Der »lange Weg« zur VV 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die beiden für das Jahr 2020 turnusgemäß angesetzten Vertreterversammlungen nicht wie geplant durchgeführt werden. Musste die erste VV infolge des 1. Lockdowns ersatzlos abgesagt werden, erwies sich die Durchführung der zweiten VV als äußerst kompliziert. 

Auf Grundlage der von der Bundesregierung erlassenen Ausnahmegenehmigung für die Durchführung digitaler Online-Vertreterversammlung für z.B. Aktiengesellschaften oder andere Verbände und Vereine, versuchte die AKH bei den zuständigen Ministerien der hessischen Landesregierung auch für die Durchführung der VV eine Genehmigung zu erwirken. Leider vergeblich! Zwar wurde seitens der Ministerien eine Duldung der Ergebnisse einer Online-VV zugesagt, diese Ergebnisse hätten dann jedoch in einer regulären späteren VV nochmals bestätigt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Vorstand der AKH doch zur Durchführung einer Präsenzveranstaltung unter Berücksichtigung der geforderten Auflagen und Anforderungen inklusive Erstellung eines Hygienekonzeptes. Die Möglichkeit einer Verschiebung der VV ins nächste Jahr war seitens des Vorstandes verworfen worden, da dies u.a. einen Kammer-Notbetrieb zur Folge gehabt hätte.

Aufgrund der beengten Räumlichkeit im Haus der Architekten in Wiesbaden war klar, dass eine Präsenzveranstaltung hier nicht möglich war. Die AKH hatte daher bereits die für den Architektentag am 21. Oktober angemietete Hugenottenhalle in Neu-Isenburg vorsichtshalber als alternativen Ausweichort für die VV vorgesehen, musste jedoch dann auf eine andere Räumlichkeit als Austragungsort umschwenken und zwar auf die Offenbacher Stadthalle sowie zusätzlich auf die Stadthalle Limburg.

Grund für die Anmietung zweier Räumlichkeiten war die Befürchtung, dass bei zu geringer Teilnehmerzahl die VV nicht beschlussfähig wäre und abgesagt werden müsste, so dass erst in einer zweiten zeitnahen VV, die dann auch satzungsgemäß bei geringerer Teilnehmerzahl beschlussfähig wäre, die Veranstaltung durchgeführt werden könne.

War es im Rahmen dieser Vorbereitungen bereits zu ersten kritischen Nachfragen und Protesten vereinzelter Vertreter gekommen – Kritikpunkt war u.a. dass die AKH die Priorisierung der vermeintlichen Pflichtdurchführung der VV vor die gesundheitlichen Risiken und Gefahren für die Vertreter stellte – so kam es nach Erhalt der Anfang November versendeten VV-Unterlagen u.a. aufgrund ungenügender Informationen zur Durchführung der VV und fehlendem Hygienekonzept zu erneuten kritischen Reaktionen aus Teilen der Vertreterschaft.

Des Weiteren überraschte auch die Zusendung von Corona-Schnelltests kurz vor Veranstaltung zur eigenen Anwendung, die 24 Stunden vor der VV von jedem Vertreter selbst durchgeführt werden sollten. Alternativ wurde jeder Vertreter aufgefordert bei Nicht-Selbsttestung eine Unbedenklichkeitserklärung abzugeben, dass man nicht an Corona erkrankt sei.

Nicht nur die FoN sondern auch Vertreter anderer Verbände und Gruppierungen stellten daraufhin erneut kritische Nachfragen und baten um Erklärungen, z.B. zum Hygienekonzept, zur Durchführung der VV, zur möglichen Gefahr einer Infektion aufgrund der Teilnahme bei der VV, zur von der AKH vorgeschlagenen Selbstanwendung der zugesandten Schnelltests, die laut RKI jedoch nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden durften.

Statt auf die Fragen der Vertreter dezidiert einzugehen, wurden seitens der AKH teilweise nur ungenügende oder auch gar keine Antworten gegeben. Im Fall der Schnelltests bekräftigte Hauptgeschäftsführers Dr. Kraushaar mehrfach, dass die Selbstanwendung möglich und erlaubt sei – was faktisch nicht wahr war und ist.

Vertrauensbildende Maßnahmen und Aktivitäten sehen anders aus.

Am 26. November wurde überraschenderweise allen Vertretern mitgeteilt, dass die Vertreterversammlung in die Messehallen der Offenbacher Messer verlegt werden muss, da die Stadt Offenbach inzwischen vom Land Hessen verpflichtet wurde, in der Stadthalle umgehend ein Impfzentrum einzurichten.

Welch »langer Weg« zur VV 2020 …