Hygienekonzeptes. Die Möglichkeit einer Verschiebung der VV ins nächste Jahr war seitens des Vorstandes verworfen worden, da dies u.a. einen Kammer-Notbetrieb zur Folge gehabt hätte.

Aufgrund der beengten Räumlichkeit im Haus der Architekten in Wiesbaden war klar, dass eine Präsenzveranstaltung hier nicht möglich war. Die AKH hatte daher bereits die für den Architektentag am 21. Oktober angemietete Hugenottenhalle in Neu-Isenburg vorsichtshalber als alternativen Ausweichort für die VV vorgesehen, musste jedoch dann auf eine andere Räumlichkeit als Austragungsort umschwenken und zwar auf die Offenbacher Stadthalle sowie zusätzlich auf die Stadthalle Limburg.

Grund für die Anmietung zweier Räumlichkeiten war die Befürchtung, dass bei zu geringer Teilnehmerzahl die VV nicht beschlussfähig wäre und abgesagt werden müsste, so dass erst in einer zweiten zeitnahen VV, die dann auch satzungsgemäß bei geringerer Teilnehmerzahl beschlussfähig wäre, die Veranstaltung durchgeführt werden könne.

War es im Rahmen dieser Vorbereitungen bereits zu ersten kritischen Nachfragen und Protesten vereinzelter Vertreter gekommen – Kritikpunkt war u.a. dass die AKH die Priorisierung der vermeintlichen Pflichtdurchführung der VV vor die gesundheitlichen Risiken und Gefahren für die Vertreter stellte – so kam es nach Erhalt der Anfang November versendeten VV-Unterlagen u.a. aufgrund ungenügender Informationen zur Durchführung der VV und fehlendem Hygienekonzept zu erneuten kritischen Reaktionen aus Teilen der Vertreterschaft.

Des Weiteren überraschte auch die Zusendung von Corona-Schnelltests kurz vor Veranstaltung zur eigenen Anwendung, die 24 Stunden vor der VV von jedem Vertreter selbst durchgeführt werden sollten. Alternativ wurde jeder Vertreter aufgefordert bei Nicht-Selbsttestung eine Unbedenklichkeitserklärung abzugeben, dass man nicht an Corona erkrankt sei.

Nicht nur die FoN sondern auch Vertreter anderer Verbände und Gruppierungen stellten daraufhin erneut kritische Nachfragen und baten um Erklärungen, z.B. zum Hygienekonzept, zur Durchführung der VV, zur möglichen Gefahr einer Infektion aufgrund der Teilnahme bei der VV, zur von der AKH vorgeschlagenen Selbstanwendung der zugesandten Schnelltests, die laut RKI jedoch nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden durften.

Statt auf die Fragen der Vertreter dezidiert einzugehen, wurden seitens der AKH teilweise nur ungenügende oder auch gar keine Antworten gegeben. Im Fall der Schnelltests bekräftigte Hauptgeschäftsführers Dr. Kraushaar mehrfach, dass die Selbstanwendung möglich und erlaubt sei – was faktisch nicht wahr war und ist.

Vertrauensbildende Maßnahmen und Aktivitäten sehen anders aus.

Am 26. November wurde überraschenderweise allen Vertretern mitgeteilt, dass die Vertreterversammlung in die Messehallen der Offenbacher Messer verlegt werden muss, da die Stadt Offenbach inzwischen vom Land Hessen verpflichtet wurde, in der Stadthalle umgehend ein Impfzentrum einzurichten.

Welch »langer Weg« zur VV 2020 …

Interessante Entwicklung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 war von der Mehrheit der Vertreter der vom BDB eingereichte Antrag zur Änderung der Kammerbeiträge als sog. Prüfauftrag an den Vorstand angenommen worden. Gemäß dieses Prüfauftrags wurde seitens des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar auf Basis der einreichten Unterlagen eine mögliche Umsetzung eines 2-stufigen, statusunabhängigen Beitragssystem geprüft und in einer zustimmungskonformen Form an den BDB zur weiteren und finalen Ausarbeitung zurückgegeben.

Der BDB konkretisierte daraufhin im Laufe des Jahres dieses Beitragsmodell, es wurde zu einem ein 2-stufiges Modell mit einer sog. »Gleitzone« weiterentwickelt. Das Modell basiert auf veränderbaren oberen und unteren Schwellenwerten, die aus Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleitet sind, und legt innerhalb dieser Schwellenwerte (Gleitzone) die Mitgliedsbeiträge entsprechend dem jeweiligen Einkommen der Mitglieder exakt fest, was zu einem transparenten und gerechten Gesamtsystem führt.

