Erste Anträge

Am 18.05.2009 hatten wir bereits folgende Anträge

bei dem noch amtierenden Vorstand eingereicht. Da uns in einem Antwortschreiben der AKH mitgeteilt wurde, dass wir entsprechend Geschäftsordnung erst mit Beginn der Mitgliedschaft in der Vertreterversammlung berechtigt sind Anträge einzureichen, werden wir diese Anträge erneut im Anschluss an die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung am 26.05.2009 beim neugewählten Vorstand ein mit Aufforderung zu Diskussion und Beschlussfassung in der nächstfolgenden Vertreterversammlung erneut einreichen.

Vorstand informiert Mitglieder nach Gutdünken

Die ursprüngliche Version des Tätigkeitsberichts des Vorstands an die Vertreterversammlung der AKH vom 17.12.2007 ist zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt durch eine neue, geänderte Version ersetzt worden:
in der neuen Version fehlt unter anderem der Punkt „Veranstaltung im deutschen Architekturmuseum (DAM)“ unter der Überschrift „Fortbildungsverpflichtung“ vollständig (siehe Rotmarkierung in Ursprungsversion). Es handel sich dabei um den Kommentar der Präsidentin zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am 15.11.2007.
Weiterhin wurden neben formalen Änderungen ein kompletter Absatz zum Thema „HOAI“ und Sätze zum Thema der Antragstellungen und Anerkennungen von Nachweisberechtigungen gestrichen.
Alle gestrichenen Textstellen haben eines gemeinsam:
sie berichten über Aktivitäten der AKH, die nicht so positiv verlaufen sind, wie sie hätten verlaufen sollen.
Ein solcher „geschäftsmäßiger“ Vorgang läßt die Arbeit des Vorstands in einem bemerkenswerten Licht erscheinen.
Wir haben die jetzige Vertreterversammlung mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, den Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme aufzufordern.