Thema Fortbildungsordnung
Thema Beitragsstrukturreform
Thema Transparenz
Thema Haushaltplanung
Thema Open-Space-Veranstaltungen
Thema Akademie der AKH
Thema Wettbewerbswesen
Thema Mitgliedergewinnung
Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.
Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:
Hintergrund und Anlass für den Antrag:
Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:
Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.
Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.
In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:
Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.
Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.
Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.
Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,
Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.
In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.
Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.
Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.
Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.
Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.
Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.
Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.
Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.
In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:
Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.
Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.
Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.
Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.
Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!
Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.
Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung
Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.
Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.
Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:
Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.
Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.
Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.
Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) unterstützt die Bundesregierung beim Erhalt der zuletzt 2009 und 2013 novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gegen die die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Tatsächlich dürfte eine Abschaffung der HOAI zu Preisdumping, Verdrängung und Vernichtung insbesondere kleinerer Büros und zu Qualitätseinbußen im Bau führen. Dies kann die EU-Kommission nicht wirklich beabsichtigen. Eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, wie sie die Kommission durch die HOAI gegeben sieht, ist de facto nicht vorhanden. Nach den beiden Novellierungen 2009 und 2013, mit denen die HOAI europafest gemacht wurde, muss sie jetzt unverändert erhalten bleiben.
Daher begrüßen wir von der Wahlgruppe FON die Initiative der BAK, mit einer Petition an die Bundesregierung diesem politischen Willen Nachdruck zu verleihen und gegenüber der EU-Kommission unsere HOAI zu verteidigen. Je mehr Menschen die Petition unterschreiben – egal ob Kammermitglied oder Angehörige/r eines anderen Berufs – desto stärker erhält diese Forderung Nachdruck. Bislang haben bereits über 20.000 Menschen die Petition unterstützt. Tun Sie es auch: Petition HOAI erhalten auf change.org hier unterschreiben.
Der Direktor des Deutschen Architekturmuseums Peter Cachola Schmal übt in einem Beitrag in Deutschlandradio Kultur vom 03. August 2015 scharfe Kritik an der Wettbewerbskultur: Eine gealterte Architektengeneration halte in Deutschland jüngere Kollegen systematisch von Wettbewerben fern und damit von der Chance an Aufträge zu kommen. Er kritisiert Bewerbungsverfahren, bei denen bisweilen drei vergleichbare Projekte in den letzten fünf Jahren gefordert würden. Das könnten nur große, spezialisierte Büros erfüllen. So bekomme man für diese Wettbewerbe zwar Architekten mit Erfahrung, »aber nicht die besten Ideen«. Seine Forderung lautet: Es müsse mehr offene Wettbewerbe geben, »damit auch der kreative Nachwuchs eine Chance hat«.
Architekten, die Bauherren bei den Auslobungen beraten, hätten es in der Hand, das zu forcieren, berichtet Deutschlandradio Kultur. Wir von der Wahlgruppe FON können uns dem nur anschließen, denn offene Wettbewerbsverfahren und die Förderung junger Büros sind schon vor zwei Jahren elementare Bestandteile unseres Wahlprogramms gewesen. Es wäre wünschenswert, dass die wettbewerbsmanagenden Architekten die Auslober auch überzeugten junge Büros einzuladen, z.B. fünf pro Wettbewerb, bei denen von o.g. Zulassungsvoraussetzungen Ausnahmen gemacht werden.
»Unser Nachwuchs ist heute 50«, sagt Cachola Schmal in Deutschlandradio Kultur, der auch in der Jury sitzt für Nachwuchspreise wie »Max 40«. Dafür darf man nicht älter sein als 40 Jahre und muss etwas unter dem eigenen Namen gebaut haben. »In China bauen Architekten mit 40 Siedlungen, Universitäten und Kliniken.« Also, auf nach China? Oder wollen wir vielleicht doch lieber hier im Land etwas verändern…
Zu dieser 3. Nachfolgeveranstaltung der OpenSpaceKonferenz vom Herbst 2013 am Donnerstag 28.05.2015 um 17h00 laden wir alle Mitglieder der AKH herzlich ein!