Im Rahmen der Konkretisierung wurden seitens des BDB mehrere digitale Verbändegespräche durchgeführt, um zum einen den Verbänden das neue Modell vorzustellen und zum anderen mögliche Anregungen, Kritikpunkte und Verbesserungen aufnehmen und abstimmen zu können. Letztendlich ging es auch darum, eine mögliche Zustimmung für das neue Modell im Falle der Einbringung in der Vertreterversammlung auszuloten.

Das Modell wurde von den teilnehmenden Vertretern unterschiedlich bewertet, wobei sich Vertreter des BDA eher unentschlossen und Vertreter der WGAÖ eher zurückhaltend bis ablehnend äußerten. Für die WGAÖ wäre die Umsetzung eines solchen Beitragssystems nicht akzeptabel, weil Ihre Mitglieder wohl mehrheitlich nicht profitieren sondern eher schlechter gestellt würden.

Obwohl dieses Modell nicht dem ursprünglich von der FoN erarbeiteten und präferierten 4-Stufenmodell entspricht, kommt es jedoch aufgrund der entwickelten Gleitstufensystematik einer adäquaten vergleichbaren Umsetzung nahe. Die FoN hat sich daher entschlossen, dieses Modell zu unterstützen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie es in der kommenden Vertreterversammlung im Dezember 2020 aufgenommen und diskutiert wird. Hoffentlich positiv – die Abstimmung wird spannend!

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Prüfungsauftrages an den Vorstand zur Beitragsneuordnung

Der BDB (LV Hessen) hatte einen Antrag für eine Novellierung der Beitragsstruktur in Form eines statusunabhängigen 2 stufigen Beitragssystems eingebracht. Dieser wurde von einer Mehrheit der Vertreter positiv bewertet und führte zu einem unerwarteten Beschluss – denn vorausgegangen waren 2 Überraschungen:

Zum einen erklärte der BDA, dass er sich bei diesem Thema der Stimme enthalten werde – was vor allem deshalb überraschte, da er den seinerzeit gemeinsam von allem Verbänden und Wahlgruppen im Beratenden Ausschuss erarbeiteten und eingebrachten Antrag eines 4-stufigen statusunabhängigen Beitragssystem abgelehnte hatte. Zum anderen überraschte die Erklärung des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar, dass der eingebrachte Antrag in dieser Form trotz fristgerechter Einreichung nicht abstimmungsfähig sei, da keine ausgearbeitete Synopse einer neuen Beitragsordnung vorgelegt worden sei. Nach Protesten des BDB und anderer Vertreter machte Herr Dr. Kraushaar den Vorschlag, den Antrag als sog. Prüfungsauftrag an den Vorstand umzuformulieren. Dies wurde vom BDB letztendlich akzeptiert und vorgenommen. Die Mehrheit der Vertreter nahm diesen modifizierten Antrag an.

Wir als FoN haben uns entschieden, diesem Antrag zuzustimmen – auch wenn er nicht unserem Vorschlag eines 4-stufigens Systems entspricht -, weil er aber eine für uns wichtige Tatsache erfüllt, nämlich die Abschaffung der Statusunterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten. In wie weit nach der hoffentlich positiven Prüfung durch den Vorstand das neue Beitragssystem noch in unsere Richtung optimiert werden kann, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, ein möglichst für alle Architekten*innen gerechtes und solidarisches System umzusetzen.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass leider erneut ein Haushalt sowie Projekte ohne klare Kostenprognosen bzw. alternative Lösungen von der Vertreterversammlung verabschiedet wurden. Auch gibt zu denken, wie eine Reihe von Vertretern Ihren Auftrag als gewählte Vertreter wahrnehmen. Dies zeigt allein die teilweise bedenkenlose Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge um ca. 20 Prozent, die sicherlich eine Vielzahl von Kollegen*innen treffen wird.

Die eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Trotz allem wird sich die FoN weiterhin für eine offene und gleichberechtigte Kammer einsetzen.

