Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Prüfungsauftrages an den Vorstand zur Beitragsneuordnung

Der BDB (LV Hessen) hatte einen Antrag für eine Novellierung der Beitragsstruktur in Form eines statusunabhängigen 2 stufigen Beitragssystems eingebracht. Dieser wurde von einer Mehrheit der Vertreter positiv bewertet und führte zu einem unerwarteten Beschluss – denn vorausgegangen waren 2 Überraschungen:

Zum einen erklärte der BDA, dass er sich bei diesem Thema der Stimme enthalten werde – was vor allem deshalb überraschte, da er den seinerzeit gemeinsam von allem Verbänden und Wahlgruppen im Beratenden Ausschuss erarbeiteten und eingebrachten Antrag eines 4-stufigen statusunabhängigen Beitragssystem abgelehnte hatte. Zum anderen überraschte die Erklärung des Hauptgeschäftsführers Herrn Dr. Kraushaar, dass der eingebrachte Antrag in dieser Form trotz fristgerechter Einreichung nicht abstimmungsfähig sei, da keine ausgearbeitete Synopse einer neuen Beitragsordnung vorgelegt worden sei. Nach Protesten des BDB und anderer Vertreter machte Herr Dr. Kraushaar den Vorschlag, den Antrag als sog. Prüfungsauftrag an den Vorstand umzuformulieren. Dies wurde vom BDB letztendlich akzeptiert und vorgenommen. Die Mehrheit der Vertreter nahm diesen modifizierten Antrag an.

Wir als FoN haben uns entschieden, diesem Antrag zuzustimmen – auch wenn er nicht unserem Vorschlag eines 4-stufigens Systems entspricht -, weil er aber eine für uns wichtige Tatsache erfüllt, nämlich die Abschaffung der Statusunterscheidung in angestellte und selbstständige Architekten. In wie weit nach der hoffentlich positiven Prüfung durch den Vorstand das neue Beitragssystem noch in unsere Richtung optimiert werden kann, bleibt abzuwarten. Selbstverständlich werden wir alles daransetzen, ein möglichst für alle Architekten*innen gerechtes und solidarisches System umzusetzen.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass leider erneut ein Haushalt sowie Projekte ohne klare Kostenprognosen bzw. alternative Lösungen von der Vertreterversammlung verabschiedet wurden. Auch gibt zu denken, wie eine Reihe von Vertretern Ihren Auftrag als gewählte Vertreter wahrnehmen. Dies zeigt allein die teilweise bedenkenlose Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge um ca. 20 Prozent, die sicherlich eine Vielzahl von Kollegen*innen treffen wird.

Die eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Trotz allem wird sich die FoN weiterhin für eine offene und gleichberechtigte Kammer einsetzen.

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: Sanierung und Modernisierung AKH Gebäude und Garten

Auf der Tagesordnung stand die geplante Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro: Das Thema Sanierung und Modernisierung des Gebäudes und der Gartenanlage wurde ebenfalls kontrovers diskutiert.

Unstrittig war für alle Vertreter, dass die Sanierung der Fassaden des Gebäudes umgehend in Angriff genommen werden muss, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden, auch wenn sich nach wie vor die Frage stellte, warum das Gebäude bereits 13 Jahre nach seinem Umbau massive Fassadenschäden aufweist. Nicht nachvollziehbar waren jedoch für uns die vermeintliche Dringlichkeit und Unabdingbarkeit der beiden weiteren geplanten Vorhaben, nämlich die Umgestaltung der Innenräume des Gebäudes wie z.B. Foyer und Flurbereiche sowie die Neugestaltung der Gartenanlage.

Vor dem Hintergrund der für alle 3 Maßnahmen vorgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 3 Millionen Euro und der Haushaltsituation waren und sind aus unserer Sicht die beiden Umgestaltungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder erforderlich noch angemessen. Trotz nachvollziehbarer Argumente für einen alternativen Lösungsansatz einer stufenweisen Umsetzung, entschied sich jedoch die Mehrheit der Vertreter, den vorgeschlagenen Weg einzuschlagen. Es wurde beschlossen, alle 3 Maßnahmen als Ganzes umzusetzen. Der Vorstand wurde beauftragt, die notwendigen Planungsaufträge zu erteilen.

 

Hier geht es weiter zum 3. wichtigen Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 03. Dezember 2019: einschneidende Entscheidungen Haushalt und Mitgliedsbeiträge, Sanierung AKH-Sitz sowie Beitragsneuordnung

Die Vertreterversammlung am 03. Dezember 2019 stand aus Sicht der FoN unter dem Fokus von 3 grundsätzlichen Richtungsentscheidungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen: Der Verabschiedung des Haushalts 2020 verbunden mit einer Beitragserhöhung in Höhe von 20 Prozent, der Verabschiedung eines Sanierungs- und Modernisierungskonzeptes für das Gebäude und die Gartenanlage der AKH mit einem Volumen von ca. 3 Millionen Euro und der Verabschiedung eines Prüfungsauftrages an den Vorstand für ein 2 stufiges statusunabhängiges Beitragssystem.

Zuerst wenden wir uns Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020 zu. Zur Sanierung und Modernisierung Gebäude und Garten lesen Sie hier mehr… Und zur Beitragsneuordnung…

Haushaltsentwurf und Beitragserhöhung 2020
Der von Schatzmeister Herrn Exler vorgestellte Haushaltsentwurf und die geplante Beitragserhöhung stießen bei einem Teil der Anwesenden auf Unverständnis und wurden dementsprechend diskutiert. Die Hauptkritikpunkte der FoN richteten sich gegen eine unerwartet hohe Unterdeckung des Haushaltsentwurfes in der Größenordnung eines mittleren Einfamilienhauses und gegen die geplante Erhöhung der Mitgliederbeiträge um 20 Prozent.

Vor allem ging es uns um die Fragen: Was sind die Gründe für diese Unterdeckung? Sind die Posten, die zur Unterdeckung führen, und die daraus resultierenden Kosten wirklich nötig? Wie werden sie finanziert? Ist hierfür eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge erforderlich? – Als Begründung für die Unterdeckung wurde u.a. auf außergewöhnliche Ausgaben wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur und auf erweiterte Aufgabenbereiche und Maßnahmen der Kammer wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit verwiesen. Die Erhöhung der Mitgliederbeiträge wurde u.a. mit der Finanzierung der ersten Phase (Planung) der Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes der AKH und einem vermeintlichen strukturellen Einnahmedefizit der Kammer begründet.

Aus dem Haushaltsentwurf ging jedoch hervor, dass aufgrund vorhandener Rücklagen ein ausgeglichener Haushalt ohne Beitragserhöhung prinzipiell möglich gewesen wäre. Dies wurde auch von Herrn Exler bestätigt. Lediglich die Planungskosten der Gebäudesanierung hätten ein überschaubares zusätzliches Budget erfordert. Weiterhin fiel uns auf, dass es sich bei den außergewöhnlichen Ausgaben teilweise um zeitlich befristete Budgetposten handelte wie z.B. die Optimierung der IT-Infrastruktur, die voraussichtlich im nächsten Haushalt nicht mehr oder nur in geringerer Höhe anfallen würden. Trotz mehrfacher Nachfrage unserseits wurde seitens des Schatzmeisters keine wirklich plausible Begründung für die vorgeschlagene beträchtliche Beitragserhöhung gegeben. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass durch diesen einmaligen Schritt eine größere Etatsicherheit für die zukünftige Arbeit und Maßnahmen der Kammer gewährleistet sei. Vorschläge, die notwendigen Mittel durch Einsparungen oder ggfs. durch eine moderate Beitragsanpassung zu generieren, wurden von einer breiten Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Auch das Argument, dass eine solche Erhöhung eine Mehrbelastung für eine Vielzahl von Kollegen*innen mit kleineren Einkommen / Gehältern bedeute, fand kaum Gehör.

Letztendlich votierte die Mehrheit für die Vorschläge des Schatzmeisters Herrn Exler, den Etat in der vorgestellten Form zu verabschieden und die Beiträge ab 2020 um 20 Prozent zu erhöhen.

Hier geht es weiter zum nächsten Thema der VV vom 03.12.2019…

Vertreterversammlung 24. September 2019: Enttäuschende Entscheidung beim Thema Mitgliederfeier zum 50-jährigen Jubiläum der AKH

In der Vertreterversammlung am 24. September 2019 wurde von der Mehrheit der Vertreter bedauerlicherweise der von der FoN eingebrachte Antrag zur Veranstaltung einer Jubiläumsfeier für alle Mitglieder der Architektenkammer zum 50-jährigen Bestehen der AKH abgelehnt. Hintergrund des Antrages war ein exklusiver Festakt mit Dinner und Live-Musik anlässlich dieses Jubiläums, der bereits am 17. Januar 2019 im RheinMain CongressCenter Wiesbaden von der AKH veranstaltet wurde. Hierzu waren lediglich 300 Gäste aus Ehrenamt (darunter sämtliche Mitglieder der Vertreterversammlung), Kultur, Politik und Wirtschaft eingeladen.

Da das 50-Jährige ein feiernswertes, besonderes Ereignis in der Historie der Kammer ist, steht die FoN auf dem Standpunkt, dass das auch mit allen Mitgliedern der Kammer gefeiert werden sollte. Denn die Mitglieder sind die tragende Säule der Kammer. Aus Sicht der FoN wäre ein Fest für alle Mitglieder nicht nur ein hervorragendes Zeichen der Wertschätzung der Kammer gegenüber ihren Mitgliedern, sondern hätte auch eine gute Gelegenheit zum Kennenlernen, Networking und Austausch untereinander sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kammer geboten.

Dies sah die Mehrheit der Vertreter in der Abstimmung leider anders: Nach intensiver Diskussion wurde der Antrag von der Mehrheit der Vertreter bei 7 Ja-Stimmen und 12 Enthaltung abgelehnt. Die Art der Diskussion ließ relativ schnell erkennen, dass ein Teil der Vertreter unserem Antrag, seiner Intention und seinem Potential trotz unserer mündlich vorgetragenen Erklärung sehr kritisch und ablehnend gegenüberstand. Anders sind Aussagen wie z.B. „ein Fest nur mit Bier und Bratwurst ohne Message geht gar nicht“ oder „man möge lieber das Geld einem Künstler geben, der daraus eine Kunstwerk zum Jubiläum fertigen solle“ oder auch der Vorschlag, „man möge doch besser ein Richtfest nach der Sanierung des Kammergebäudes feiern“, nicht zu verstehen.

Das negative Votum enttäuscht nicht nur, weil ein signifikantes Zeichen in Richtung Wertschätzung der Mitglieder, Mitgliederbindung, Stärkung des Gemeinschaftsgefühls der Architektenschaft und Förderung einer positiven Identifikation mit der Institution Kammer und ihrer Gremien verpasst wurde, sondern auch weil anscheinend einige Vertreter bedauerlicherweise hier keinen Handlungsbedarf sehen.

Trotz der Ablehnung wird sich die FoN des Themas „Kammer für alle Mitglieder“ weiter annehmen, da sich aus unserer Sicht eine starke Kammer nur durch eine starke Gemeinschaft und ein mitgliedschaftliches Miteinander erreichen lässt.

FoN kandidiert für den Sitz des 1. Vizepräsidenten und ist wieder im Vorstand der AKH vertreten

Am 21. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung der neuen Vertreterversammlung statt. Zentrales Thema war die Wahl des Präsidiums und des Vorstands der Kammer. Wie erwartet wurde Frau Holz (BDA) als Präsidentin wiedergewählt, allerdings keineswegs einstimmig, sondern mit nur knapp 2/3 der abgegebenen Stimmen. Als Schatzmeister wurde Joachim Exler (VfA) fast einstimmig in seinem Amt bestätigt.

 

Für die Besetzung der Positionen der Vizepräsident*innen zeigte sich bereits im Vorfeld, dass es aufgrund mehrerer Kandidaten zu mehreren Wahlgängen kommen würde. Da wir, die FoN, bei der Kammerwahl nach dem BDA zweitstärkste Fraktion wurde, meldeten wir selbstverständlich unseren Anspruch auf den Sitz des 1. Vizepräsidenten an und traten mit Harald Etzemüller an. Unser Kandidat konnte bei der Kammerwahl die fünftmeisten Stimmen auf sich verbuchen. Er war in den vergangen fünf Jahren Mitglied der Vertreterversammlung und zusätzlich in mehreren Kammergremien aktiv, z.B. im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss, im Beirat der Zukunftswerkstatt und vor allem als Vorsitzender des Beratenden Ausschusses zur Beitragsstrukturreform.

 

Es war klar, dass die Kandidatur der FoN aufgrund der geänderten Stimmenverhältnisse in der Vertreterversammlung kein Selbstläufer werden würde, und es war zu vermuten, dass vor allem etablierte Berufsverbände die Kandidatur der FoN für einen Sitz des Vizepräsidenten als Affront begreifen würden. Trotzdem konnte Harald Etzemüller im ersten Wahlgang über 30% der abgegebenen Stimmen erringen und somit einen Achtungserfolg für die FoN erzielen!

Als Vizepräsident*innen wurde schließlich gewählt: Holger Zimmer (BDA), der sich zuerst gegen Felix Schmunk (AiPBG) durchsetzte und Annelie Bopp-Simon (SRL), die gegen Sabina Freienstein (WGAÖ) die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Für die weiteren Vorstandssitze wurden gewählt: Simone Bücksteeg (BDIA), Corinna Endreß (BDLA), Felix Schmunk (AiPBG), Tobias Rösinger (BDB-HessenFrankfurt), Jörg Krämer (BDA), Sabina Freienstein (WGAÖ) und Udo Raabe (BDB Landesverband).

 

Bei der Wahl für den letzten Vorstandsitz zeigte sich, dass die ungeschriebene Regel, möglichst allen Verbänden und Wahlgruppen einen Sitz im Vorstand zu geben, nicht eingelöst werden konnte, da bis zu diesem Moment im Wahlverfahren weder von FoN noch von IHA ein Vertreter für den neuen Vorstand gewählt worden waren. Hinzu kam die deutlich erkennbare Haltung einiger Vertreter, vor allem aus den etablierten Berufsverbänden, die Besetzung eines Vorstandssitzes durch einen Vertreter der FoN absolut verhindern zu wollen!

 

In direkten Gesprächen mit allen Verbänden und Wahlgruppen konnte die FoN schließlich weitere Vertreter überzeugen, dass es nicht immer sinnvoll ist, mit scheinbarer Machtfülle kritische Meinungsträger von der Willensbildung fern zu halten! So konnte Harald Etzemüller folglich den ersten Wahlgang gegen Thorsten Becker (SRL) zu seinen Gunsten entscheiden und einen Sitz im Vorstand erringen. Er löst damit Ulrich Goedel ab, der in den vergangen fünf Jahren die FoN im Vorstand repräsentiert hatte.

 

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Vertretern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben – insbesondere bei der IHA, die durch den Verzicht ihres Kandidaten den Weg für Harald Etzemüller frei machte.

 

»Vielfalt gemeinsam leben«, so hatte Harald Etzemüller in seiner Vorstellungsrede formuliert, »das heißt: sich kollegial und solidarisch verhalten, auch: in einer komplexen Gemengelage die Problemstellung einfach und transparent darstellen, und: eine kontroverse Diskussion führen und dann nicht simplifizierend sondern differenziert nach leistungsgerechten und sozial orientierten Lösungen suchen.«

 

Wir sind gespannt, wie sich die Vorstandsarbeit in der nun gewählten Konstellation entwickeln wird. Die FoN wird Ihre Chance zum kritischen Diskurs weiter nutzen !

Kammerwahl 2019: FoN ist zweitstärkste Fraktion in der Vertreterversammlung

Die FoN startet mit einem überraschenden und unerwarteten Ergebnis in die neue Wahlperiode: Sie ist nach dem BDA die zweitstärkste Fraktion in der neu gewählten Vertreterversammlung geworden und konnte die Anzahl ihrer Sitzplätze verteidigen!

Innerhalb der Vertreterversammlung gibt es eine Reihe bedeutsamer Sitzverschiebungen unter den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen. In diesem Zusammenhang darf die Tatsache nicht unerwähnt bleiben, dass leider nur knapp 36% der Wahlberechtigten gewählt haben und die Wahlbeteiligung somit noch geringer war als bei der Wahl 2014. Auch überrascht die Anzahl ungültiger Wahlbriefe und Stimmen.
Zu Ergebnis, Wahlbeteiligung und Sitzverteilung siehe hier…

Die neue Wahlperiode wird unter neuen Vorzeichen und Herausforderungen stehen, vor allem für die FoN unter dem Gesichtspunkt einer Veränderung hin zu einer offenen und transparenten Kammer.

Unter dem Strich kann das Ergebnis aus Sicht der FoN als eine Bestätigung für die gute Arbeit und das starke Engagement der FoN in der letzten Wahlperiode angesehen werden – auch wenn es nicht gelungen ist, die Anzahl der Sitzplätze in der Vertreterversammlung zu steigern. Wir werden mit 4 freischaffenden und mit 4 angestellten Kolleg*innen Ihre Berufsinteressen vertreten.

Die FoN möchte sich an dieser Stelle bei allen Unterstützern und Wählern herzlich bedanken!

Was das Ergebnis für die weitere Arbeit der FoN in den Gremien und der Vertreterversammlung bedeutet, wird in den folgenden Wochen zu beraten und zu bewerten sein. Fest steht, es wird in der nächsten Wahlperiode bestimmt sehr interessant werden.

Kreative Wege für Lösungen sind gefordert!
Die FoN wird es engagiert angehen!

 

Ihre FoN 2019 – Für Sie in der neuen Vertreterversammlung:

Harald Etzemüller (Mitglied im LWA), Ulrich Goedel (Mitglied des Vorstands 2014-2019), Rosita Gräf (Mitglied im Haushaltsausschuss), Anja Langsdorf (neu in der VV), Carsten Ott (neu in der VV, Mitglied der AG Öffentlichkeitsarbeit), Andreas Raestrup (neu in der VV), Hermann Schratz, Jürgen Schulz-Anker (Mitglied AG angestellte und beamtete Arch. & Stadtplaner).

Bei der konstituierenden Sitzung der nächsten Vertreterversammlung wird der Vorstand und die Mitglieder der ständigen beratenden Ausschüsse neu gewählt. Sollte wieder ein Mitglied der FoN in den Vorstand gewählt werden, wird ein/e Nachrücker/in in die VV einziehen. Bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppen kann es auch zu Veränderungen kommen.

Programm Kammerwahl 2019

 

WAHLGRUPPE FoN –

DIE VERTRETUNG DER MITGLIEDERINTERESSEN FÜR SELBSTÄNDIGE UND ANGESTELLTE

statusunabhängig · offen · anders

 

WIR SETZEN UNS EIN FÜR:
  • das Recht der Mitglieder auf Fortbildung, aber eigenverantwortlich und ohne Nachweispflicht
  • die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger
  • die Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • die Verbesserung der Transparenz und Mitbestimmung in der Kammer
  • die Modifikation der Teilnahme an Wettbewerben vor allem für junge Büros

 

UNSER PROGRAMM 2019

In den kommenden 5 Jahren richten wir unsere Arbeit in der Vertreterversammlung und Gremien wie Vorstand, Arbeitsgruppen, Ausschüsse u.a. auf folgende 5 Schwerpunkte aus:

 

1. Fortbildung & Akademie

Fortbildung ja – Nachweispflicht nein: wir sprechen uns weiterhin ausdrücklich gegen die derzeit gültige Fortbildungsordnung aus. Die Nachweispflicht mit ihren möglichen Sanktionsmaßnahmen von Bußgeldstrafen bis zur Eintragungslöschung ist für unseren Berufsstand unzumutbar und überflüssig. Die eigenverantwortliche, selbstbestimmte und selbstorganisierte berufliche Fortbildung der Architekten allein ist ausreichend.
Die Akademie der AKH hat bei ihrem Fortbildungsangebot Entwicklungsbedarf in Hinsicht auf Inhalte und medialer Angebotsvermittlung.

 

Unsere Forderungen:
  • Fortführen der Diskussion mit Ziel einer vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung mit ihren Sanktionierungsmaßnahmen
  • Anstatt Fortbildungsordnung: jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH –  damit wären alle Nachweise erfüllt
  • Fortbildungsangebote erweitern auf übergreifende und interdisziplinäre Themen, neue mediale Möglichkeiten der Seminarteilnahme nutzen (z.B. Web-Seminare)

 

2. Angestellte & Absolventen

Arbeitswelt und Mitgliederentwicklung der vergangenen Jahre zeigen in eine klare Richtung: der Anteil der Angestellten steigt und hat ca. 60 % der AKH-Mitglieder erreicht. Die angestellten Mitglieder brauchen eine angemessene Vertretung ihrer Interessen in der Kammer. Gleichzeitig ist feststellbar, dass Absolventen es schwerer als früher haben, Mitglied der Kammer zu werden. Ähnliches gilt auch für Kammermitglieder, die eine weitere Qualifikation erworben haben: die derzeitigen Eintragungsvoraussetzungen sehen unausgewogene Regelungen vor.

 

Unsere Forderungen:
  • Interessen der Angestellten in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen besser wahrnehmen: Stärkung und Vernetzung einer Angestellten-Arbeitsgruppe (u.a. Diskussion der Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsverhältnisse)
  • ehrenamtliches Engagement fördern: Freistellung von Angestellten für die Kammerarbeit durch die Arbeitgeber
  • Gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Fortbildungsteilnahme für Angestellte vereinfachen (u.a. durch Angebot von Web-Seminaren)
  • junge Mitglieder unterstützen: Forum schaffen zum Austausch innerhalb der AKH
  • Zugangsvoraussetzungen verbessern: die hohen Hürden zur Kammermitgliedschaft senken
  • bei Mehrfachqualifikation Eintragung in weitere Liste vereinfachen: Angleichung der Eintragungsvoraussetzungen unter den Fachdisziplinen, kein Nachweis von zusätzlichen Fortbildungspunkten

 

3. Transparenz & Mitbestimmung

Trotz bisher erreichter Verbesserungen in der Informationspolitik der Kammer und ihrer Gremien ist noch viel zu tun, damit wir als Mitglieder sagen können »Wir sind die Kammer!«

 

