Open-Space-Antrag zur 2. VV am 1. September 2014

Die beiden Anträge, die FON zur 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 eingericht hatte, wurden aus zeitlichen Gründen auf die 2. Sitzung am 01.09.2014 vertagt.

Antrag zur Fortführung und Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln des »Open-Space-Prozesses«, hier abrufbar:  140428_antrag_open-space

Unser Interesse ist es, das „zarte Pflänzchen“ des Open-Space-Prozesses am Leben zu erhalten, indem aus der Architektenschaft selbstorganisierte Nachfolgeveranstaltungen stattfinden können und hierfür die räumlichen und finanziellen Mittel gesichert sind.  Entsprechend dem Antrag gibt es 5 mögliche Veranstaltungsformate, die in einem Jahr ein kontinuierliches Open-Space Angebot für alle Mitglieder in den Großstädten und im ländlichen Bereich bereitstellt:
1) Open-Space-Veranstaltung im Rahmen der „Kammer vor Ort“
2) Open-Space-Veranstaltung im Rahmen der „“Kammer vor Ort“ mit zusätzlichem Referent
3) Open-Space-Veranstaltung, selbstorganisiert, in den Räumen der AKH, „Moderation“ oder „Thematische Begleitung“ durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle
4) Open-Space-Veranstaltung, selbstorganisiert
5) Open-Space-Veranstaltung, selbstorganisiert, mit zusätzlichem Referent

Hierzu wurde ein Kostenplan vorgelegt, der einen Gesamtrahmen von weniger als 8.000 € jährlich für die o.g. 5 Veranstaltungsformate vorsieht.

Der Antrag wurde von der Vertreterversammlung abgelehnt. Die Diskussion um die Form der Fortsetzung des Open-Space-Prozesses wurde in die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit verlegt, in der unser Mitglied Carsten Ott unsere Position der selbstorganisierten Open-Space vertreten wird.

Anträge für die 1. Sitzung der VV am 2. Juni 2014 sind eingereicht

Um in der 2. Legislaturperiode unserer Arbeit gleich ein Zeichen zu setzen, haben wir Anträge zu Transparenz & Mitgliederinformation (Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen) sowie zur direkten Mitbestimmung durch die Mitglieder (Weiterführung des „Open-Space“-Prozesses) gestellt:

Hier unser Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen: AKH-Antrag an die VV am 2.6.2014

Hier unser Antrag 140428_antrag_open-space Bereitstellung von Sach- und Finanzmitteln zur Weiterführung des »Open-Space-Prozesses«

 

 

Antrag „Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen“, VV vom 02. Juni 2014

Antrag an die Vertreterversammlung der Architekten‐ und Stadtplanerkammer Hessen AKH zur 1. Sitzung am 2.6.2014.

Die Mitglieder der Architekten und Stadtplanerkammer Hessen haben einen grundlegenden Anspruch auf umfassende Information über Ihre Kammer, auch über interne Vorgänge!

Bisher haben „einfache Mitglieder“ keine direkten Informationen über laufende Diskussions‐, Beratungs‐ und Entscheidungsvorgänge, da die Sitzungsprotokolle von Vorstand, Vertreterversammlung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen laut Vorstandsbeschluss “nicht zur Veröffentlichung“ bestimmt sind.

Hier unser Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen: AKH-Antrag an die VV am 2.6.2014

Keine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung des Haushalts

Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden!
Bislang hat die AKH auf eine öffentliche Bekanntmachung ihres Haushalts verzichtet.
Andere Architektenkammern, wie. z.B. AK Rheinland-Pfalz oder AK Hamburg, veröffentlichen ihren Haushalt im DAB oder auf ihrer Homepage.