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Sanierung und Modernisierung AKH Gebäude und Garten

Auf der Tagesordnung stand die geplante Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro: Das Thema Sanierung und Modernisierung des Gebäudes und der Gartenanlage wurde ebenfalls kontrovers diskutiert.

Unstrittig war für alle Vertreter, dass die Sanierung der Fassaden des Gebäudes umgehend in Angriff genommen werden muss, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, auch wenn sich nach wie vor die Frage stellte, warum das Gebäude bereits 13 Jahre nach seinem Umbau massive Fassadenschäden aufweist. Nicht nachvollziehbar waren jedoch für uns die vermeintliche Dringlichkeit und Unabdingbarkeit der beiden weiteren geplanten Vorhaben, nämlich die Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes wie z.B. Foyer und Flurbereiche sowie die Neugestaltung der Gartenanlage.

Vor dem Hintergrund der für alle 3 Maßnahmen vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro und der Haushaltsituation waren und sind aus unserer Sicht die beiden Umgestaltungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder erforderlich noch angemessen. Trotz nachvollziehbarer Argumente für einen alternativen Lösungsansatz einer stufenweisen Umsetzung, entschied sich jedoch die Mehrheit der Vertreter, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Es wurde beschlossen, alle 3 Maßnahmen als Ganzes umzusetzen. Der Vorstand wurde beauftragt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

 

Hier geht es weiter zum 3. wichtigen Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 24. September 2019: Enttäuschende Entscheidung beim Thema Mitgliederfeier zum 50-jährigen Jubiläum der AKH

In der Vertreterversammlung am 24. September 2019 wurde von der Mehrheit der Vertreter bedauerlicherweise der von der FoN eingebrachte Antrag zur Veranstaltung einer Jubiläumsfeier für alle Mitglieder der Architektenkammer zum 50-jährigen Bestehen der AKH abgelehnt. Hintergrund des Antrages war ein exklusiver Festakt mit Dinner und Live-Musik anlässlich dieses Jubiläums, der bereits am 17. Januar 2019 im RheinMain CongressCenter Wiesbaden von der AKH veranstaltet wurde. Hierzu waren lediglich 300 Gäste aus Ehrenamt (darunter sämtliche Mitglieder der Vertreterversammlung), Kultur, Politik und Wirtschaft eingeladen.

Da das 50-Jährige ein feiernswertes, besonderes Ereignis in der Historie der Kammer ist, steht die FoN auf dem Standpunkt, dass das auch mit allen Mitgliedern der Kammer gefeiert werden sollte. Denn die Mitglieder sind die tragende Säule der Kammer. Aus Sicht der FoN wäre ein Fest für alle Mitglieder nicht nur ein hervorragendes Zeichen der Wertschätzung der Kammer gegenüber ihren Mitgliedern, sondern hätte auch eine gute Gelegenheit zum Kennenlernen, Networking und Austausch untereinander sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kammer geboten.

Dies sah die Mehrheit der Vertreter in der Abstimmung leider anders: Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag von der Mehrheit der Vertreter bei 7 Ja-Stimmen und 12 Enthaltung abgelehnt. Die Art der Diskussion ließ relativ schnell erkennen, dass ein Teil der Vertreter unserem Antrag, seiner Intention und seinem Potential trotz unserer mündlich vorgetragenen Erklärung sehr kritisch und ablehnend gegenüberstand. Anders sind Aussagen wie z.B. „ein Fest nur mit Bier und Bratwurst ohne Message geht gar nicht“ oder „man möge lieber das Geld einem Künstler geben, der daraus eine Kunstwerk zum Jubiläum fertigen solle“ oder auch der Vorschlag, „man möge doch besser ein Richtfest nach der Sanierung des Kammergebäudes feiern“, nicht zu verstehen.

Das negative Votum enttäuscht nicht nur, weil ein signifikantes Zeichen in Richtung Wertschätzung der Mitglieder, Mitgliederbindung, Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der Architektenschaft und Förderung einer positiven Identifikation mit der Institution Kammer und ihrer Gremien verpasst wurde, sondern auch weil anscheinend einige Vertreter bedauerlicherweise hier keinen Handlungsbedarf sehen.

Trotz der Ablehnung wird sich die FoN des Themas „Kammer für alle Mitglieder“ weiter annehmen, da sich aus unserer Sicht eine starke Kammer nur durch eine starke Gemeinschaft und ein mitgliedschaftliches Miteinander erreichen lässt.

FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !