Beitragserhöhung für 2011 beschlossen

In der letzten Vertreterversammlung wurde eine Beitragserhöhung für 2011 beschlossen. FoN und IHA hatten dagegen gestimmt.
Der Gegenantrag von FoN und IHA, einen ausgeglichenen Haushalt ohne Beitragserhöhung zu verabschieden, gegebenenfalls mit sinnvollen Kosteneinsparungen auf der Ausgabenseite (z. B. durch Reduzierung von optionalen Dienstleistungen der AKH), wurde mit überwältigender Mehrheit der Vertreterversammlung abgelehnt
Die geschätzten Mehreinnahmen von ca. 75.000 Euro sollen neben den geringfügig gestiegenen Energie- und Wasserkosten überwiegend für die Tilgung des Darlehens verwendet werden, welches zum Hauskauf „Bierstadter Straße“ beim Versorgungswerk NRW aufgenommen worden war.
Weiterhin schließt der Haushaltsetat eine 2,5%-ige Steigerung der Personalkosten mit ein.
Auch in den unmittelbar folgenden Jahren muss mit weiteren Beitragserhöhungen gerechnet werden:
zum einen entfallen ab 2011 die nicht unerheblichen Einnahmen aus Ehrenverfahren (zuletzt in Höhe von 150.00 EURO), zum anderen werden die Kammermitglieder zur Kasse gebeten werden müssen, um damit das verlagsseitige pekuniäre Defizit beim Deutschen Architektenblatt zu kompensieren (Tätigkeitsbericht, II. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. Deutsches Architektenblatt).

Übrigens:
Die vollständigen Etatentwürfe mit allen Kontenstellen für AKH und Akademie erhalten Mitglieder der AKH auf Anforderung bei der Geschäftsstelle der AKH in Wiesbaden oder bei uns.

Novellierung der HBO 2011

Die neue HBO 2011 ist zum 03.12.2010 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen finden Sie z. B. hier.
Stichwort „Bauvorlageberechtigung“ § 49 ff. HBO.
Eines der Ziele der Kammer (Tätigkeitsbericht, Punkt I, 6.) bei der Novellierung der HBO wurde nicht erreicht:
für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation und die Erteilung der Bauvorlageberechtigung von Mitgliedern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat sowie die Führung der entsprechenden Listen sollte allein und ausschließlich die AKH zuständig sein. Die Landesregierung hat dies abgelehnt – Glück oder Unglück für AKH-Mitglieder?
Für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist in diesen Fällen nun das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig.
Auch mit ihrer Forderung nach einer Beschränkung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ exklusiv auf die eingetragenen Mitglieder der AKH, konnte sich die Kammer nicht durchsetzen.
In diesem Zusammenhang werden Überlegungen seitens der Kammer angestellt, die Gültigkeit der Bauvorlageberechtigung auf eine Laufzeit von 2 Jahren zu befristen! Danach soll die Bauvorlageberechtigung erneut erteilt werden.
Man darf gespannt sein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen die einzelne Bauvorlageberechtigung verlängert wird.
Vielleicht wieder ein gefundener Anlass für die AKH, neue Zuständigkeiten für die Akademie auf Kosten und zu Pflichten der Kammermitglieder zu erfinden?

Berufshaftpflichtversicherung

Entsprechend Architekten- und Stadtplanergesetz Hessen bzw. neuer HBO müssen freischaffende Architekten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Nach Angabe AKH ist dies nur in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen möglich.
Eine Objektversicherung allein sei nicht ausreichend, was durch ein Urteil des baden-württembergischen Berufsgerichts bestätigt worden sei (Tätigkeitsbericht, Punkt V., 4.).

Protektionismus oder Europäisierung des Berufsrechts?

Unter dem Stichwort „Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie“ (Tätigkeitsbericht Punkt I., 2. und I., 3.) werden thematisiert:
zum einen die europäische Regelung der Ausbildungsanforderungen im Zusammenhang mit den Standards zur Anerkennung von Diplomen und Berufsqualifikationen und deren Umsetzung in deutsches Recht (Stichwort: „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“);
zum anderen die Bestrebungen, das Vertragsrecht europaweit zu vereinheitlichen.
Die hierbei vom Vorstand vertretene Haltung erweckt den Eindruck, als müsse man den deutschen Arbeits- und Rechtsbereich vor den geringeren (geringerwertigen?) „Ausländer“-Qualifikationsnachweisen schützen.
Kein Wort darüber, ob im Gegenzug deutsche Architekten von den geringer reglementierten Anforderungen im Ausland profitieren. Oder praktizieren unsere europäischen Nachbarstaaten auf vergleichbare Weise einen solchen Protektionismus?
Vielleicht böte sich als ein näher liegendes Ziel an, sich für die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Berufsregelungen / -satzungen / -verordnungen in den einzelnen Bundesländern und für wettbewerbsfaire Verfahrensregelungen einzusetzen. Denn die aktuellen „innerdeutschen“ Rahmenbedingungen tragen bereits zu einer Ungleichbehandlung von Berufskollegen – auch eine Art von „Inländer-Diskriminierung“ (Begrifflichkeit aus dem Tätigkeitsbericht) – zwischen den Bundesländern untereinander bei, z.B. bei den Mitgliedsbeiträgen, den Fortbildungsordnungen (sanktionierte Nachweispflicht) oder übergreifend bei den Ausschlussbedingungen von Wettbewerbsverfahren.
Warum wird hierin nicht mit demselben Selbstverständnis gehandelt, mit dem sich die AKH gegen eine zu komplexe und zu ausufernde Normierung ausspricht (Tätigkeitsbericht Punkt I., 5), und konsequenterweise die Reduzierung und Vereinfachung des Regelwerks auf das Notwendigste fordert?
Am Ende stellt sich die Frage, wem diese Abgrenzung gegenüber anderen Bundesländern und europäischen Nachbarstaaten  tatsächlich nützt:
dem Gros der Architekten hierzulande, dem Verbraucher oder der Selbsterhaltung der Kammer als quasi autonome/monopole Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Nachhaltiges Bauen – wie zertifizieren?

Nach der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (mit dem Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude – BNB) geht die AKH nun eigene Wege, um womöglich anderen Anbietern von Zertifikaten, wie DEKRA und TÜV, zuvorzukommen.
Einer dieser Wege führt in Kürze eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der AKH-Vertreter Hr. Claussen und Hr. Toyka nach Bella-Italia, um sich dort mit den italienischen Kollegen der ersten europäischen Niederlassung  – Green Building Council Italia (sic!) – über weitere Strategien zu beraten, um auch in Deutschland ein Green Building Council Germany (sic!) zu etablieren.
Grund dafür ist, dass bisher die meisten Gebäude weltweit nach dem amerikanischen LEED-System (US Green Building Council) zertifiziert  worden sind. Zudem drängen zunehmend amerikanische und asiatische Investoren und Unternehmen in den deutschen Immobilienmarkt vor.
Man ist geneigt anzunehmen, dass mittlerweile der größte Teil der hessischen Architekten und Mitglieder der AKH zu den „global-players“ zählt, der für amerikanische und asiatische Bauherren plant und überwiegend Bauten im Gewerbe- und Dienstleistungssektor realisiert. So muss es dem Vorstand der AKH als nahe liegend erscheinen, sich auch dieses Themas anzunehmen und als Vorreiter bei der Einführung des LEED-Systems ganz im Interesse ihrer Mitglieder Klarheit und Abhilfe zu schaffen.
Ausdrücklich soll als Zielgruppe auch „die Masse der Klein- und Kleinstbüros“ (Tätigkeitsbericht, Punkt IV, 1., b) für ein solches komplexes Thema interessiert werden, für deren Klein- und Kleinstprojekte eine LEED- oder Wie-auch-immer-Zertifizierung unumgänglich zu sein scheint!