FoN-Anträge in der Wahlperiode 2014-2019

In dieser Wahlperiode haben wir in der Vertreterversammlung insgesamt 15 Anträge zu den Themen Fortbildungsordnung, Beitragsstrukturreform, Transparenz, Haushalt, Open-Space-Veranstaltungen, Wettbewerbe, Akademie der AKH und Mitgliedergewinnung eingebracht.

 

Nachfolgend geordnet nach Themen die Anträge mit Abstimmungsergebnis in der Vertreterversammlung:

 

Thema Fortbildungsordnung

1) Antrag auf Bildung eines Sonderausschusses zum Thema Fortbildungsordnung und Nachweispflicht mit dem Ziel der Neuregelung der Fortbildungspflicht
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 12 – Nein 29 – Enthaltung 2

 

2) Antrag auf Novellierung der bestehenden Fortbildungsordnung auf Basis einer von der FoN erarbeiteten neuen Fortbildungsordnung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da aufgrund der Ablehnungsempfehlung des Vorstandes eine ergebnisoffene, sachliche Auseinandersetzung zu diesem Thema nicht zu erwarten war

 

Thema Beitragsstrukturreform

3) Antrag auf Beschluss der von der FoN erarbeiteten Beitragsordnung eines 5-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 22 – Nein 31 – Enthaltung 0

 

4) Gemeinschaftsantrag FoN, IHA, BDA, VFA, BDB auf Verabschiedung eines Grundsatzbeschlusses, die bisherige statusorientierte Beitragsordnung durch eine vierstufige einkommensorientierte Beitragsordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulösen sowie auf Einsatz eines Beratenden Ausschusses »Beitragsstrukturreform«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 54 – Nein 0 – Enthaltung 1

 

5) Antrag auf Verabschiedung der vom Beratenden Ausschuss erarbeiteten und empfohlenen Beitragsordnung eines 4-stufigen Beitragsmodells
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 24 – Nein 25 – Enthaltung 0 – Ungültig 1

 

Thema Transparenz

6) Antrag auf Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle aller Kammergremien für alle Mitglieder, sofern diese Protokolle nicht einem Geheimhaltungsstatus unterliegen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 8 – Nein 28 – Enthaltung 10

 

7) Antrag auf Berichterstattung im Deutschen Architektenblatt über die Vertreterversammlung und die Ausschussarbeit in der Kammer
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

8) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. des Versands des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 38 – Enthaltung 0

 

9) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. der Veröffentlichung des Protokolls der Vertreterversammlung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Sitzung auf der Internetseite der AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: –
Anmerkung: Der Antrag wurde von der FoN zurückgezogen, da er aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß des HASG nicht abstimmungsfähig war

 

10) Antrag auf Ergänzung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung bzgl. Einladung von Gästen zur Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung –
Anmerkung: Der Antrag wurde in seiner ursprünglichen Form von der FoN zurückgezogen und als Resolution verabschiedet

 

Thema Haushaltplanung

11) Gemeinschaftsantrag FoN und IHA zur Thematik Ausgleich der Unterdeckung des Haushalts 2018 mit dem Ziel, den Fehlbetrag aus der allgemeinen Rücklage der AKH zu entnehmen, aber diese Summe um die Hälfte zu reduzieren und die restliche Fehlsumme durch Einsparungen auszugleichen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 11 – Nein 32 – Enthaltung 1

 

Thema Open-Space-Veranstaltungen

12) Antrag auf Bereitstellung von Sach – und Finanzmitteln für den laufenden Haushalt und zukünftige Haushalte der AKH zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 18 – Enthaltung 13

 

Thema Akademie der AKH

13) Antrag auf Vorstellung der Aufgaben und Leistungen der Akademie der AKH für die Mitglieder der Vertreterversammlung
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja einstimmig – Nein 0 – Enthaltung 0

 

Thema Wettbewerbswesen

14) Antrag auf Berichterstattung über den Stand des Wettbewerbswesens in Hessen
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 6 – Nein 41 – Enthaltung 1

 

Thema Mitgliedergewinnung

15) Antrag auf Bildung und Einsetzung einer Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH
Ergebnis Abstimmung Vertreterversammlung: Ja 13 – Nein 30 – Enthaltung 2

 

Mut zu neuen Wegen · Lösungen beim Thema Mitgliedergewinnung

Auf der Vertreterversammlung am 19. Juni 2018 werden wir einen Antrag zum Thema Mitgliedergewinnung einbringen. Wir werden die Vertreter bitten zu beschließen, den Vorstand aufzufordern, eine Arbeitsgruppe (AG) »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030« zu bilden und einzusetzen.

Aufgabe und Ziel dieser AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«:

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur Gewinnung neuer Mitglieder für die AKH auf Basis einer langfristigen »Strategie 2030«
  • Entwicklung neuer Wege und Lösungsansätze durch Analyse der Mitgliederstruktur und der Gründe für den Eintritt und Nichteintritt in die AKH
  • Gewinnung neuer Mitglieder

Hintergrund und Anlass für den Antrag:

  • Der mittlerweile offensichtlich schwache Mitgliederzuwachs der Kammer (gemessen an der Gesamtzahl aller hessischen Architekten)
  • Die zu beobachtende Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Hochschulabsolventen und jungen Kollegen
    Die dadurch zunehmende Überalterung der Mitgliedschaft
  • Nur durch möglichst hohe Mitgliederzahlen kann die Kammer die Interessen der Architekten auch in Zukunft überzeugend, wirksam und schlagkräftig vertreten, vor allem auch im Hinblick auf eine stabile Etat- und Beitragslage
  • Mit verschiedenen Einzelmaßnahmen und -aktivitäten seitens der AKH konnte leider bisher keine beobachtbare Trendwende im Thema Mitgliederzuwachs erreicht werden – diese ist auch weiterhin nicht in Sicht

Nehmen wir das Heft selbst in die Hand:

  • Wir rufen dazu auf, dass sich alle Verbände, Wahlgruppen und Organe der AKH gemeinsam zu diesem Thema an einen Tisch setzen
  • Es gilt übergreifend zu überlegen, wie die Zielgruppe der Nichtmitglieder besser angesprochen und zum Eintritt motiviert werden kann
  • Dabei sind alle möglichen Ressourcen und Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, um nach neuen – auch unkonventionellen – Wegen und Lösungen zu suchen
  • Nur so kann aus Sicht der FoN das Problem an der Wurzel gepackt werden

Durch das Einsetzen einer AG »Mitgliedergewinnung – Strategie 2030«  kann unserer Meinung nach die Aufgabe zielorientiert und effizient bearbeitet und das Ergebnis auf eine breite Basis mit Konsens gestellt werden.

Wir von der FoN werden alles dafür tun, dass dieser Schritt getan werden kann.

Nicht nachvollziehbare Entscheidungen bei den Themen Haushalt und Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 28.11.2017 wurden seitens der Vertreter 3 Beschlüsse verabschiedet, die aus Sicht der FoN so nicht hätten beschlossen werden dürfen:

  • Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2018 trotz erheblicher Unterdeckung und dessen Ausgleich durch Rückgriff auf Rücklagen bei gleichzeitiger Erhöhung des Etats um ca. 12%
  • Ablehnung des gemeinsamen Antrages der Wahlgruppen FoN und IHA zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, den Haushaltsentwurfes 2018 so zu modifizieren, dass der notwendige Rückgriff auf Rücklagen so gering wie möglich ausfällt
  • Ablehnung des FoN-Antrages zur Aufforderung des Vorstandes und der Geschäftsstelle, bis zur nächsten Vertreterversammlung im Mai 2018 einen neuen veritablen Vorschlag einer Beitragsstrukturreform auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 vorzulegen

Beim Thema Haushaltsentwurf waren unser Hauptkritikpunkte vor allem der teilweise nicht nachvollziehbare Umgang mit alten und neuen Etatposten wie z.B. das brandneue Thema „Zukunftswerkstatt“, welche u.a. zu der erheblichen Unterdeckung geführt hatten, sowie der aus unserer Sicht unverantwortliche Vorschlag zur Deckung auf die Rücklagen in erheblicher Höhe zuzugreifen. Dies war auch der Grund für unseren Antrag.

Das Thema Beitragsstrukturreform stand überraschenderweise nicht auf der Agenda. Aus diesem Grunde und aufgrund der Tatsache, dass der Vorstand keine Veranlassung sah, das Thema weiter anzugehen, war unsere Absicht, mit unserem Antrag die Diskussion nicht nur wieder anzustoßen sondern vor allem den Vorstand wieder in die Pflicht zu nehmen, noch in dieser Wahlperiode auf der Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 ein neues 4-stufiges Beitragsmodell zu erarbeiten und zu verabschieden.

Alle 3 Themen wurden von uns mit Unterstützung der Kollegen der IHA mit großem Engagement in der Vertreterversammlung vorgetragen und diskutiert. Unsere Bemühungen, mit sachlichen Argumenten und fundierter Kritik die anwesenden Vertreter davon zu überzeugen, unseren Vorschlägen und Anträgen zu folgen, fanden jedoch so gut wie kein Gehör bzw. stießen sogar auf deutlich spürbare Ablehnung bei einem Teil der Vertreter.

Diese aus unserer Sicht signifikanten Fehlentscheidungen haben nun zur Folge,

  • dass ein mit Unterdeckung konzipierter Etatentwurf nur durch großzügigen Rückgriff (Größenordnung mittleres Einfamilienhaus) auf die Rücklagen der AKH zu einem ausgeglichenen Haushalt gemacht werden konnte
  • dass dadurch die Hälfte der Rücklagen der AKH aufgebraucht wird
  • dass mit Verabschiedung des Haushalts eine Erhöhung des Gesamtetats um ca. 12% erfolgt
  • dass die auf Basis des Beschlusses vom 29. November 2016 mit großem Engagement aller Verbände und Wahlgruppen vorgeschlagene Novellierung zur Schaffung einer neuen Beitragsstruktur nicht weiter vorangetrieben sondern sogar gebremst bzw. blockiert wird.

Die nun eingetretene Situation ist mehr als unerfreulich und unbefriedigend. Es darf einfach nicht wieder passieren, dass ein Haushalt und Projekte ohne eine Kostenperspektive und ohne eine klare inhaltliche Definition von der Vertreterversammlung einfach verabschiedet werden. Darauf wird die FoN achten.

Herbe Enttäuschung beim Thema Beitragsstrukturreform

In der Vertreterversammlung am 27. Juni 2017 wurde bedauerlicherweise das durch den eingesetzten beratenden Ausschuss unter großem Engagement erarbeitete und zur Verabschiedung eingebachte 4-stufige Beitragsmodell von den Vertretern abgelehnt.

Dieses Abstimmungsergebnis war umso unerwarteter, da zuvor die Mehrheit des beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern aller Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH für eine Umsetzung des gemeinsam erarbeiteten Modells votiert hatte.

Die Mehrheit der Vertreter folgte einer Empfehlung des Vorstandes. Diese basierte auf der Befürchtung, dass das neue Beitragsmodell vor allem bei angestellten Architekten zu großer Ablehnung und zu einer Austrittswelle bis hin zu einer möglichen Spaltung der Mitgliedschaft führen könne.

Ausschlaggebend für das negative Abstimmungsergebnis war der überraschende „Meinungswechsel“ des größten Verbandes in der Vertreterversammlung.

Mit dieser Entscheidung wurde die einmalige Chance verpasst, ein zukunftsweisendes tragfähiges Modell umzusetzen, dass nicht nur den persönlichen individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt gerecht geworden wäre sondern auch eine langfristige stabile Beitragssicherheit garantiert hätte.

Das mehr als 3 Jahre intensive und ausdauernde Engagement der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell wurde nicht belohnt. Vielmehr bleibt zu befürchten, dass es auf absehbare Zeit zu keiner Novellierung des Beitragssystems kommen wird.

Der Vorstand hatte leider keine Empfehlung für eine weitere Bearbeitung dieser von ihm seinerzeit selbst angestoßenen Thematik abgegeben. Vielmehr hatte er deutlich kommuniziert, dass das Thema Beitragsstrukturreform aus seiner Sicht bis auf weiteres keine Priorität mehr hat.

Nichtsdestotrotz wird sich die FoN weiterhin für eine Modifizierung des alten Beitragssystems im Sinne des in der Vertreterversammlung vom 29.11.2016 verabschiedeten Grudsatzbeschlusses zugunsten einer einkommensabhängigen 4-stufigen Beitragsordnung einsetzen.

Bahnbrechende Entscheidung beim Thema Beitragsstukturreform

In der Vertreterversammlung am 29.11.2016 wurde von den Vertretern folgender Beschluss einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet:

  • Abschaffung des bisherigen Beitragsmodells (zwei unterschiedliche Beitragssätze nach Berufsgruppenzugehörigkeit – selbstständig und angestellt)
  • Einführung eines neuen, 4-stufigen Beitragsmodells, basierend auf den individuellen Einkommensverhältnissen der Mitglieder ohne Unterscheidung in selbstständig und angestellt
  • Umsetzung des Modells zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich zur VV im Juni 2017
  • Einsetzen eines beratenden Ausschusses bestehend aus Vertretern der Verbände und Wahlgruppen, eines Vertreters der Arbeitsgruppe Angestellte und beamtete Architekten und Stadtplaner (AGABAS), des Vorstandes sowie der Geschäftsführung der AKH zur Konkretisierung und Festlegung der Beitragsordnung und der Beitragshöhen bis Juni 2017
  • Begleitende Kommunikation des neuen Modells an die Mitglieder der Kammer und die Nichtmitglieder

Mit diesem bahnbrechenden Grundsatzbeschluss, zu dessen Herbeiführung die Wahlgruppe FoN einen wesentlichen Beitrag leisten konnte, wird der konsequente und ausdauernde Einsatz der FoN für ein leistungsgerechtes und soziales mehrstufiges Beitragsmodell belohnt.

FoN bringt in die VV am 30.05.2016 eigenen Vorschlag zum künftigen Beitragssystem der AKH ein

Nachdem am 11.04.2016 das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden hatte (wir berichteten…), folgte rund 14 Tage später eine Vorstandsklausur zu diesem Thema. Hier wurde dann eine Wahlempfehlung zugunsten eines durch das Präsidium vorbereiteten und im Vorstand abschließend ausgearbeiteten Vorschlags für eine neue Beitragsordnung und neuer Mitgliedsbeiträge mehrheitlich beschlossen.

Leider: in diese Vorlage für eine neue Beitragsordnung sind die Erkenntnisse aus dem umfangreichen Prozess der Meinungsbildung (Regionalkonferenzen, Verbändegespräche) nur in geringem Umfang eingeflossen. Wesentliche Punkte finden sich überhaupt nicht wieder, und der Text der neuen Beitragsordnung (er liegt den 65 Vertretern der VV inzwischen als Beschlussvorlage vor) entspricht nicht der umfangreichen seitenlangen mitgelieferten Begründung. Es versteht sich von selbst, dass wir in der VV am 30.05.2016 der Wahlempfehlung nicht Folge leisten können.

Wir hatten uns daher entschlossen, unser mehrstufiges Modell für eine neue Beitragsordnung in die VV einzubringen. Wir haben das ehemals 10-Stufen-Modell hierzu – aufgrund der vielzahligen Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen und dem 2. Verbändegespräch – überarbeitet und es zu einem 5+1-Modell entwickelt. Außerdem haben wir wieder eine Berechnung durchgeführt, um Einnahmestetigkeit und Beitragsverlässlichkeit nachzuweisen.

Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass uns (und auch allen anderen Verbänden und Wahlgruppen) von seiten der Geschäftsstelle, des Präsidiums oder des Schatzmeisters zu keinem Zeitpunkt Unterlagen oder Zahlen zur Verfügung gestellt wurden, die eine gesicherte Berechnung eines eigenen Modells und ein Vergleich mit dem »Präsidiumsmodell« möglich gemacht hätten!

Dieses 5+1-Modell haben wir samt Erläuterung, Begründung und Beitragsberechnung zur Diskussion in der VV am 30.05.2016 eingebracht. Wir wünschen uns eine breite und differenzierte Diskussion und würden uns freuen, wenn viele Vertreter sich unserer Ansicht anschließen könnten. Und wenn die Mehrheit der anwesenden Vertreter zur Auffassung gelangt, dass das Thema noch weiterer Diskussion bedarf, dann kann dem Antrag der Initiative Hessischer Architekten IHA zugestimmt werden, der vorsieht, in dieser Sitzung noch keinen Beschluss zu fassen und dies auf die VV Ende November 2016 zu vertagen.

Das FON 5+1-Modell und Unterlagen stehen hier zum Download bereit:
FoN 2016-04-28 Erläuterung Beitragsmodell und Bewertung

War dies das Ende der Diskussion? – Ergebnisse des 2. Verbändegesprächs zur neuen Beitragsordnung am 11.04.2016

Am 11.04.2016 hatten das 2. »Verbändegespräch« aller Verbände und Wahlgruppen zur Reform des Beitragssystems stattgefunden. Im Verbändegespräch wurden vom Schatzmeister Joachim Exler erstmals (!) durchgerechnete Modelle mit konkreten Zahlen für Beiträge und Beitragsstufen vorgestellt. Darüber entstand unter den anwesenden eine lebhafte Diskussion. Dies war u.a. dem Umstand geschuldet, dass eine der dargestellten Folien ein Rechenbeispiel enthielt, um einen »Grenzfall« zu berechnen, was jedoch bei der Präsentation von Herrn Exler nicht gut kommuniziert wurde.

Es ist generell festzuhalten, dass die Teilnehmer nur in letzter Minute (am Vortag per eMail!) mit Unterlagen zu Thema versorgt wurden, nämlich einer über 100-seitigen Dokumentation der beiden am 16.02. und 01.03.2016 in Kassel resp. Darmstadt veranstalteten »Regionalkonferenzen« zu diesem Thema. Wie man dieses Material hätte durcharbeiten können, um daraus Schlüsse zu ziehen, die man abgewogen hätte in das Verbändegespräch einbringen können, bleibt schleierhaft.

Es wurden nichts desto trotz von Vertretern verschiedener Wahlgruppen und Verbände wesentliche Erkenntnisse aus den Regionalkonferenzen in die Diskussion eingebracht, u.a.:

  • Eine Differenzierung des Mitgliedsbeitrags in mehrere Stufen, um den Beitrag an die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mitglieds anzupassen (Anerkenntnis unterschiedlicher Lebenssituationen und ökonomischer Verhältnisse der Mitglieder, unabhängig ihres »Status«, Stichwort »Beitrags‐ und Leistungsgerechtigkeit«)
  • Einen gesonderten, zeitlich begrenzten Beitrag für Studenten bzw. Berufsanfänger, um junge neue Mitglieder zu gewinnen (Stichwort »Generationenpakt«)
  • Möglicherweise einen »Bestverdienerbeitrag« für diejenigen, die freiwillig bereit sind, aufgrund ihrer soliden wirtschaftlichen Situation mehr Beitrag für die AKH zu leisten (Stichwort »Solidargedanke«)
  • Verwaltungsvereinfachung: Hier wurde darauf hingewiesen, mit einer entsprechenden Weblösung im Intranet für die Mitglieder eine erhebliche Automatisierung der Bearbeitung zu erzielen (Bereitstellung der Daten durch die Mitglieder).

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Kraushaar verwies auf die derzeitigen Aufwendungen in die Modernisierung der EDV, die die Einführung einer weiteren Software zum geplanten Start der neuen Beitragsordnung 2017 aus Haushaltsgründen nicht zuließe.

Wesentlicher Diskussionspunkt war, wie man der Gruppe der Angestellten Architekten, Innenarchitekten, Stadt- und Landschaftsplaner die neue Beitragsordnung zu ihrem Vorteil vermitteln könne. Der grundlegende Verweis von Herrn Kraushaar, dass wir als AKH das Privileg einer berufständigen Selbstverwaltung hätten, ist zwar richtig und auch inhaltlich vollstens zu unterstützen, jedoch reicht es als Argument für die Begründung der neuen Beitragsordnung unserer Ansicht nicht aus. In der Diskussion sind hierzu einfach zu viele offene Fragen geblieben.

Gegen Ende der Diskussion gab es zwei, drei Redebeiträge, die den Tenor hatten: »Lasst es uns doch möglichst einfach halten, ein Mitglied ein Beitrag« o.ä. Man merkte, so manchem wurde die Diskussion zu lang. Und man merkte, wem die Solidarität unter den Mitgliedern recht schnuppe ist. Kammerpräsidentin Brigitte Holz wirkte mit ihren Schlussworten, dass wir ja alle das eine gemeinsame wollten (nämlich eine neue Beitragsordnung, irgendwie) und dass wir doch nun diese positiven Ergebnisse am Ende der Diskussion (sic!) in die Vorstandsklausur geben könne, doch recht unbeholfen und unglaubwürdig, fasste es doch in keinster Weise den offengebliebenen Zustand mit widerstreitenden Meinungen ab.