Unsere Forderungen:
  • Mitgliederbefragungen durchführen: zu aktuellen Themen der Kammerarbeit inklusive Evaluierung
  • Haushalt transparenter machen: Kostenstellenrechnung kurzfristig umsetzen (zur Ausweisung des Aufwands Akademie und anderer wesentlicher Kosten), Kammerhaushalt auf Webseite und im DAB veröffentlichen
  • neue Formate der Mitwirkung und Beteiligung der Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen nutzen: OpenSpace, Regionalkonferenz
  • Webseite für Mitgliederkommunikation verbessern: mit passwortgeschütztem Zugang als informationsorientierte Plattform für Mitglieder ausbauen

 

4. Beitragsstrukturreform

Die Notwendigkeit, den Kammerbeitrag neu zu regeln, ist angesichts der Mitgliederentwicklung inzwischen breiter Konsens in den Kammergremien. Die FoN hat sich intensiv für eine Neuregelung der AKH-Mitgliedsbeiträge eingesetzt und hierzu ein gerechtes, statusunabhängiges Stufenmodell entwickelt, welches sich am individuellen Einkommen des Mitglieds orientiert. In der Vertreterversammlung wurde ein Grundsatzbeschluss für eine 4-stufige Beitragsordnung verabschiedet. Ein Beratender Ausschuss hat ein konkretes Beitragsmodell ausgearbeitet und zur Einführung empfohlen. Die Realisierung gilt es nun anzugehen.

 

Unsere Forderungen:
  • statusunabhängiger Beitrag: geringes Einkommen – niedriger Beitrag, größeres Einkommen – höherer Beitrag
  • Grundsatzbeschluss umsetzen: bestehenden Einheitsbeitrag durch neues einkommensorientiertes Stufenmodell ersetzen
  • neue Anreize für Kammermitgliedschaft generieren: ermäßigter Beitrag für Neumitglieder
  • jährlicher AKH-Beitrag beinhaltet Tagesseminar Fortbildung an der Akademie der AKH
  • Haushaltsdisziplin einhalten, stabile und niedrige Beiträge ermöglichen

 

5. Wettbewerbe & Berufsausübung

Die Teilnahmemöglichkeit aller Architekten an Wettbewerben ist schon lange nicht mehr gegeben, das Feld wird von wenigen etablierten Büros besetzt. Offene Wettbewerbe werden kaum noch ausgelobt, Einladungswettbewerbe und qualifizierte Bewerbungs-/Auswahlverfahren sind die Regel. An der oft zitierten »Wettbewerbskultur« müssen alle Architekten teilhaben können.
Auch bei der Situation von Bürostrukturen und anderer wichtiger Themen zur Berufsausübung besteht Veränderungsdruck. So haben z.B. 83% aller hessischen Planungsbüros weniger als 5 Mitarbeiter. Neue Zeiten – neue Wege: Es gibt hier einen Reform- und Vereinfachungsbedarf, für den auch von der AKH und ihren Gremien Impulse zur Veränderung ausgehen sollten.

 

Unsere Forderungen:
  • den offenen Wettbewerb wiederbeleben: Zugangsbeschränkungen zu Wettbewerben senken
  • Bei beschränkten Wettbewerben: mit einer Quote von 50% die Teilnahme von jungen und kleinen Büros ermöglichen
  • interdisziplinäre Planungsteams fördern: z.B. Architekten + Designer als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in der AKH zulassen und versichern können
  • kleinere Büros stärken: Bürokratieabbau schafft Planungsressourcen
  • Existenzgründung unterstützen: bei Neugründungen von Planungsbüros helfen, fördern und begleiten

 

DAS HABEN WIR BISHER ERREICHT:

  • die Fortbildungsordnung 2010 vereinfacht, Härten abgebaut
  • in der Vertreterversammlung einen Grundsatzbeschluss für einen statusunabhängig-einkommensorientierten Mitgliedsbeitrag durchgesetzt
  • ein neues mehrstufiges Modell für diesen neuen und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt
  • Transparenz verbessert: Protokolle von VV, Ausschüssen und AGs nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt, textliche Erläuterungen zu den vorgestellten Haushaltsplänen
  • Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Gesprächskultur in Gremien der AKH durch unsere direkte Kritik hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

 

Sie können über die Wahl Einfluss auf die kammerpolitische Arbeit nehmen:

Nutzen Sie Ihre Chance – Unterstützen Sie unser Engagement.

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

Hier gehts weiter zu unseren 22 Kandidaten für die VV 2019…

 

Archiv: Programm 2014…

FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Die Kammerwahl 2019 naht – FON stellt sich auf

Im Februar 2019 sind alle Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen aufgerufen, die Vertreterversammlung als das höchste Gremium ihrer berufsständigen Selbstverwaltung neu zu wählen.

Viele gute Gründe FoN zu wählen

Wir, die Wahlgruppe FoN – Fortbildung ohne Nachweispflicht – sind ein Zusammenschluss von freiberuflichen und angestellten Architekt*innen, die sich seit 10 Jahren in der Gremienarbeit der AKH erfolgreich für eine Veränderung der Kammer hin zu einer stärkeren Interessenvertretung ihrer Mitglieder engagiert.

Neben unserem Kernanliegen – der vollständigen und ersatzlosen Abschaffung der geltenden Fortbildungsordnung – haben wir uns unter anderem für mehr Transparenz bei kammerinternen Vorgängen, für einen offenen Diskurs in den Gremien der AKH, gegen Beitragserhöhungen und für ein gerechtes Mitgliedsbeitragsmodell eingesetzt.

Was hat die FoN bisher erreicht?

  • Die Fortbildungsordnung wurde 2010 vereinfacht, Härten wurden abgebaut
  • Wir haben Haushaltsdisziplin eingefordert und die Einführung eines Einheitsbeitrages mit der damit verbundenen Beitragserhöhung für einen Großteil der Mitglieder verhindert
  • Wir haben ein neues mehrstufiges Modell für einen statusunabhängigen, einkommensorientierten und gerechten Mitgliedsbeitrag entwickelt und in der Vertreterversammlung 2016 einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer solchen neuen Beitragsordnung durchgesetzt
  • Die Transparenz kammerinterner Prozesse wurde auf unser Drängen hin verbessert. So sind z. B. Protokolle von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen nur noch in Teilen »nicht zur Veröffentlichung« bestimmt
  • Wir haben durch unsere direkte Kritik die Gesprächskultur in den Gremien der AKH hin zu einer offeneren und kontroversen Diskussion verändert

Was will die FoN in Zukunft durchsetzen?

  • Wir stehen weiterhin für das Recht der Mitglieder auf eine eigenverantwortliche Fortbildung ohne Nachweispflicht
  • Wir fordern die Gleichstellung aller Mitglieder, besonders im Hinblick auf Angestellte und Berufseinsteiger – gleiche Rechte – gleiche Pflichten
  • Wir setzen uns ein für die Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur Einführung einer gerechten einkommensorientierten Beitragsordnung
  • Wir treten ein für die Einführung eines Freiseminars der Akademie als Bestandteil des Jahresbeitrages
  • Wir bestehen auch in Zukunft auf größtmögliche Transparenz bei kammerinternen  Vorgängen
  • Wir fordern, den Zugang zur Teilnahme an Wettbewerben gerade für junge Büros wieder zu ermöglichen und den Berufseinstieg zu erleichtern

In welchen Gremien hat sich die FoN eingebracht?

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung 12 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Transparenz, Wettbewerbe, Mitgliedergewinnung und Beitragsstrukturreform eingebracht. Diese wurden kontrovers diskutiert und in den Gremien intensiv behandelt.

Die FoN ist vertreten im Vorstand durch Ulrich Goedel, im Haushaltsausschuss durch Rosita Gräf, im Landeswettbewerbs- und Vergabeausschuss durch Harald Etzemüller und in den Arbeitsgruppen »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« durch Jürgen Schulz-Anker, »Aus-, Fort- und Weiterbildung« durch Wolf Vogl, »Öffentlichkeitsarbeit« durch Carsten Ott und »Öffentliches Baurecht« durch Matthias Hamm.

Wie hat sich die FoN noch engagiert?

Wir haben das Format der positiv beurteilten Open-Space-Konferenz 2013 aufgegriffen und durch eigene Veranstaltungen fortgeführt.
Wir haben einen Ideenwettbewerb für die Lobby eines Frankfurter Hochhauses initiiert und durchgeführt.
Wir haben uns bei Veranstaltungen und Regionalkonferenzen der AKH engagiert und selbstorganisierte Fortbildungen unternommen.

Was will die FoN noch erreichen?

Neben einer starken Vertretung des Berufstandes durch die AKH wollen wir, dass sich die Kammer neuen Entwicklungen stellt und hierfür Konzepte erarbeitet.
So steht der Berufsstand vor weiteren Herausforderungen durch die Digitalisierung und vor immer komplexer werdenden Bauprozessen.
Intern zeigt sich eine sich ändernde Mitgliederstruktur mit steigendem Anteil angestellter Architekt*innen mit ihren spezifischen Anforderungen und Erwartungen.
Dem stellen wir den Wunsch nach mehr Mitbestimmung und Engagement gegenüber.
Die Schaffung regionaler Netzwerke ist hierfür ein wichtiger Baustein.

Nehmen Sie auf die Kammerpolitik Einfluss!

Nutzen Sie Ihre Chance – unterstützen Sie unser Engagement!

Wählen Sie FoN!

