Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Prüfungsauftrages an den Vorstand zur Beitragsneuordnung

Der BDB (LV Hessen) hatte einen Antrag für eine Novellierung der Beitragsstruktur in Form eines statusunabhängigen 2 stufigen Beitragssystems eingebracht. Dieser wurde von einer Mehrheit der Vertreter positiv bewertet und führte zu einem unerwarteten Beschluss – denn vorausgegangen waren 2 Überraschungen:

Zum einen erklärte der BDA, dass er sich bei diesem Thema der Stimme enthalten werde – was vor allem deshalb überraschte, da er den seinerzeit gemeinsam von allem Verbänden und Wahlgruppen im Beratenden Ausschuss erarbeiteten und eingebrachten Antrag eines 4-stufigen statusunabhängigen Beitragssystem abgelehnte hatte. Zum anderen überraschte die Erklärung des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar, dass der eingebrachte Antrag in dieser Form trotz fristgerechter Einreichung nicht abstimmungsfähig sei, da keine ausgearbeitete Synopse einer neuen Beitragsordnung vorgelegt worden sei. Nach Protesten des BDB und anderer Vertreter machte Herr Dr. Kraushaar den Vorschlag, den Antrag als sog. Prüfungsauftrag an den Vorstand umzuformulieren. Dies wurde vom BDB letztendlich akzeptiert und vorgenommen. Die Mehrheit der Vertreter nahm diesen modifizierten Antrag an.

Wir als FoN haben uns entschieden, diesem Antrag zuzustimmen – auch wenn er nicht unserem Vorschlag eines 4-stufigens Systems entspricht -, weil er aber eine für uns wichtige Tatsache erfüllt, nämlich die Abschaffung der Statusunterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten. In wie weit nach der hoffentlich positiven Prüfung durch den Vorstand das neue Beitragssystem noch in unsere Richtung optimiert werden kann, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, ein möglichst für alle Architekten*innen gerechtes und solidarisches System umzusetzen.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass leider erneut ein Haushalt sowie Projekte ohne klare Kostenprognosen bzw. alternative Lösungen von der Vertreterversammlung verabschiedet wurden. Auch gibt zu denken, wie eine Reihe von Vertretern Ihren Auftrag als gewählte Vertreter wahrnehmen. Dies zeigt allein die teilweise bedenkenlose Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge um ca. 20 Prozent, die sicherlich eine Vielzahl von Kollegen*innen treffen wird.

Die eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Trotz allem wird sich die FoN weiterhin für eine offene und gleichberechtigte Kammer einsetzen.

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Sanierung und Modernisierung AKH Gebäude und Garten

Auf der Tagesordnung stand die geplante Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro: Das Thema Sanierung und Modernisierung des Gebäudes und der Gartenanlage wurde ebenfalls kontrovers diskutiert.

Unstrittig war für alle Vertreter, dass die Sanierung der Fassaden des Gebäudes umgehend in Angriff genommen werden muss, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, auch wenn sich nach wie vor die Frage stellte, warum das Gebäude bereits 13 Jahre nach seinem Umbau massive Fassadenschäden aufweist. Nicht nachvollziehbar waren jedoch für uns die vermeintliche Dringlichkeit und Unabdingbarkeit der beiden weiteren geplanten Vorhaben, nämlich die Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes wie z.B. Foyer und Flurbereiche sowie die Neugestaltung der Gartenanlage.

Vor dem Hintergrund der für alle 3 Maßnahmen vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro und der Haushaltsituation waren und sind aus unserer Sicht die beiden Umgestaltungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder erforderlich noch angemessen. Trotz nachvollziehbarer Argumente für einen alternativen Lösungsansatz einer stufenweisen Umsetzung, entschied sich jedoch die Mehrheit der Vertreter, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Es wurde beschlossen, alle 3 Maßnahmen als Ganzes umzusetzen. Der Vorstand wurde beauftragt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

 

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Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

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