Hessens Architekten und Absolventen von Europa abgekoppelt!

In seinem Tätigkeitsbericht auf Seite 4 bezeichnet der AKH-Vorstand den derzeitigen Stand bei der Notifizierung von Studienabschlüssen an deutschen Hochschulen als Skandal.
Einerseits bedauert der AKH-Vorstand die jungen Leuten (= Absolventen), die sich einer langwierigen und umständlichen Einzelfallprüfung bei der Anerkennung ihres Abschlusses im Aufnahmemitgliedstaat unterwerfen müssen – im Gegensatz zu vielen ausländischen Kollegen, die in Deutschland arbeiten wollen.

Andererseits ist die AKH maßgeblich mitverantwortlich für die in Hessen geltenden Eintragungsvoraussetzungen in die Liste der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer, die auch nicht gerade kurzweilig und einfach sind:
bei Master-Abschluss mindestens 4 Jahre Studium + 2 Jahre Berufspraxis + (im Bericht nicht erwähnt) 80 Unterrichtsstunden, bzw. 3 Jahre Studium + 4 Jahre Berufspraxis + 400 Unterrichtsstunden bei Bachelor-Abschluss.

Hierbei geht der AKH-Vorstand (und die Akademie) davon aus (siehe Seite 13), „dass  durch viele Informationsveranstaltungen an den Hochschulen immer mehr zukünftige Absolventen über die vom Gesetzgeber vorgegebene Pflichtfortbildung für Absolventen informiert sind und somit auch so viele Teilnehmerzusagen vorliegen werden, dass eine kostendeckende Durchführung möglich sein wird“.

Es stellt sich die Frage, wer von beiden – hessischer Gesetzgeber oder AKH-Vorstand – bei dem vor 4 Jahren gefundenen Kompromiss über die Eintragungsvoraussetzungen federführend gewesen ist.
Ein Kompromiss, der sich nun als praktisch schwer realisierbar erweist und die hessischen Architekten von Europa abzukoppeln scheint, wie der AKH-Vorstand selbst feststellen muss.