Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.