Wir meinen: Die Diskussion ist fortzusetzen.

Petition zur Verteidigung der HOAI

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) unterstützt die Bundesregierung beim Erhalt der zuletzt 2009 und 2013 novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), gegen die die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Tatsächlich dürfte eine Abschaffung der HOAI zu Preisdumping, Verdrängung und Vernichtung insbesondere kleinerer Büros und zu Qualitätseinbußen im Bau führen. Dies kann die EU-Kommission nicht wirklich beabsichtigen. Eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, wie sie die Kommission durch die HOAI gegeben sieht, ist de facto nicht vorhanden. Nach den beiden Novellierungen 2009 und 2013, mit denen die HOAI europafest gemacht wurde, muss sie jetzt unverändert erhalten bleiben.

Daher begrüßen wir von der Wahlgruppe FON die Initiative der BAK, mit einer Petition an die Bundesregierung diesem politischen Willen Nachdruck zu verleihen und gegenüber der EU-Kommission unsere HOAI zu verteidigen. Je mehr Menschen die Petition unterschreiben – egal ob Kammermitglied oder Angehörige/r eines anderen Berufs – desto stärker erhält diese Forderung Nachdruck. Bislang haben bereits über 20.000 Menschen die Petition unterstützt. Tun Sie es auch: Petition HOAI erhalten auf change.org hier unterschreiben.

Haben junge Architekten in Deutschland wirklich keine Chance?

Der Direktor des Deutschen Architekturmuseums Peter Cachola Schmal übt in einem Beitrag in Deutschlandradio Kultur vom 03. August 2015 scharfe Kritik an der Wettbewerbskultur: Eine gealterte Architektengeneration halte in Deutschland jüngere Kollegen systematisch von Wettbewerben fern und damit von der Chance an Aufträge zu kommen. Er kritisiert Bewerbungsverfahren, bei denen bisweilen drei vergleichbare Projekte in den letzten fünf Jahren gefordert würden. Das könnten nur große, spezialisierte Büros erfüllen. So bekomme man für diese Wettbewerbe zwar Architekten mit Erfahrung, »aber nicht die besten Ideen«. Seine Forderung lautet: Es müsse mehr offene Wettbewerbe geben, »damit auch der kreative Nachwuchs eine Chance hat«.

Architekten, die Bauherren bei den Auslobungen beraten, hätten es in der Hand, das zu forcieren, berichtet Deutschlandradio Kultur. Wir von der Wahlgruppe FON können uns dem nur anschließen, denn offene Wettbewerbsverfahren und die Förderung junger Büros sind schon vor zwei Jahren elementare Bestandteile unseres Wahlprogramms gewesen. Es wäre wünschenswert, dass die wettbewerbsmanagenden Architekten die Auslober auch überzeugten junge Büros einzuladen, z.B. fünf pro Wettbewerb, bei denen von o.g. Zulassungsvoraussetzungen Ausnahmen gemacht werden.

»Unser Nachwuchs ist heute 50«, sagt Cachola Schmal in Deutschlandradio Kultur, der auch in der Jury sitzt für Nachwuchspreise wie »Max 40«. Dafür darf man nicht älter sein als 40 Jahre und muss etwas unter dem eigenen Namen gebaut haben. »In China bauen Architekten mit 40 Siedlungen, Universitäten und Kliniken.« Also, auf nach China? Oder wollen wir vielleicht doch lieber hier im Land etwas verändern…

28.05.2015: Open-Space 3.0 @ NexTower

Der Lokale und Regionale Wettbewerb

Zu dieser 3. Nachfolgeveranstaltung der OpenSpaceKonferenz vom Herbst 2013 am Donnerstag 28.05.2015 um 17h00 laden wir alle Mitglieder der AKH herzlich ein!

Wir sind in einem herausragenden Tagungsort zu Gast: den NexTower in Frankfurts Mitte, der Büroturm hinter dem Thurn-und-Taxis-Palais an der Großen Eschenheimer Straße, Nähe Hauptwache.

Unter dem Titel »Der Lokale und Regionale Wettbewerb« gehen wir nach einem Impulsvortrag zu den aktuellen Wettbewerbsregelungen in einem OpenSpace – Workshop in Kleingruppen der Frage nach, wie der räumlich beschränkte Wettbewerb als Zukunftschance für uns Architektinnen und Architekten entwickelt werden kann. Der Theorie sollen Taten folgen: Wir stellen zusammen mit dem Eigentümer des NexTower einen regionalen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der Eingangshalle des Nextowers vor. Anwesende Kolleginnen und Kollegen können sich direkt vor Ort für die Zusendung der Auslobung registrieren. Der Abend schließt mit einem offenen Get together.

Eintritt frei.

Anmeldung:
— Anmeldefrist verlängert — bis zum 22.05.2015 (nur per eMail) an goedel@das-baubuero.de
Betreff: Der Regionale Wettbewerb
Hier direkt per eMail anmelden

Da die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt ist, bitten wir Sie um Rückmeldung im Falle einer Verhinderung, damit Kollegen von Ihnen nachrücken können.

„Der Lokale und Regionale Wettbewerb“
Der Wettbewerb belebt das Geschäft, der Wettbewerb braucht Regeln
Donnerstag 28.05.2015 · 17h00 – 22h30

Ablauf:
17h00 Eintreffen der Teilnehmer
17h30 Beginn der Veranstaltung
18h00 Vortrag
Vorstellung der aktuellen Wettbewerbsregelungen VOF 2009 / RPW 2013 gem. EU-Recht, Verfahrenskosten-Vergleich, Chancen für den offenen Planungswettbewerb als Regelverfahren.
18h45 OpenSpace – Workshop
Einführung in den OpenSpace – Prozess, Bearbeitung des Themas „Der Lokale und Regionale Wettbewerb“ in (Klein)gruppen.
21h15 Auslobung Wettbewerb
Vorstellung des regionalen Ideenwettbewerbs zur Umgestaltung der Eingangshalle des NexTower.
21h45 Get together

Veranstalter:
FORTBILDUNG OHNE NACHWEISPFLICHT
Wahlgruppe in der Architektenkammer Hessen
Alexander Jotzu, Carsten Ott, Harald Etzemüller, Ulrich Goedel

Ort: Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
(siehe auch: www.palaisquartier.com)

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FoN nimmt Akademie unter die Lupe

In der 3. Sitzung der Vertreterversammlung am 2. Dezember 2015 hat FoN mit seinem Antrag zur Akademie der Archtekten- und Stadtplanerkammer Hessen einen Erfolg zur Tranparenz zu verbuchen. Wir erachten es für erforderlich, die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre, zu beleuchten (siehe hierzu unser Kurzbericht aus dem Haushaltsausschuss). Dies wird nun geschehen, ein schriftlicher Bericht wird im Juni 2015 vorgelegt, und es wird anschließend eine Aussprache geben.

„Loben statt sanktionieren“ – Desweiteren haben wir unseren Vorschlag einer neuen Fortbildungsordnung allen Vertretern ausführlich erläutert und damit eine klare Alternative zu der unseres Erachtens ungeeigneten bestehenden Regelung aufgezeigt. Wir freuen uns auf eine weitergehende Beschäftigung mit diesem grundlegenden Thema.

Geschäftsordnungs-Anträge zur 3. VV am 2. Dezember 2014

Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung wurden gestellt, um den Informationsfluss aus der VV zu den Vertretern zu beschleunigen, die Kammermitglieder über die konkrete Arbeit der VV regelmäßig zu informieren und um Gäste in der VV zuzulassen.

 

Einer Verkürzung der Frist zur Zusendung der Protokolle von 6 auf zwei Wochen wurde nach kurzer Diskussion von der Vertreterversammlung abgelehnt. Wir sehen dies als verpasste Chance.

Der Antrag auf Protokollveröffentlichung im Intranet wurde aufgrund der juristischen Bedenken seitens des Justiziars der AKH vom Antragsteller Harald Etzemüller zurückgezogen. Grundsätzlich sehen wir die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten aus der VV im internen Mitgliederbereich der Webseite der AKH nicht im Widerspruch zur Geheimhaltungsverpflichtung des HASG.

Der Antrag auf Zulassung von Gästen in der Vertreterversammlung wurde ebenfalls zurückgezogen zugunsten eines Appels an den Vorstand, die bestehende Regelung zur Einladung von Gästen und Mitgliedern der AKH konsequent anzuwenden.

Anträge für die 3. Sitzung der VV am 2. Dezember 2014 sind eingereicht

Auch für die 3. VV haben wir wieder Anträge gestellt. Herauszuheben ist der Antrag von Wolf Vogl: wir sind der Anregung unserer Kammerpräsidentin Frau Holz gefolgt und haben eine völlig neue Fortbildungsordnung erarbeitet. Der vorgestellte Entwurf, basierend auf gemeinsamen Überlegungen aus der vergangenen Legislatur mit Vertretern der IHA, wurde vollständig neu formuliert und stellt eine Alternative zur bestehenden Regelung dar. Der Antrag beinhaltet als Anlage auch eine Gegenüberstellung aller Veränderungen zur bestehenden Fortbildungsordnung, damit die Mitglieder der Vertreterversammlung sich auf einfache Weise ein objektives Bild von dem neuen Vorschlag machen können. Kern der neuen Fortbildungsordnung ist es, das bisherige Sanktionierungssystem gegen ein Belobigungssystem für erfolgreiche Fortbildungsmaßnahmen zu ersetzen. Antrag Fortbildungsordnung, Anlage zum Antrag (Gegenüberstellung neu-bestehend)

 

Ein weiterer Antrag fordert den Leiter der Akademie der Architekten – und Stadtplanerkammer Hessen Herrn Rolf Toyka auf, umfassend über Aufgaben und Leistungen der Akademie zu berichten. Hintergrund dieses Antrags ist die wirtschaftliche Verflechtung und Unterstützung der Akademie durch den Kammerhaushalt, ohne die die Akademie nicht lebensfähig wäre. Bei entsprechender Transparenz können hier mittelfristig neue Wege eingeschlagen werden. Antrag Akademie

 

Schlussendlich haben wir noch drei Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation gestellt (Änderung der Geschäftsordnung der VV: schnellere Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Darstellung der Arbeit der VV im Intranet für die Mitglieder als „Bericht aus der Vertreterversammlung“, Zulassung von Besuchern in der VV): Antrag schnellere Veröffentlichung Protokolle, Antrag Protokollveröffentlichung im Intranet, Antrag Besucher

 

Wahlgruppe FoN positioniert sich in der Vertreterversammlung

Für die 2. Sitzung der Vertreterversammlung am 1. September 2015 hat FoN als einzige Wahlliste überhaupt Anträge eingebracht. Mit unseren Anträgen zur Fortbildungsordnung, Transparenz und Open-Space haben wir wichtige Themen für die neue Legislaturperiode benannt. Unsere 8 Mitglieder in der Vertreterversammlung suchen den konstruktiv-kritischen Dialog mit anderen Vertretern. So ist es gelungen, dass der Open-Space-Prozess in der AG Öffentlichkeitsarbeit weiter diskutiert wird und erste Erfolge bei der umfassenden Information aller Mitglieder zu kammerinternen Vorgängen zu verzeichnen sind. Natürlich geht uns dies noch nicht weit genug, aber wir werten dies als einen ersten Erfolg. Wir werden mit Unterstützung Anderer daran arbeiten, die Politik unserer Architektenkammer zu verändern.

Transparenz-Antrag zur 2. VV am 1. September 2014

Die beiden Anträge, die FON zur 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 eingereicht hatte, wurden aus zeitlichen Gründen auf die 2. Sitzung am 01.09.2014 vertagt.

Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf der Internetseite der AKH im geschützten Mitgliederbereich, hier abrufbar: AKH-Antrag an die VV am 1.9.2014

Der Antrag wurde von der Vertreterversammlung abgelehnt. Ziel unseres Antrags ist, dass alle Mitglieder über alle kammerinternen Vorgänge vollständig informiert werden, sofern dem nicht besondere Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Stattdessen wurde nach erfolgter Diskussion eine modifizierte Version des Antrags genehmigt, welche künftig die Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen in elektronischen Medien ermöglicht.

Die interne Kommunikation im Intranet der AKH soll weiter ausgebaut werden. Wir werden dies mit Nachdruck verfolgen.