Wir sind in einem herausragenden Tagungsort zu Gast: den NexTower in Frankfurts Mitte, der Büroturm hinter dem Thurn-und-Taxis-Palais an der Großen Eschenheimer Straße, Nähe Hauptwache.
Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« gehen wir nach einem Impulsvortrag zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen in einem OpenSpace – Workshop in Kleingruppen der Frage nach, wie der räumlich beschränkte Wettbewerb als Zukunftschance für uns Architektinnen und Architekten entwickelt werden kann. Der Theorie sollen Taten folgen: Wir stellen zusammen mit dem Eigentümer des NexTower einen regionalen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des Nextowers vor. Anwesende Kolleginnen und Kollegen können sich direkt vor Ort für die Zusendung der Auslobung registrieren. Der Abend schließt mit einem offenen Get together.
Eintritt frei.
Anmeldung:
— Anmeldefrist verlängert — bis zum 22.05.2015 (nur per eMail) an goedel@das-baubuero.de
Betreff: Der Regionale Wettbewerb
Hier direkt per eMail anmelden
Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung im Falle einer Verhinderung, damit Kollegen von Ihnen nachrücken können.
„Der Lokale und Regionale Wettbewerb“
Der Wettbewerb belebt das Geschäft, der Wettbewerb braucht Regeln
Donnerstag 28.05.2015 · 17h00 – 22h30
Ablauf:
17h00 Eintreffen der Teilnehmer
17h30 Beginn der Veranstaltung
18h00 Vortrag
Vorstellung der aktuellen Wettbewerbsregelungen VOF 2009 / RPW 2013 gem. EU-Recht, Verfahrenskosten-Vergleich, Chancen für den offenen Planungswettbewerb als Regelverfahren.
18h45 OpenSpace – Workshop
Einführung in den OpenSpace – Prozess, Bearbeitung des Themas „Der Lokale und Regionale Wettbewerb“ in (Klein)gruppen.
21h15 Auslobung Wettbewerb
Vorstellung des regionalen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTower.
21h45 Get together
Veranstalter:
FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT
Wahlgruppe in der Architektenkammer Hessen
Alexander Jotzu, Carsten Ott, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel
Ort: Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
(siehe auch: www.palaisquartier.com)
In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.
„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.
Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.
Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.
Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.
Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.
Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)
Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie
Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher
Für die 2. Sitzung der Vertreterversammlung am 1. September 2015 hat FoN als einzige Wahlliste überhaupt Anträge eingebracht. Mit unseren Anträgen zur Fortbildungsordnung, Transparenz und Open-Space haben wir wichtige Themen für die neue Legislaturperiode benannt. Unsere 8 Mitglieder in der Vertreterversammlung suchen den konstruktiv-kritischen Dialog mit anderen Vertretern. So ist es gelungen, dass der Open-Space-Prozess in der AG Öffentlichkeitsarbeit weiter diskutiert wird und erste Erfolge bei der umfassenden Information aller Mitglieder zu kammerinternen Vorgängen zu verzeichnen sind. Natürlich geht uns dies noch nicht weit genug, aber wir werten dies als einen ersten Erfolg. Wir werden mit Unterstützung Anderer daran arbeiten, die Politik unserer Architektenkammer zu verändern.
Die beiden Anträge, die FON zur 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 eingereicht hatte, wurden aus zeitlichen Gründen auf die 2. Sitzung am 01.09.2014 vertagt.
Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf der Internetseite der AKH im geschützten Mitgliederbereich, hier abrufbar: AKH-Antrag an die VV am 1.9.2014
Der Antrag wurde von der Vertreterversammlung abgelehnt. Ziel unseres Antrags ist, dass alle Mitglieder über alle kammerinternen Vorgänge vollständig informiert werden, sofern dem nicht besondere Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Stattdessen wurde nach erfolgter Diskussion eine modifizierte Version des Antrags genehmigt, welche künftig die Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen in elektronischen Medien ermöglicht.
Die interne Kommunikation im Intranet der AKH soll weiter ausgebaut werden. Wir werden dies mit Nachdruck verfolgen.