 

Beitrag erstellt 20.10.2018 von H. Etzemüller, geä. 05.01.2019 von J. Schulz-Anker

 

 

Erfreulicher Teilerfolg beim Thema Mitgliedergewinnung

Der in der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 von der FoN eingebrachte Antrag »Einsetzung Arbeitsgruppe Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« wurde zu einem unerwartet erfreulichen Teilerfolg für die FoN.

Der Vorstand hat eine eigene Vorstandsgruppe »Mitgliedergewinnung«, bestehend aus drei Mitgliedern des Vorstandes, zur Bearbeitung dieses Themas eingesetzt.

Die FoN begrüßt diese Entscheidung.

Als Initialzündung hierfür kann sicherlich unser Antrag angesehen werden. Dieser zielte darauf ab, die Aufgabe der Mitgliedergewinnung durch das Einsetzen einer eigenen Arbeitsgruppe auf eine breite Basis aus Vertretern der Vertreterversammlung und der Kammer zu stellen und selbst in die Hand zu nehmen.

Kernanliegen des FoN-Antrages ist, das Potential und die Kreativität aller Verbände, Wahlgruppen und der Kammer zu nutzen und auszuschöpfen, mit dem Ziel eine langfristige Strategie auf Basis neuer, anderer und vielleicht auch ungewöhnlicher Ideen zu entwickeln.

Leider ist die Mehrheit der Vertreter diesem Konzept in dieser Form nicht gefolgt. Vielmehr schien sie die vom Vizepräsidenten Felix Schmunk vorgetragene Begründung für die Einsetzung einer Vorstandsgruppe und die daraus resultierende Empfehlung, den Antrag der FoN abzulehnen, zu überzeugen. Der Vorstand begründete seine Entscheidung mit dem Argument, das Thema sei in einer kleinen Vorstandsgruppe besser zu bearbeiten und eine Arbeitsgruppe daher nicht erforderlich.

Trotz Zuspruchs von 30% der Anwesenden quer durch die Vertreterversammlung wurde unser Antrag abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die Chance verpasst, das Thema Mitgliedergewinnung auf eine breite Basis zu stellen, um gemeinsam mit allen Verbänden und Wahlgruppen eine zukunftsweisende tragfähige Strategie zu entwickeln.

Nichtsdestotrotz war das Engagement der FoN in Sachen Mitgliedergewinnung positiv und durchaus erfolgreich, da der Vorstand zu diesem Thema eine Vorstandsgruppe eingesetzt hat. Vizepräsident Felix Schmunk kündigte in seiner Begründung eine schnelle und zügige Bearbeitung an und signalisierte bereits erste Ergebnisse für die nächste VV im November diesen Jahres.

Die FoN wird die Arbeit der Vorstandsgruppe aufmerksam verfolgen.

Mut zu neuen Wegen · Lösungen beim Thema Mitgliedergewinnung

Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.

Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH auf Basis einer langfristigen »Strategie 2030«
  • Entwicklung neuer Wege und Lösungsansätze durch Analyse der Mitgliederstruktur und der Gründe für den Eintritt und Nichteintritt in die AKH
  • Gewinnung neuer Mitglieder

Hintergrund und Anlass für den Antrag:

  • Der mittlerweile offensichtlich schwache Mitgliederzuwachs der Kammer (gemessen an der Gesamtzahl aller hessischen Architekten)
  • Die zu beobachtende Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Hochschulabsolventen und jungen Kollegen
    Die dadurch zunehmende Überalterung der Mitgliedschaft
  • Nur durch möglichst hohe Mitgliederzahlen kann die Kammer die Interessen der Architekten auch in Zukunft überzeugend, wirksam und schlagkräftig vertreten, vor allem auch im Hinblick auf eine stabile Etat- und Beitragslage
  • Mit verschiedenen Einzelmaßnahmen und -aktivitäten seitens der AKH konnte leider bisher keine beobachtbare Trendwende im Thema Mitgliederzuwachs erreicht werden – diese ist auch weiterhin nicht in Sicht

Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:

  • Wir rufen dazu auf, dass sich alle Verbände, Wahlgruppen und Organe der AKH gemeinsam zu diesem Thema an einen Tisch setzen
  • Es gilt übergreifend zu überlegen, wie die Zielgruppe der Nichtmitglieder besser angesprochen und zum Eintritt motiviert werden kann
  • Dabei sind alle möglichen Ressourcen und Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um nach neuen – auch unkonventionellen – Wegen und Lösungen zu suchen
  • Nur so kann aus Sicht der FoN das Problem an der Wurzel gepackt werden

Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«  kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.

Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.

Herbe Enttäuschung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.

Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.

Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.

Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.

Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.

Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.

Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.

Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung