Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel