Interessante Entwicklung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 war von der Mehrheit der Vertreter der vom BDB eingereichte Antrag zur Änderung der Kammerbeiträge als sog. Prüfauftrag an den Vorstand angenommen worden. Gemäß dieses Prüfauftrags wurde seitens des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar auf Basis der einreichten Unterlagen eine mögliche Umsetzung eines 2-stufigen, statusunabhängigen Beitragssystem geprüft und in einer zustimmungskonformen Form an den BDB zur weiteren und finalen Ausarbeitung zurückgegeben.

Der BDB konkretisierte daraufhin im Laufe des Jahres dieses Beitragsmodell, es wurde zu einem ein 2-stufiges Modell mit einer sog. »Gleitzone« weiterentwickelt. Das Modell basiert auf veränderbaren oberen und unteren Schwellenwerten, die aus Rechengrößen der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleitet sind, und legt innerhalb dieser Schwellenwerte (Gleitzone) die Mitgliedsbeiträge entsprechend dem jeweiligen Einkommen der Mitglieder exakt fest, was zu einem transparenten und gerechten Gesamtsystem führt.

Im Rahmen der Konkretisierung wurden seitens des BDB mehrere digitale Verbändegespräche durchgeführt, um zum einen den Verbänden das neue Modell vorzustellen und zum anderen mögliche Anregungen, Kritikpunkte und Verbesserungen aufnehmen und abstimmen zu können. Letztendlich ging es auch darum, eine mögliche Zustimmung für das neue Modell im Falle der Einbringung in der Vertreterversammlung auszuloten.

Das Modell wurde von den teilnehmenden Vertretern unterschiedlich bewertet, wobei sich Vertreter des BDA eher unentschlossen und Vertreter der WGAÖ eher zurückhaltend bis ablehnend äußerten. Für die WGAÖ wäre die Umsetzung eines solchen Beitragssystems nicht akzeptabel, weil Ihre Mitglieder wohl mehrheitlich nicht profitieren sondern eher schlechter gestellt würden.

Obwohl dieses Modell nicht dem ursprünglich von der FoN erarbeiteten und präferierten 4-Stufenmodell entspricht, kommt es jedoch aufgrund der entwickelten Gleitstufensystematik einer adäquaten vergleichbaren Umsetzung nahe. Die FoN hat sich daher entschlossen, dieses Modell zu unterstützen.

Es bleibt nun abzuwarten, wie es in der kommenden Vertreterversammlung im Dezember 2020 aufgenommen und diskutiert wird. Hoffentlich positiv – die Abstimmung wird spannend!