Fortbildungsnachweise angemahnt!

Zur Zeit erhalten alle Mitglieder, die noch nicht die geforderte Anzahl von 48 Fortbildungspunkten für den 2. Abrechnungszeitraum nachgewiesen haben, Post aus Wiesbaden. Sie werden aufgefordert, die fehlenden Fortbildungspunkte nachzureichen bzw. das Versäumnis zu begründen. Der 2. Abrechnungszeitraum umfasst die Zeit vom 07/2005 bis 06/2009 – einschließlich der satzungsgemäßen Nachfrist.

Sollten Sie zu dem Kreis der betroffenen Mitglieder zählen bzw. der Praxis dieser Nachweispflicht kritisch gegenüberstehen, teilen Sie uns Ihre Reaktion mit bzw. schreiben Sie uns Ihre Meinung.

Haushaltsentwürfe für 2010 von AKH und Akademie liegen vor

In der letzten Vertreterversammlung wurde den Entwürfen des Haushaltsplans 2010 für die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als auch für die Akademie der AKHzugestimmt. Da die Haushaltspläne nicht von der AKH veröffentlicht werden, haben interessierte Mitglieder der AKH die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle in Wiesbaden zur Einsicht anzufordern.
Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, schreiben Sie uns.