Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur

In der AKH wurde im Jahr 2015 begonnen, über eine grundlegende Reform der AKH-Beitragsstruktur nachzudenken. Im Herbst 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten ihre bislang angestellten Überlegungen vor, die jedoch nicht überzeugen konnten. Nicht nur wir von der FoN sondern auch andere Wahlgruppen und Verbände haben Vorbehalte gegen das von Präsidium und Herrn Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, wie sich beim Verbändegespräch am 27.10.2015 in der AKH deutlich zeigte. Immerhin: Alle waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss!

Dass man aus der bislang leeren Worthülse »solidaritätsorientiertes Kollegialitätsmodell« etwas machen kann, was diesen Namen auch verdient, zeigt FoN, indem wir einen eigenen Vorschlag zur Reform der AKH-Beitragsstruktur entwickelt und auf der Basis der uns von der AKH zur Verfügung gestellten Daten durchgerechnet haben.

Die FoN begrüßt grundsätzlich eine Reform des Beitragssystems:
Eine Unterteilung in beamtete, angestellte oder selbstständige Architekt/innen und die daraus folgende Differenzierung der Kammerbeiträge halten wir für nicht mehr zeitgemäß.
Die Reform bietet die Chance zur Gestaltung eines grundsätzliches geänderten Verständnis der Architektenschaft: Architekt/innen sind Architekt/innen, egal ob angestellt, freischaffend, verbeamtet oder in Ruhestand.

Grundzüge:

  • Gleiche Beiträge für beamtete, angestellte und selbstständige Architekt/innen: keine Beitragsdifferenzierung nach Status.
  • Solidarität: der Leistungsstärkere entrichtet einen höheren Beitrag als der Leistungsschwächere.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach einem Mehrstufensystem mit beispielsweise 10* Kammer-Beitragsstufen, die unterste Stufe ist eine Solidarstufe mit Minimalbeitrag, die oberste Stufe entspricht dem Maximalbeitrag.
    *(eine Reduzierung auf weniger Stufen wird nur akzeptiert, wenn dadurch tatsächlich erheblich weniger Verwaltungsaufwand nachgewiesen werden kann, oder wenn durch 10 Stufen der Beitrag rechtlich zur „Steuer“ wird.)
  • Ein Modell mit nur 2 Beitragsstufen („Regelbetrag“ und „Sonstige“) wird daher abgelehnt.
  • Keine Übergangsfristen. Die Regelung tritt nach Verabschiedung im Folgejahr in Kraft.

Organisation/Ablauf der Beitragserhebung:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Zuordnung in die 10 Kammer-Beitragsstufen ist die Höhe der monatlich an das Versorgungswerk zu zahlenden „Versorgungsabgabe“. Das Versorgungswerk teilt diesen Betrag jedem Mitglied jährlich im „Beitragsbescheid“ mit.
  • Die Vertreterversammlung legt jährlich den Kammerbeitrag in der niedrigsten und höchsten Stufe fest (Mindestbeitrag und Höchstbeitrag).
  • Jedes Mitglied wird von der AKH zunächst in die höchste Kammer-Beitragsstufe eingestuft.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit in einem Onlinerechner auf der Kammer-Homepage seinen Beitrag zu errechnen und sich seine Beitragsstufe anzeigen zu lassen, indem es den Wert seiner „Versorgungsabgabe“ in eine Eingabemaske einträgt.
  • Jedes Mitglied hat dann die Möglichkeit maximal 1 x im Jahr seinen „Versorgungswerk-Beitragsbescheid“ im Intranet online zu übersenden bzw. hochzuladen und sich so neu in eine Kammerbeitragsstufe einstufen zu lassen. Eine Übersendung per Post, Fax oder email sollte ebenfalls möglich sein.
  • Durch diese Übermittlung wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet:
    Eine Software scannt den Versorgungswerkbescheid, ermittelt automatisch die Kammerbeitragsstufe und verschickt die Kammerbeitragsrechnung.
  • Die Geschäftsstelle überprüft die Angaben und führt die Beitragseinstufungen in Sonderfällen durch.
    Hinweis: Durch den Einsatz der EDV ist die Einstufung in 10 Stufen kein Mehraufwand gegenüber einer Einstufung in beispielsweise 5 Stufen.

Siehe hierzu auch den Punkt: „Verwaltungsvereinfachung“.

Bewertung:

  1. Einnahmestetigkeit:
    Bei einem Stufenmodell ist der untere und obere Beitragssatz festzulegen, hieraus ergeben sich die Zwischenstufen. Eine stetige Einnahme ist somit gewährleistet.
  2. Beitragsverlässlichkeit:
    Der jährlich benötigte Finanzbedarf (Etat) ist im Haushalt kommuniziert und wird von der Vertreterversammlung genehmigt. Über einen durch die Vertreterversammlung jährlich zu definierenden Mindestbeitrag und Höchstbeitrag kann der Beitrag aller Stufen jährlich angepasst werden, so daß der benötigte Gesamtbeitrag etatgerecht erreicht wird. Der Gesamtbeitrag kann verlässlich erzielt werden.
  3. Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit
    Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet: Je mehr Beitragsstufen, desto gerechter.
  4. Verwaltungsvereinfachung:
    Durch die Übermittlung des „Versorgungsbescheides“ durch das einzelne Mitglied wird bereits ein Großteil der Verwaltungsarbeit geleistet ! Der Einsatz moderner EDV ermöglicht die vollelektronische Zuordnung in eine Beitragsstufe. Kammerbeitragsrechnungen werden automatisch ohne weiteren Verwaltungsaufwand verschickt. Der Datenschutz ist zu 100% gewährleistet.
    Solange diese Software noch nicht implementiert ist, müssen die Mitarbeiter die Beitragsbescheide sichten und die Einstufung vornehmen. Auch Sonderfälle (z.B. Neumitglieder noch ohne Bescheid, Mitglieder anderes Versorgungswerke, etc.) müssen manuell erfasst werden.
    In der Umstellungsphase werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle daher stärker gefordert, langfristig wird das automatisierte System zu weniger Verwaltungsaufwand und somit zu weniger Arbeitsbelastung der Mitarbeiter führen.

 
Aufgestellt:
Frankfurt am Main, 21.1.2016,
Rosita Gräf, Jürgen Schulz-Anker, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Diskussion über neue AKH-Beitragsstruktur beginnt

In der AKH-Spitze wurde das schon seit längerer Zeit ins Auge gefasste Projekt einer grundlegenden Reform der AKH-Beitragsstruktur angepackt. Im September 2015 wurden die Verbände und Wahlgruppen in den Konzeptionsprozess eingebunden. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar und Schatzmeister Joachim Exler stellten den einzelnen Verbänden und Wahlgruppen ihre bislang angestellten Überlegungen vor. Dies waren zunächst zwei Modellrechnungen, die zeigten, dass aufgrund der seit vielen Jahren anhaltenden Veränderung der Mitgliederstuktur (mehr angestellte Mitglieder/abnehmende Zahl von Freischaffenden) ein »Weiter so« nur zu unerträglich hohen Beiträgen führen würde. Schnell war man bei weitergehenden Reformüberlegungen, die eine Beitragsangleichung des Mitgliedsbeitrags von Angestellten und Freischaffenden zur Grundlage hatte.

Wir von der FoN unterstützen eine grundlegende Beitragsreform, die eine Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Mitglieder verfolgt. Ein wesentlicher Baustein unseres Wahlprogramms von 2014 war »Keine Beitragserhöhungen«. Unsere Forderung, dass Beitragserhöhungen nur nach Aufklärung über deren notwendige Erfordernis und Zustimmung der Mitglieder festgesetzt werden dürfen, gilt selbstverständlich auch für eine umfassende Diskussion einer neuen AKH-Beitragsstruktur. Dass es dabei zu unterschiedlichen Lösungsvorschlägen kommen mag, die wir auch in Breite und Tiefe mit Vertretern der Verbände und Wahlgruppen sowie Kammermitgliedern umfassend und kritisch zu diskutieren wünschen, scheinen die Herren Kraushaar und Exler, die die Reformüberlegungen vorstellten, nicht so sehr goutiert zu haben. Man hat uns deutlich gemacht, dass man an einem »konsensorientierten« Diskussionsprozess interessiert sei. FoN hat daraufhin am 17.10.2015 in Vorbereitung auf ein Verbändegespräch Skizze für eine Reform der AKH-Beitragsstruktur vorgelegt, als einzige konkret ausgearbeitete Überlegung aller Verbände und Wahlgruppen.

Am 27.10.2015 fand dann in der AKH diese Gesprächsrunde statt, an der das Präsidium sowie sämtliche in die Vertreterversammlung gewählten Verbände und Wahlgruppierungen teilnahmen. In der Diskussion stellten einzelne Verbände und Wahlgruppen heraus, dass die bislang angestellten Überlegungen nicht überzeugen konnten. Es bestehen verschiedene Vorbehalte gegen das vom Präsidium und dem Geschäftsführer Dr. Kraushaar favorisierte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell«, welches im Kern ein Modell mit einem Einheitsbeitrag für ALLE Kammermitglieder darstellt, der im Härtefall auf Antrag auf ein abgesenktes Niveau festgesetzt werden kann.

Wir von der FoN haben deutlich gemacht, dass das vorgestellte »solidaritätsorientierte Kollegialitätsmodell« seinen Namen nicht verdiene. Wenn es diesen Namen tragen solle, dann muss das Grundelement der Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit umgesetzt werden: Der Grundgedanke Solidarität ist in einem differenzierten Mehrstufenmodell am besten abgebildet.

Immerhin: Alle Teilnehmer des Verbändegesprächs am 27.10.2015 waren sich einig, dass über eine Reform der Beitragsstruktur diskutiert werden muss! Wir verfolgen die weitere Diskussion mit Spannung und werden berichten.

AG Angestellte/Beamtete – auch hier wird Mitgliedergewinnung groß geschrieben

Ein erster Kurzbericht von unserem Arbeitsgruppenmitglied Jürgen Schulz-Anker

Die Arbeitsgruppe »Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner« (kurz: AG ABAS) hat die Aufgabe, sich für die Interessen und Belange angestellter und beamteter Architekten und Stadtplaner einzusetzen. Sie besteht aktuell aus 7 Mitgliedern unterschiedlicher Wahlgruppierungen, wobei mit der neuen Wahlperiode 4 neue Mitglieder, zu denen ich gehöre, in diese AG berufen wurden.

Die AG ABAS tagte mittlerweile dreimal. Kernthemen dieser Termine waren:

Flyer für die Mitgliedergewinnung, Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, Festlegung des Arbeitsprogrammes für die aktuelle Wahlperiode.

Die Diskussion und die Überarbeitung eines bestehenden Flyerentwurfs zur Mitgliedergewinnung hat einen neuen Strukturierungsvorschlag und inhaltliche Fragen zum Anlass. Die AG hat sich der Diskussion konstruktiv geöffnet und eine Verschiebung des Timings zur Vorlage beim Vorstand in Kauf genommen. Ziel ist es, eine Positionierung und Argumentation gegenüber potenziellen Mitgliedern zu finden, hinter der die AG im Konsens steht.

Desweiteren wurde eine Bewertung einer Initiative der AK Niedersachsen zur Mitgliedergewinnung, bei der sich die AKH evtl. beteiligen könnte, vorgenommen.

Schließlich wurde das Arbeitsprogramm der AG ABAS festgelegt. Folgende Themenbereiche sollen in dieser Wahlperiode bearbeitet werden:

  • Gewinnung von Architekten, Stadtplanern und Absolventen für die AKH
  • Beitragsituation angestellter / freier Architekten
  • Rechte & Pflichten angestellter / freier Architekten
  • Konzeption Netzwerk für Architekten
  • Befreiung Deutsche Rentenversicherung / Stärkung Mitgliedschaft Versorgungswerk

Haushaltsausschuss Oktober 2014

Ein erster Kurzbericht von unserem Ausschussmitglied Rosita Gräf

Im Frühjahr 2014 bin ich in die Vertreterversammlung gewählt worden. Vielen Dank an alle Architekten/innen, die mich gewählt haben! Desweiteren hatte ich mich bereit erklärt, im Haushaltsausschuss mitzuarbeiten. In beiden Gremien bin ich nun also ein „Neuling“, ich habe daher das Jahr 2014 genutzt, mir die Kammer mit ihren Strukturen genauer anzusehen und Informationen zu sammeln.

Der Haushaltsausschuss tagte im Oktober 2014 zweimal. Wie auch in der Vertreterversammlung sind hier einige neue Mitglieder vertreten.

Im wesentlichen wurden die Haushaltplanungen 2015 für die Kammer und die Akademie vorgelegt. Um einen ersten Überblick zu bekommen, habe ich direkt in den Sitzungen sowie per eMail zahlreiche Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Die Vertreter der Kammer-Geschäftsstelle waren bemüht, mir umfassend Auskunft zu geben.

Mein Fazit des 1. Jahres:
Nach Auskunft der Geschäftsstelle ist für die Kammer noch nie ein Nachtragshaushalt gestellt worden, auch wenn die Einnahmen geringer als geschätzt ausgefallen sind. Jedoch wird der Kammerhaushalt durch interne Verrechnungen mit dem Akademiehaushalt in der Waage gehalten. Diese Verquickung der beiden Haushalte ist ein grundlegender Kritikpunkt für uns FON, dem in Zukunft weiter nachgegangen wird.
Die Kammerbeiträge bleiben in 2015 gleich. Es besteht im Ausschuss Konsens darüber, die Beitragsstruktur im Sinne der Gleichstellung aller Mitglieder in den verschiedenen Gremien grundlegend neu zu diskutieren.

Beitragserhöhung auch im Jahr 2012?

In den nächsten Wochen finden die Lesungen über den Entwurf der Haushaltsetats für 2012 statt.
Im Haushaltsausschuss der AKH wird sowohl über den Etatentwurf für die Kammer als auch für die Akademie beraten und  über die Entscheidungsvorlage für die Vertreterversammlung im Dezember abgestimmt.
Ein wichtiger Beschluss wird sein: Beitragserhöhung 2012 ja oder nein?
Wir hatten im Zusammenhang mit den vorausgegangenen Haushaltsetats der letzten Jahre schon vor einiger Zeit ausgeführt, dass die verhängten Bußgelder aus Ehrenverfahren „Verstoß gegen die Fortbildungsordnung“ nicht unerheblich zur Finanzierung des Kammerhaushalts beigetragen haben.
Gründe für eine mögliche Beitragserhöhung sind u.a.:

  1. Die „Einnahmen“ der Kammer aus solchen Ehrenverfahren sind drastisch rückläufig (ein prognostizierter Rückgang von ca. 120.000 Euro!).
  2. Der zunehmende Wandel in der Mitgliederstruktur (Abnahme der Zahl freischaffender, Zunahme der Zahl angestellter Mitglieder) führt zu einem Rückgang bei den Beitragseinnahmen.
  3. Die Einnahmen/Erlöse der Akademie aus Veranstaltungen sind rückläufig (der Haushalt der Akademie wird über den Haushalt der Kammer ausgeglichen).
  4. Erstmalig steht die Bezuschussung des „Deutschen Architektenblatts“ an.

Deshalb wird die Diskussion über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2012 nicht ausbleiben, um den beschriebenen Rückgang bei den Einnahmen einerseits, die zusätzlichen Ausgaben andererseits zu kompensieren.
Wie gesagt, die Entscheidung fällt im Dezember in der Vertreterversammlung.
Wie stehen Sie zu einer möglichen Beitragserhöhung?

Beitragserhöhung für 2011 beschlossen

In der letzten Vertreterversammlung wurde eine Beitragserhöhung für 2011 beschlossen. FoN und IHA hatten dagegen gestimmt.
Der Gegenantrag von FoN und IHA, einen ausgeglichenen Haushalt ohne Beitragserhöhung zu verabschieden, gegebenenfalls mit sinnvollen Kosteneinsparungen auf der Ausgabenseite (z. B. durch Reduzierung von optionalen Dienstleistungen der AKH), wurde mit überwältigender Mehrheit der Vertreterversammlung abgelehnt
Die geschätzten Mehreinnahmen von ca. 75.000 Euro sollen neben den geringfügig gestiegenen Energie- und Wasserkosten überwiegend für die Tilgung des Darlehens verwendet werden, welches zum Hauskauf „Bierstadter Straße“ beim Versorgungswerk NRW aufgenommen worden war.
Weiterhin schließt der Haushaltsetat eine 2,5%-ige Steigerung der Personalkosten mit ein.
Auch in den unmittelbar folgenden Jahren muss mit weiteren Beitragserhöhungen gerechnet werden:
zum einen entfallen ab 2011 die nicht unerheblichen Einnahmen aus Ehrenverfahren (zuletzt in Höhe von 150.00 EURO), zum anderen werden die Kammermitglieder zur Kasse gebeten werden müssen, um damit das verlagsseitige pekuniäre Defizit beim Deutschen Architektenblatt zu kompensieren (Tätigkeitsbericht, II. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 2. Deutsches Architektenblatt).

Übrigens:
Die vollständigen Etatentwürfe mit allen Kontenstellen für AKH und Akademie erhalten Mitglieder der AKH auf Anforderung bei der Geschäftsstelle der AKH in Wiesbaden oder bei uns.

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .