Haushaltsausschuss Oktober 2014

Ein erster Kurzbericht von unserem Ausschussmitglied Rosita Gräf

Im Frühjahr 2014 bin ich in die Vertreterversammlung gewählt worden. Vielen Dank an alle Architekten/innen, die mich gewählt haben! Desweiteren hatte ich mich bereit erklärt, im Haushaltsausschuss mitzuarbeiten. In beiden Gremien bin ich nun also ein „Neuling“, ich habe daher das Jahr 2014 genutzt, mir die Kammer mit ihren Strukturen genauer anzusehen und Informationen zu sammeln.

Der Haushaltsausschuss tagte im Oktober 2014 zweimal. Wie auch in der Vertreterversammlung sind hier einige neue Mitglieder vertreten.

Im wesentlichen wurden die Haushaltplanungen 2015 für die Kammer und die Akademie vorgelegt. Um einen ersten Überblick zu bekommen, habe ich direkt in den Sitzungen sowie per eMail zahlreiche Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Die Vertreter der Kammer-Geschäftsstelle waren bemüht, mir umfassend Auskunft zu geben.

Mein Fazit des 1. Jahres:
Nach Auskunft der Geschäftsstelle ist für die Kammer noch nie ein Nachtragshaushalt gestellt worden, auch wenn die Einnahmen geringer als geschätzt ausgefallen sind. Jedoch wird der Kammerhaushalt durch interne Verrechnungen mit dem Akademiehaushalt in der Waage gehalten. Diese Verquickung der beiden Haushalte ist ein grundlegender Kritikpunkt für uns FON, dem in Zukunft weiter nachgegangen wird.
Die Kammerbeiträge bleiben in 2015 gleich. Es besteht im Ausschuss Konsens darüber, die Beitragsstruktur im Sinne der Gleichstellung aller Mitglieder in den verschiedenen Gremien grundlegend neu zu diskutieren.

FoN nimmt Akademie unter die Lupe

In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.

„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Fortbildungs-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz HASG verpflichtet die Architektenschaft zur Fortbildung. Die Durchführung ist in einer Fortbildungsordnung zu regeln, über die die Vertreterversammlung der AKH beschließt. Die Wahlgruppe FoN hält die bestehende Regelung mit einer Nachweispflicht für ungeeignet, eine qualifizierte berufliche Fortbildung sicherzustellen. Wir haben daher eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der Entwurf basiert auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA. Er wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar.

Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem abzuschaffen und durch ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen: Allein durch das Angebot der AKH durch z.B. Fachvorträge, Kammer-vor-Ort Veranstaltungen, Messen, Seminare, Open-Space, Tag der Architektur, Hessischer Architektentag, Tag der Baukultur, Tag des Baudenkmals usw. können die Mitglieder ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht vollumfänglich nachkommen. Eine Pflicht zum Punktesammeln und eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Regelung und Kontrolle durch die Kammer besteht nicht mehr. Ehrenverfahren können entfallen. Auf Wunsch können weiterhin Fortbildungsveranstaltungen mit Zertifikaten ausgestattet werden.

Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können.  Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Der Antrag wurde durch unser Mitglied Wolf Vogl in der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2014 vorgestellt und umfassend erläutert. Da die Vertreterversammlung viele neue Mitglieder hat, haben wir den Verbänden und Wahlgruppierungen Gespräche angeboten, um eine möglichst breite Basis für einen Konsens zu schaffen. Daher wurde der Antrag nicht zur Abstimmung gebracht, sondern zunächst zurückgezogen. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Akademie-Antrag zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Der gestellte Antrag sah vor, dass der Leiter der Akademie Herr Toyka in der nächsten Vertreterversammlung in Form eines Berichtes umfassend zu den Aufgaben und Leistungen der Akademie Auskunft geben solle. Wir erachten es angesichts der umfassenden Veränderung in der Zusammensetzung der neuen VV für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden.

Dem Antrag wurde von der Vertreterversammlung in einer leicht modifizierten Form in großem Konsens zugestimmt. Der schriftliche Bericht wird vom Vorstand (und nicht von der Geschäftsführung der Akademie) zur VV im Juni 2015 vorgelegt, und es wird eine Aussprache in der Vertreterversammlung geben.

Geschäftsordnungs-Anträge zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.

 

Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.

Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.

Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.

Anträge, Abstimmungen, Dokumente 2014-19

An dieser Stelle haben wir verschiedene Dokumente und Anträge zur Arbeit in der Vertreterversammlung in der laufenden Legislaturperiode 2014-19 zusammengestellt (die Links zu den Anträgen sind in den behandelnden Artikeln enthalten):

Anträge für die 1. Sitzung der VV am 02.06.2014:
Behandlung Transparenz-Antrag in der 2. VV Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen,
Behandlung Open-Space-Antrag in der 2. VV Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«

Die Anträge wurden vertagt und zusammen mit einem weiteren Antrag in der 2. Sitzung der VV am 01.09.2014 behandelt:
Behandlung Fortbildungs-Antrag in der 2. VV Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht

Anträge für die 3. Sitzung der VV am 02.12.2014:
Behandlung Geschäftsordnungs-Anträge in der 3. VV Antrag zur Transparenz und Beschleunigung des Informationsflusses in der Arbeit der VV
Behandlung Akademie-Antrag in der 3. VV Bericht zu Aufgaben und Leistungen der Akademie
Behandlung weiterer Fortbildungs-Antrag in der 3. VV Vorlage und Vorstellung einer neuen Fortbildungsordnung, mit Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu – bestehend)