Ergebnisse und Besonderheiten der Vertreterversammlung vom 1. Dez. 2020

Die Vertreterversammlung am 01. Dezember 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie unter ungewohnten Umständen und Bedingungen statt: So wurde sie nicht im Haus der Architekten in Wiesbaden, sondern in einer der Hallen der Messe Offenbach durchgeführt, um die coronabedingten Auflagen und Anforderungen erfüllen zu können (siehe hierzu separaten Artikel). Desweiteren war die Tagesordnung kurzfristig um einige Punkte gekürzt worden, um die Veranstaltung möglichst kurz zu halten. So waren Anträge zur Beitragsstrukturreform (siehe hierzu separaten Artikel) und zur Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von den Antragstellern zurückgezogen worden. Auch hatte Präsidentin Holz den Umfang ihrer Rede reduziert und lediglich ein paar Hauptpunkte herausgegriffen und vertieft. Als weitere Besonderheit wurde anstelle der üblichen Abstimmung per Handzeichen diesmal per Tablet oder Smartphone mittels Abstimmungsapp abgestimmt (siehe hierzu separaten Artikel).

Es waren 41 von 65 Vertreter*innen anwesend. Somit war die VV formal beschlussfähig und konnte durchgeführt werden. (Es ist in diesem Zusammenhang zur Diskussion zu stellen, ob dies auch im Sinne der demokratischen Verfasstheit der Kammer sei, und ob eine VV unter diesen Rahmenbedingungen auch legitim sei. Wir von der FoN haben da unsere Zweifel.) Trotz der ungewohnten Situation – jeder Vertreter an einem eigenen Tisch, Kaffee-/Teeservice und Mittagessen am Tisch, Rednerbeiträge und Fragen nur an Saalmikrofonen – verlief die VV in relativ entspannter Atmosphäre, obwohl der Wunsch bestand, während der gesamten Veranstaltung Masken zu tragen und am Platz zu bleiben.

Die Kürzung der Tagesordnung hatte zur Folge, dass aus Sicht der FoN wichtige Anträge wie z.B. zur Novellierung der Beitragsstruktur und zur aktuellen Erhöhung des Mitgliedbeitrages nicht behandelt wurden und somit auf die Agenda der diesjährigen VV gesetzt werden müssen.

Für die FoN standen folgende Tagesordnungspunkte im Fokus:

  • Haushalt Kammer und Akademie 2021
  • Sanierung Kammergebäude
  • Antrag FoN: Prüfung Durchführung Vertreterversammlung als Online-Veranstaltung
  • Datenbank Bauvorlageberechtigung

Haushalt Kammer und Akademie 2021:
Die beiden Haushaltsentwürfe für die Kammer und Akademie 2021 wurden nach ihrer Vorstellung ohne Rückfragen und Diskussion direkt verabschiedet (AKH Ergebnis 38/0/3; Akademie 39/0/2 – ja/ Enthaltung/nein). Dies lag auch daran, dass die FoN Ihren Antrag gegen eine Haushaltssteigerung zurückgezogen hatte. Wichtig zu erwähnen ist, dass mit der Verabschiedung des Haushalts der Auftrag zur Weiterführung der Planung der Haussanierung verbunden ist.

Sanierung Kammergebäude:
In einer ca. 25-minütigen Videoschaltung stellte der planende Architekt Herr Eckert (EHM Architekten, Wiesbaden) den Stand der Planung/Kosten vor. In der anschließenden Aussprache ging es u.a. um energetische Komponenten der Sanierung/alternatives Heizsystem Geothermie/Pellets (Nachfrage FoN), sowie den Einsatz von Sonnenschutzgläsern (Nachfrage BDA). und um eEine Nachfrage, ob bereits eine Schadstoffanalyse durchgeführt wurde (LBIH Hessen) wurde verneint.

Die Aussprache endete mit einem Plädoyer der FoN, bei der Sanierung nicht nur Nachhaltigkeit auf allen Ebenen einzufordern sondern auch selbst beim eigenen Gebäude umzusetzen. Da die AKH Vorbildfunktion habe und daher an einer perfekten Sanierung von Politik/Öffentlichkeit/Presse gemessen werde, wäre der Imageschaden bei einer Nichteinhaltung unabsehbar.

Dieses Plädoyer wurde trotz überraschender Gegenreaktion seitens des Schatzmeisters Exler von anderen Vertretern unterstützt. Hauptgeschäftsführer Dr. Kraushaar versicherte abschließend, dass alle angebrachten Punkte dem „Steuerungskreis Haussanierung“ vorlegt würden mit einer Rückmeldung in der nächsten VV. In diesem Zusammenhang ist die Ankündigung von Schatzmeister Exler zu erwähnen, dass man sich mit Verabschiedung des Haushalts und dem dadurch verbundenen Auftrag zur Weiterführung der Planung der Haussanierung nunmehr in der Phase der Erstellung von Leistungsverzeichnisse befinde. Dies führte zu einem Protest einzelner Vertreter. Architekt Herr Eckert hatte nämlich lediglich von einem »Stand der Planung in der Leistungsphase 2,5«  gesprochen. Schatzmeisters Exler musste sich in diesem Punkt berichtigen.

Antrag FoN Online-Veranstaltung:
Ein für die FoN wichtiger Tagesordnungspunkt war der eigene Antrag, den Vorstand mit der Prüfung der Umsetzungsmöglichkeit einer Vertreterversammlung als Online-Veranstaltung zu beauftragen. Hintergrund dieses Antrages war die aktuelle Corona-Situation und die damit verbundene Einschränkung bei der Durchführung von Präsenzveranstaltungen. Ziel des Antrages war es, der AKH ein rechtsicheres Instrument zur Hand zugeben, im Fall der Fälle alternativ Vertreterversammlungen auch als Online-Veranstaltungen durchzuführen. Keineswegs verfolgte der Antrag das Ziel, die gängige Praxis der Präsenzveranstaltungen durch Online-Veranstaltungen zu ersetzen

Der Antrag wurde mit 31/9/1 angenommen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und der potentiellen Möglichkeiten von Online-Veranstaltungen erstaunen jedoch die 9 Enthaltungen und die Nein-Stimme.

Zentrale Datenbank Bauvorlageberechtigung:
Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um einen Antrag zur Schaffung einer zentralen Datenbank zur deutschlandweiten Abfrage der Bauvorlageberechtigung, in die jede Architektenkammer und jede Ingenieurkammer aus Deutschland ihre Bauvorlagenberechtigtenliste einbringen soll. Mit Hilfe dieser Datenbank, federführend bei der AKH angesiedelt, soll künftig jedes beliebige Bauamt in Deutschland im Zuge der kommenden digitalen Bauantragsverfahren in die Lage versetzt werden, zu erfragen, ob ein/e Entwurfsverfasser*in bauvorlageberechtigt (bzw. nachweisberechtigt) ist oder nicht.

Da es wohl auf Ministerialebene Bestrebungen gibt, den Kammern die automatische Verleihung der Bauvorlageberechtigungen an Ihre Mitglieder zu entziehen, ist die Implementierung einer solchen Datenbank sicherlich als bundesweite Gegenstrategie hilfreich. Dier FoN unterstützt daher dieses Vorhaben. Der Antrag wurde mit 39/1/1 angenommen.