Berufshaftpflichtversicherung

Entsprechend Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen bzw. neuer HBO müssen freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nach Angabe AKH ist dies nur in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen möglich.
Eine Objektversicherung allein sei nicht ausreichend, was durch ein Urteil des baden-württembergischen Berufsgerichts bestätigt worden sei (Tätigkeitsbericht, Punkt V., 4.).