Auf der Grundlage des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG) und der Hessischen Landeshaushaltsordnung bedarf der Haushalts- und Wirtschaftsplan der AKH und ihrer Einrichtungen (z.B. Akademie) nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde oder des zuständigen Ministeriums (in diesem Falle des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung).
Für die Prüfung der Beitragsordnung und des Haushaltsplans sowie der Kassenberichte und der Entlastung des Vorstands sind gem. HASG nicht die Mitglieder zuständig, sondern die Vertreterversammlung!
Auch findet sich im HASG keine Vorschrift, wonach die Vertreterversammlung den Kammermitgliedern regelmäßig oder auf Anforderung hin Auskunft über die Aufgabenerledigung zu erteilen hat.
Die bloß mittelbare Interessenvertretung der Mitglieder durch die Vertreterversammlung wird weiterhin durch die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung unterstützt, wonach nur Mitglieder der Vertreterversammlung an deren Sitzung teilnehmen können. Die Sitzung der Vertreterversammlungen sind nicht öffentlich.
Infolgedessen unterliegen auch Beschlüsse nicht der Öffentlichkeit bzw. der Veröffentlichung. Es sei denn, sie sind in Rechtsvorschriften umgesetzt worden. Sie müssen dann zumindest im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Der Haushaltsplan ist jedoch die einzige Möglichkeit für Mitglieder der AKH zu erfahren, wofür und in welcher Höhe  ihre Mitgliedsbeiträge verwendet werden.
Nur auf diesem Wege ist es möglich:

  • den AKH-Haushalt mit den von anderen Architektenkammern zu vergleichen,
  • den Aufwand für Leistungen und Personal zu vergleichen,
  • das Verhältnis von Kammmer- und Akademiehaushalt einzuschätzen,
  • die Finanzierung und Bezuschussung der Akademie zu kennen,
  • die Kosten für die nach HASG eigentlichen „Kernaufgaben“ herauszulesen.

Nur durch die Kenntnis von Einnahmen und Ausgaben, von Haushalt und Kammerfinanzierung ist es den Mitgliedern möglich, die Beschlüsse der Vertreterversammlung zur Höhe des Mitgliedbeitrags nachzuvollziehen.

Wir fordern deshalb, dass nicht nur der Haushaltsplan, sondern darüberhinausgehend auch andere Beschlüsse und Protokolle – z.B. von Vertreterversammlungen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen – den Kammermitgliedern zugänglich gemacht werden.
Ein entsprechender Beschluss der Vertreterversammlung kann eine Veröffentlichung bewirken.

Auch hier ist zur Durchsetzung dieser Forderung bzw. Änderung entsprechender Rechtsvorschriften der politischen Weg (Wahl der Vertreterversammlung, persönliche Willensbekundungen gegenüber der Kammer) gegeben. Im Jahr 2012 endet die Gültigkeit des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes. Bis dahin muss in Wiesbaden eine neue Vorlage erarbeitet werden.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Haushalt 2009 und Haushaltsetat 2010“,schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).

Internetaufritt der AKH soll attraktiver werden

Die Internetseite der AKH ist sowohl für Architekten als auch für Bauherren emotional wenig ansprechend, und ist aufgrund der vielen Unterpunkte in den Menüleisten wenig übersichtlich.
Die Überarbeitung ist unumgänglich, deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (AG Öff) dem Thema Homepage angenommen.
Konsens besteht zunächst in der Forderung der optischen Aufwertung und der Neusortierung der Inhalte. Ein in der AG Öff verbreiteter Wunsch ist die Errichtung eines Serviceportals, das die bereits auf der Homepage vorhandenen praktischen Informationen bündelt.
Um den Arbeitsprozess zu beschleunigen hat die AG Öff entschieden, eine Arbeitsgruppe zu formieren und der AG ein neues Konzept vorzuschlagen. Das erste Treffen hierzu findet Anfang Mai statt.
Die Hompepage basiert technisch auf einer Programmierung aus dem Jahre 2002. Eine Anpassung an geänderte Bildschirmauflösungen fand 2007 statt. Aus Kostengründen wurde damals auf eine grafische Neuausrichtung verzichtet. Grundsätzlich ist die Programmierstruktur aufgrund des Alters wenig flexibel, bereits das o.g. Serviceportal wird eine grundsätzliche Neuprogrammierung erfordern.

Wir – die Liste Fortbildung ohne Nachweispflicht (FoN) – fordern den Servicebereich als vollwertiges Forum auszubauen!
Im Zuge unseres Leitgedankens „Mehr Transparenz“ soll jedes Mitglied in einem passwort-geschützten Bereich umfassend in die Kammerarbeit des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und Arbeitsgruppen Einblick nehmen können. Dazu gehört die Bereitstellung von Beschlüssen und Protokollen der entsprechenden Gremien, und nicht zuletzt die Bekanntgabe des Haushaltsplans.

Der Vorstand der AKH wurde von der AG Öff aufgefordert zu prüfen, welche Dokumente veröffentlicht werden dürfen und bei welchen Themen berechtigte Schutzinteressen der AKH bestehen.

Möchten Sie weitere Informationen zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit der AKH“, schreiben Sie uns (aus rechtlichen Gründen nur für Mitglieder der AKH).

Beispielhaft

Bei unserer Vergleichsrecherche über die Informations- und Veröffentlichungspolitik der Länderkammern sind wir auf der Homepage der Hamburgischen Architektenkammer auf den Bericht zur Kammerversammlung der Hamburgischen Architektenkammergestoßen. Das sehr umfangreiche, 47-seitige Protokoll der Kammerversammlung vom
01. Oktober 2009 informiert ausführlich über die Tätigkeit und Aufgaben der Kammer, zählt Arbeitsergebnisse der einzelnen Ausschüsse auf und veröffentlicht die Jahresbilanz 2008 und den Hauhaltsplan für 2010 mit Erläuterungen!
Auf Seite 17 unter Punkt 4.1 steht auch ein kurzer Statusbericht zur Diskussion über den „Nachweis der Fortbildung für Mitglieder“.

Die Achitektenkammer Saarland hat im DABregional 01/09 ihren Haushaltsplan 2009 veröffentlicht.

Informationsarbeit wird eingeschränkt

Wir sind von Seiten des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der AKH angehalten worden, keine Dokumente, die im Zusammenhang mit nichtöffentlicher Gremienarbeit der AKH erstellt werden – wie z. B. Tagesordnungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen – auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Dies darf nur z. B. im Zugriff über einen passwortgeschützten Benutzerbereich erfolgen. Wir kommen dieser Auforderung in der Weise nach, dass wir die von dieser Regelung betroffenen, bereits eingestellten Dokumente von unserer Homepage wieder entfernt haben.
Wir werden deshalb solche Informationen zukünftig nur auf persönliche Anfrage an Mitglieder der AKH weitergeben.

Vorstand informiert Mitglieder nach Gutdünken

Die ursprüngliche Version des Tätigkeitsberichts des Vorstands an die Vertreterversammlung der AKH vom 17.12.2007 ist zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt durch eine neue, geänderte Version ersetzt worden:
in der neuen Version fehlt unter anderem der Punkt „Veranstaltung im deutschen Architekturmuseum (DAM)“ unter der Überschrift „Fortbildungsverpflichtung“ vollständig (siehe Rotmarkierung in Ursprungsversion). Es handel sich dabei um den Kommentar der Präsidentin zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am 15.11.2007.
Weiterhin wurden neben formalen Änderungen ein kompletter Absatz zum Thema „HOAI“ und Sätze zum Thema der Antragstellungen und Anerkennungen von Nachweisberechtigungen gestrichen.
Alle gestrichenen Textstellen haben eines gemeinsam:
sie berichten über Aktivitäten der AKH, die nicht so positiv verlaufen sind, wie sie hätten verlaufen sollen.
Ein solcher „geschäftsmäßiger“ Vorgang läßt die Arbeit des Vorstands in einem bemerkenswerten Licht erscheinen.
Wir haben die jetzige Vertreterversammlung mit Schreiben vom 18.05.2009 gebeten, den Vorstand zu einer klärenden Stellungnahme aufzufordern.

Beitragerhöhung!

Mitgliedsbeitrag erhöht sich auf 410 Euro gegenüber 377 Euro im Vorjahr (fast 9% Steigerung!).
Gründe für diese deutliche Beitragserhöhung nennt die Kammer nicht. Im Tätigkeitsbericht des Vorstandes an die Vertretversammlung der AKH vom 10.12.2008 unter Punkt IV.1.a) Akademie/Belegungsquote der Fortbildung wird festgestellt, dass die Anmeldequote stark gesunken ist. Dies habe Auswirkung auf die Haushaltszahlen, auch auf den Akademie-Haushalt.
Im Kammer-Etat 2009 wird folglich ein Akademie-Zuschuss für 2007 in Höhe von 304.696 EUR bilanziert (statt den für 2007 ursprünglich budgetierten 201.961 EUR). Hierzu siehe auch §7 Finanzwesen in der Satzung der Akademie der Architektenkammer Hessen .